Norm
EO §379 Abs2 Z2 DRechtssatz
Ein bloß vorübergehender Aufenthalt im Ausland begründet noch nicht die Gefahr, daß das Urteil im Ausland vollstreckt werden müßte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0005434Dokumentnummer
JJR_19560222_OGH0002_0030OB00098_5600000_001