Norm
EO §379 Abs2 Z1 CRechtssatz
Daraus, daß ein sonst Vermögensloser seinen Liegenschaftsbesitz veräußert, kann noch nicht die Wahrscheinlichkeit erschlossen werden, daß er den ganzen Veräußerungserlös "verbraucht", d. h. in Werte umsetzt, die dem Zugriff seiner Gläubiger gar nicht oder erheblich schwerer offenstehen als der veräußerte Liegenschaftsbesitz.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0005399Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.04.2015