Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge: Kläger) ist definitiv gestellter Angestellter der Beklagten, einer Vorarlberger Sparkasse, und war seit Beginn seines Dienstverhältnisses in deren Niederlassung Wien in leitender Funktion tätig. Ab April 2009 war er bis auf Widerruf dienstfrei gestellt. Mit Schreiben vom 7. Juli 2010 widerrief die Beklagte die Dienstfreistellung des Klägers und forderte ihn zum Dienstantritt am 1. September 2010 als Kommerzkundenbetreuer... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei D***** W*****, vertreten durch Dr. Markus Weinl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien und Gegner der gefährdeten Partei 1) KR T*... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und gefährdete Partei wurde mit Generalversammlungsbeschluss der beklagten Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Geschäftsführerin der Beklagten abberufen. Sie begehrt mit der vorliegenden Klage die Feststellung der Unwirksamkeit, in eventu die Nichtigerklärung dieses Generalversammlungsbeschlusses. Zur Sicherung dieses Anspruchs begehrt die Klägerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, womit die Ausführung des Generalversammlungsbeschlusses bis ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und gefährdete Partei (im Folgenden: Antragstellerin) und der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden: Antragsgegner) haben am 28. November 1987 die Ehe geschlossen; die Ehe wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 5. Juli 2010 geschieden. Der Antragsgegner ist Alleineigentümer einer Liegenschaft mit einem aus sieben Wohneinheiten bestehenden Wohn- und Apartmenthaus, darunter die 123 m² große Ehewohnung der Streitteile. Die Antragstellerin, die ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Parteien 1.) Mag. W***** B*****, 2.) Mag. A***** B*****, beide vertreten durch Hule Bachmayr-Heyda Nordberg Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagten Parteien und Ge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der Klägerin und Antragstellerin J***** D*****, vertreten durch Dr. Helene Klaar, Mag. Norbert Marschall Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen den Beklagten und Antragsgegner F***** E***** D*****, vertreten durch Dr. Christine Kolbitsch, R... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 15. 11. 2001 einen Vertrag abgeschlossen, der die Klägerin und gefährdete Partei (im Folgenden Klägerin) berechtigte, von der Beklagten und Antragsgegnerin (im Folgenden Beklagte) produzierte „Coils" (medizinische Platinspiralen zur Behandlung von Aneurysmata) in Österreich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung exklusiv zu vertreiben. Die Beklagte, eine US-amerikanische Gesellschaft, hat diesen Vertriebsvertrag per 31. 3. 2008 aufgelöst. Die Kläg... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer eines Grundstücks. Dieses grenzt östlich an einen Bach, der - ebenso wie sein Bachbett - zum öffentlichen Gut gehört und im Eigentum der Erstantragsgegnerin steht. Auf dem Grundstück des Klägers ist direkt an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Gut hin ein als „Fischhütte" bezeichnetes Gebäude errichtet, das vom Vater des Klägers zum Betrieb einer Fischzucht verwendet wurde. Seit 1995 wird keine Fischzucht mehr betrieben. Seither dien... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei H*****, vertreten durch Kaufmann & Thurnher Rechtsanwälte GmbH in Dornbirn, gegen die beklagten Parteien und Gegner der gefährdeten Partei 1. G***** GmbH, *****, vertreten durch Arnold Rechtsanwalts-Partnerschaft in Wien, und 2. Gottfrie... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache des Klägers und Antragstellers Dr. Thomas P. R*****, vertreten durch Graf & Pitkowitz Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die Beklagte und Antragsgegnerin L*****Aktiengesellschaft, ***** vertreten durch Kunz Schima Wallentin Rechtsan... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Parteien 1. Gudrun O*****, 2. Beate T*****, beide vertreten durch Dr. Roland Kometer und Dr. Esther Pechtl-Schatz, Rechtsanwält... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile wohnen im selben Ort. Das Einfamilienhaus des Antragsgegners liegt in Sichtweite gegenüber dem Anwesen der Antragstellerin. Auch das Wochenendhaus eines ihrer Söhne liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des Hauses des Antragsgegners. Seit dem Jahr 2001 belästigt der Antragsgegner die Antragstellerin. Eine (auch) von der Antragstellerin eingebrachte Unterlassungsklage führte zu dem Vergleich vom 3. 4. 2006, der den Antragsgegner verpflichtete, die Bezeichnu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Verlassenschaft nach KR Karl R*****, vormals *****, vertreten durch Dr. Hansjörg Schweinester, Rechtsanwalt in Innsbruck... mehr lesen...
Begründung: In ihrer auf die Feststellung der Nichtigkeit des Vereinsauflösungsbeschlusses vom 21. 4. 2007 und des Beschlusses vom 13. 5. 2006 über die Aufnahme eines weiteren Vereinsmitglieds sowie auf Unterlassung gerichteten Klage beantragt die Klägerin als Mitglied des beklagten Vereins, diesem möge zur Sicherung ihres gleichlautenden Unterlassungsbegehrens „geboten" werden, sämtliche im Zusammenhang mit der beschlossenen Vereinsauflösung stehenden Auflösungs- und Abwicklungsma... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt vom Beklagten EUR 72.000,- s.A. Zur Zuständigkeit beruft er sich auf den durch den Besitz mehrerer Liegenschaften im Inland begründeten Vermögensgerichtsstand des Beklagen, der in Barbados als Hotelmanager seinen ordentlichen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt habe. Mit der Klage verband der Kläger den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, dem Beklagten die Veräußerung, Belastung oder Verpfändung mehrerer - im Einzelnen näher bezeichnet... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Parteien 1. Dr. Alfons A*****, 2. Mag. Gernot S*****, gegen den Beklagten und Gegner der gefährdeten Parteien Franz T*****, vertreten durch Dr. Andreas W. Mayr, Rechtsanwalt in Wien, wege... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 22. 1. 2003, 2 C 524/02g, aus dem überwiegenden Verschulden des Gegners der gefährdeten Partei (im Folgenden entsprechend der Bezeichnung durch die Parteien und die Vorinstanzen als Antragsteller bezeichnet) geschieden. Dieses Urteil ist in Rechtskraft erwachsen. Die geschiedenen Ehegatten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 744 Grundbuch ***** P*****. Die Liegenschaft wurde während der Ehe erworb... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z5. EO §382 Abs1 Z6. EO §384
Rechtssatz: Liegt die Liegenschaft, auf die sich das Verbot nach § 379 Abs 2 Z 5 (§ 382 Abs 1 Z 6) EO bezieht, im Ausland, weshalb keine Anmerkung des Veräußerungs- und Belastungsverbotes im (ausländischen) Grundbuch erfolgt ist, so ist dennoch eine einstweilige Verfügung, durch welche dem im Ausland wohnhaften Gegner der gefährdeten Partei verboten wird, über die Liegenschaft zu verfügen oder sie... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des rechtskräftigen Urteils des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 14.12.1993, 4 Cg 113/93d-12, steht die Haftung des Beklagten zur Zahlung von monatlich S 16.000,-- an die Klägerin unter Anrechnung seiner Unterhaltsleistungen für den mj. M***** W***** geb. 27.1.1990, bis zu dessen Selbsterhaltungsfähigkeit fest. Die Klägerin begehrt mit Klage vom 15. Mai 1996 zuletzt EUR 135.016,87 s.A. an rückständigen Leistungen. Der Beklagte bestreitet und beantragt die Abwei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei „J*****" ***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Franz Gütlbauer und Dr. Siegfried Sieghartsleitner, Rechtsanwälte in Wels, gegen die beklagte P... mehr lesen...
Norm: §812 ABGB §57 ZPO §379 Abs2 Z2 EO §9 ZustellG
Rechtssatz: 1. Im Hinblick auf die Instrumente des Europäischen Zivilprozessrechts reicht es bei einem Wohnsitz der Erben in Deutschland bzw in der Schweiz ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht aus, um die für die Bewilligung der Nachlassseparation notwendige Gefährdung des Gläubigers zu bejahen. 2. Mit fremdsprachigen Urkunden kann eine Forderung von Gläubigern iSd § 812 ABGB nicht besch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zur Sicherung eines Verwendungsanspruchs nach § 1041 ABGB beantragt der Kläger die Erlassung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots nach § 379 Abs 3 Z 5 EO. Die Vorinstanzen haben diesen Antrag abgewiesen, weil die Gefährdung des Anspruchs (§ 379 Abs 2 Z 1 EO) nicht bescheinigt sei. Zur Sicherung eines Verwendungsanspruchs nach Paragraph 1041, ABGB beantragt der Kläger die Erlassung eines Belastungs- und Veräußerungsverb... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer, Dr. Zechner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei O***** Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Dartmann und Dr. Haymo Modelhart, Rechtsanwälte in Linz, wider die verpflichtete Partei Verlassenschaft nach dem am 16. März 2004 verstorben... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Harald Kaszanits und Franz Gansch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der gefährdeten Partei C***** AG, *****, vertreten durch Doralt-Seist-Csoklich, Rechtsanwalts-Partnerschaft in Wien, gegen den Gegner der g... mehr lesen...
Begründung: Mit selbständigem Antrag begehrten die gefährdeten Parteien bei einem Bezirksgericht die Erlassung einer einstweiligen Verfügung (EV), mit der dem Antragsgegner die Belastung und Veräußerung einer bestimmten Liegenschaft untersagt sowie die Anmerkung des Verbots ob dieser Liegenschaft bewilligt werden sollte. Im begehrten
Spruch: der EV ist der zu sichernde Anspruch nicht angeführt. Dazu brachten die gefährdeten Parteien im Wesentlichen vor wie folgt: Sie seien Gläubiger... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 22. 7. 2002 beim Bezirksgericht K***** eingebrachten Klage begehrt der Kläger das Urteil, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, den Abbau von Schotter, Sand und Kies auf den Grundstücken 1296/1, 1321/1, 1321/2, 1322/1 und 1322/2 je Grundbuch *****K***** in einer über das in den einen integrierenden Bestandteil des Klagebegehrens bildenden Schnittplänen der Firma P***** Gesellschaft m. b.H., Bau und Beton KG, mit strichlierten Linien dargestellte und als... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko, Dr. Tittel, Dr. Baumann und Hon. Prof. Dr. Danzl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei T*****gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Landl, Edelmann & Thomasberger, Rechtsanwaltspartnerschaft in Vöcklabruck, wider die beklagte und Gegnerin der gefährdeten Partei... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (in der Folge: Antragsteller) begehrte in einer an das Bezirksgericht für Handelssachen Wien gerichteten Klage von ihrem Gegner (in der Folge: Antragsgegner) die Zahlung von EUR 7.000,-. Der Antragsteller habe gemeinsam mit dem Antragsgegner und zwei weiteren Personen den Ankauf von Unternehmensanteilen durch einen Dritten vermittelt. Die dafür zu zahlende, den vier Vermittlern anteilsmäßig zustehende Provision habe der Antragsgegner entgegengenom... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu 1.): Die Schlüssigkeit einer Klage oder eines Sicherungsantrags kann jeweils nur an Hand der konkreten Behauptungen im Einzelfall geprüft werden. Ob eine Klage oder ein Sicherungsantrag schlüssig ist, also der Anspruch aus dem behaupteten Sachverhalt einwandfrei abzuleiten ist, ist daher - von grober, hier aber nicht gegebener, Fehlbeurteilung abgesehen - keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 bzw § 528 ... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge der Privatisierung der A***** Aktiengesellschaft (A*****) im Jahre 1996 vereinigten sich die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden nur mehr Klägerin genannt) und der Zweitbeklagte und Zweitgegner der gefährdeten Partei (kurz Zweitbeklagter) zu einem Bieterkonsortium und erwarben mit Kaufvertrag vom 24. 10. 1996 sämtliche Aktien der A*****. Die Klägerin erwarb 40 % und der Zweitbeklagte 60 % mit der Auflage, 20 % der Belegschaft der A***** anzubieten, was... mehr lesen...