Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Die Veräußerung des Vermögens des Schuldners rechtfertigt nur dann die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, wenn zu besorgen ist, daß aus dem Vermögen des Schuldners unberechtigterweise einige Gläubiger begünstigt werden oder daß der Schuldner beabsichtigte, den Erlös dem Zugriff des Gläubigers zu entziehen. Entscheidungstexte 2 Ob 412/53 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 CEO §381 Z1 B
Rechtssatz: Die bloße Bestreitung des behaupteten Anspruches rechtfertigt noch nicht die Annahme, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Anspruches gefährdet werden könnte. Es besteht dabei kein Unterschied, ob diese Bestreitung in- oder außerhalb des Prozesses erfolgte. Es müssten zu dieser Bestreitung noch irgendwelche Umstände hinzukommen, die eine solche Besorgnis beg... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 CEO §381 Z1 B
Rechtssatz: Die bloße Bestreitung des behaupteten Anspruches rechtfertigt noch nicht die Annahme, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Anspruches gefährdet werden könnte. Es besteht dabei kein Unterschied, ob diese Bestreitung in- oder außerhalb des Prozesses erfolgte. Es müssten zu dieser Bestreitung noch irgendwelche Umstände hinzukommen, die eine solche Besorgnis beg... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z2 D
Rechtssatz: Ausreiseabsicht allein begründet noch keine Gefährdung iSd § 379 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 513/52 Entscheidungstext OGH 04.09.1952 3 Ob 513/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0005455 Dokumentnummer JJR_19520904_OGH0002_0030OB00513_5200000_0... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z2 D
Rechtssatz: Ausreiseabsicht allein begründet noch keine Gefährdung iSd § 379 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 513/52 Entscheidungstext OGH 04.09.1952 3 Ob 513/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0005455 Dokumentnummer JJR_19520904_OGH0002_0030OB00513_5200000_0... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Ein rein passives Verhalten, unbegründetes Nichtzahlen fälliger Forderungen, für die ein Exekutionstitel besteht, oder Zahlungsunfähigkeit begründet keine Gefährdung, desgleichen nicht die Erklärung des Gegners der gefährdeten Partei, von ihm sei im Exekutionswege nichts hereinzubringen, weil er nichts habe, wenn er sich aber freiwillig verpflichte, werde er auch zahlen. Eine Gefährdung ist auch in der Einzie... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Ein rein passives Verhalten, unbegründetes Nichtzahlen fälliger Forderungen, für die ein Exekutionstitel besteht, oder Zahlungsunfähigkeit begründet keine Gefährdung, desgleichen nicht die Erklärung des Gegners der gefährdeten Partei, von ihm sei im Exekutionswege nichts hereinzubringen, weil er nichts habe, wenn er sich aber freiwillig verpflichte, werde er auch zahlen. Eine Gefährdung ist auch in der Einzie... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Für die Annahme einer Gefährdung nach § 379 EO genügt nicht schon das Vorhandensein von Zahlungsschwierigkeiten oder ungünstiger Vermögenslage oder eine Vermögensminderung oder die Verfolgung des Schuldners mit Klagen, Exekutionsanträgen und Anträgen auf Konkurseröffnung, auch nicht die bloße Besorgnis, daß der Schuldner ins Ausland übersiedeln werde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Für die Annahme einer Gefährdung nach § 379 EO genügt nicht schon das Vorhandensein von Zahlungsschwierigkeiten oder ungünstiger Vermögenslage oder eine Vermögensminderung oder die Verfolgung des Schuldners mit Klagen, Exekutionsanträgen und Anträgen auf Konkurseröffnung, auch nicht die bloße Besorgnis, daß der Schuldner ins Ausland übersiedeln werde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z2 D
Rechtssatz: Die Voraussetzungen des § 379 Abs 2 Z 2 EO liegen nicht vor, wenn der im Ausland lebende Gegner der gefährdeten Partei im Inland ausreichendes Vermögen besitzt und kein Grund zur Annahme vorliegt, dass dieses Vermögen dem Zugriff der Gläubiger entzogen werden könnte. Entscheidungstexte 1 Ob 736/51 Entscheidungstext OGH 31.10.1951 1 Ob 736/51 ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z2 D
Rechtssatz: Die Voraussetzungen des § 379 Abs 2 Z 2 EO liegen nicht vor, wenn der im Ausland lebende Gegner der gefährdeten Partei im Inland ausreichendes Vermögen besitzt und kein Grund zur Annahme vorliegt, dass dieses Vermögen dem Zugriff der Gläubiger entzogen werden könnte. Entscheidungstexte 1 Ob 736/51 Entscheidungstext OGH 31.10.1951 1 Ob 736/51 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat den Antrag der gefährdeten Partei, zur Sicherung ihrer gerichtlich bestimmten Kostenforderung der Antragsgegnerin durch eine einstweilige Verfügung zu verbieten, die ihr aus dem Nachlasse ihrer Mutter angefallene Waldparzelle zu veräußern, zu belasten und zu verpfänden, Holz zu schlagen oder Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Befriedigung der Forderung der Antragstellerin zu vereiteln oder erheblich zu erschweren, abgewiesen. Das Rekursgericht hat übe... mehr lesen...
Norm: 3.ABGBTeilnov §75EO §379 Abs2 Z2 DEO §379 Abs4
Rechtssatz: Im Sinne des § 379 Abs 2 Z 2 EO ist ein Kostenbestimmungsbeschluß einem Urteil gleichzuhalten. Entscheidungstexte 3 Ob 409/51 Entscheidungstext OGH 08.08.1951 3 Ob 409/51 SZ 24/200 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0005461 ... mehr lesen...
Norm: 3.ABGBTeilnov §75EO §379 Abs2 Z2 DEO §379 Abs4
Rechtssatz: Im Sinne des § 379 Abs 2 Z 2 EO ist ein Kostenbestimmungsbeschluß einem Urteil gleichzuhalten. Entscheidungstexte 3 Ob 409/51 Entscheidungstext OGH 08.08.1951 3 Ob 409/51 SZ 24/200 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0005461 ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Die Bescheinigung der Absicht des Gegners der gefährdeten Partei, sein Vermögens zu "realisieren", genügt an sich noch nicht für die Annahme der vom Gesetz geforderten subjektiven Gefährdung. Entscheidungstexte 2 Ob 695/50 Entscheidungstext OGH 18.10.1950 2 Ob 695/50 1 Ob 818/51 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Die Bescheinigung der Absicht des Gegners der gefährdeten Partei, sein Vermögens zu "realisieren", genügt an sich noch nicht für die Annahme der vom Gesetz geforderten subjektiven Gefährdung. Entscheidungstexte 2 Ob 695/50 Entscheidungstext OGH 18.10.1950 2 Ob 695/50 1 Ob 818/51 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Der Umstand, daß sich der Gegner der gefährdeten Partei in Untersuchungshaft befindet, genügt allein nicht zur Bescheinigung der im § 379 Abs 2 Z 1 EO bezeichneten Gefahr. Entscheidungstexte 2 Ob 597/50 Entscheidungstext OGH 27.09.1950 2 Ob 597/50 5 Ob 63/68 Entscheidungstext OGH 27.03.1968 ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Der Umstand, daß sich der Gegner der gefährdeten Partei in Untersuchungshaft befindet, genügt allein nicht zur Bescheinigung der im § 379 Abs 2 Z 1 EO bezeichneten Gefahr. Entscheidungstexte 2 Ob 597/50 Entscheidungstext OGH 27.09.1950 2 Ob 597/50 5 Ob 63/68 Entscheidungstext OGH 27.03.1968 ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z2 DEO §381
Rechtssatz: Die Erklärung einer versetzten Person, sich ins Ausland begeben zu wollen, stellt noch keine hinreichende Bescheinigung der Gefährdung des Anspruches dar. Entscheidungstexte 2 Ob 418/50 Entscheidungstext OGH 26.07.1950 2 Ob 418/50 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:195... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z2 DEO §381
Rechtssatz: Die Erklärung einer versetzten Person, sich ins Ausland begeben zu wollen, stellt noch keine hinreichende Bescheinigung der Gefährdung des Anspruches dar. Entscheidungstexte 2 Ob 418/50 Entscheidungstext OGH 26.07.1950 2 Ob 418/50 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:195... mehr lesen...
Ein von seinem Dienstgeber gekundigter Angestellter beantragte zur Sicherung seiner ihm gegen den Dienstgeber zustehenden Ansprüche aus dem Angestelltenverhältnis, die er übrigens bereits beim Arbeitsgericht geltend gemacht hatte, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Das Erstgericht gab dem Antrage statt. Das Rekursgericht wies ihn mit der Begründung: ab, daß die Gefährdung des Anspruches nicht bescheinigt sei, da weder die Überschuldung der Antragsgegnerin noch die Gefahr ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Eine subjektive Gefährdungshandlung ist selbst dann nicht anzunehmen, wenn allein die Konkurseröffnung des Gegners der gefährdeten Partei bevorsteht, solange nicht behauptet und bescheinigt wird, daß der Gegner der gefährdeten Partei seine Gläubiger nicht gleichmäßig befriedigen wird. Entscheidungstexte 1 Ob 459/49 Entscheidungstext OGH 12.04.195... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Eine subjektive Gefährdungshandlung ist selbst dann nicht anzunehmen, wenn allein die Konkurseröffnung des Gegners der gefährdeten Partei bevorsteht, solange nicht behauptet und bescheinigt wird, daß der Gegner der gefährdeten Partei seine Gläubiger nicht gleichmäßig befriedigen wird. Entscheidungstexte 1 Ob 459/49 Entscheidungstext OGH 12.04.195... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z2 D
Rechtssatz: Besitzt der Gegner der gefährdeten Partei außer der Forderung, auf die ein Drittverbot beantragt wird, im Inlande kein Vermögen, wohl aber ein solches im Ausland, so sind die Voraussetzungen des § 379 Abs 2 EO gegeben. Entscheidungstexte 3 Ob 941/33 Entscheidungstext OGH 10.11.1933 3 Ob 941/33 SZ 15/224 ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z2 D
Rechtssatz: Besitzt der Gegner der gefährdeten Partei außer der Forderung, auf die ein Drittverbot beantragt wird, im Inlande kein Vermögen, wohl aber ein solches im Ausland, so sind die Voraussetzungen des § 379 Abs 2 EO gegeben. Entscheidungstexte 3 Ob 941/33 Entscheidungstext OGH 10.11.1933 3 Ob 941/33 SZ 15/224 ... mehr lesen...