RS OGH 1954/11/24 1Ob883/54, 3Ob529/93

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Veröffentlicht am 24.11.1954
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Norm

EO §379 Abs2 Z2 D

Rechtssatz

Die glaubhafte Äußerung des Gegners der gefährdeten Partei, sie werde im Inland das Vermögen veräußern und sich ins Ausland begeben, ist zum Nachweis einer subjektiven Gefährdung ausreichend (vgl gegenteilig 2 Ob 412/53, 3 Ob 299/54).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0005454

Dokumentnummer

JJR_19541124_OGH0002_0010OB00883_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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