Norm
EO §379 Abs2 Z2 DRechtssatz
Die glaubhafte Äußerung des Gegners der gefährdeten Partei, sie werde im Inland das Vermögen veräußern und sich ins Ausland begeben, ist zum Nachweis einer subjektiven Gefährdung ausreichend (vgl gegenteilig 2 Ob 412/53, 3 Ob 299/54).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0005454Dokumentnummer
JJR_19541124_OGH0002_0010OB00883_5400000_001