RS OGH 1954/11/3 3Ob705/54

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Veröffentlicht am 03.11.1954
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Norm

EO §379 Abs2 Z1 C

Rechtssatz

Keine Gefährdung: die Antragsgegner sind ununterbrochen, durch 16 Monate mit dem Pachtzins im Rückstand; das Pachtgut wird von ihnen nicht rationell und nicht mit der nötigen Sachkunde bewirtschaftet; der sichtlich nicht außerhalb des Rahmens normaler Wirtschaftsführung vorgenommene Austausch von Vieh.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 705/54
    Entscheidungstext OGH 03.11.1954 3 Ob 705/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0005395

Dokumentnummer

JJR_19541103_OGH0002_0030OB00705_5400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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