RS OGH 1956/7/11 7Ob355/56, 8Ob155/69, 5Ob13/74, 7Ob618/81, 2Ob169/00t, 3Ob67/04f, 3Ob209/14b

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Veröffentlicht am 11.07.1956
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Norm

EO §379 Abs2 Z1 C

Rechtssatz

Weder eine ungünstige Vermögenslage der Antragsgegnerin noch eine erwiesene Verkaufsabsicht genügen für sich allein, um die vom Gesetz geforderte subjektive Gefährdung im Sinne des § 379 Abs 2 Z 1 EO als gegeben anzunehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0005419

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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