Norm
EO §379 Abs2 CRechtssatz
Gefährdung der Durchsetzbarkeit einer rechtskräftig zugesprochenen Unterhaltsforderung, die vom Verpflichteten niemals bezahlt wurde und zu deren Einbringung jeweils auf die Erträgnisse einer dem Verpflichteten gehörigen Liegenschaft Exekution geführt werden mußte, wenn der Verpflichtete diese Liegenschaft nunmehr veräußert. Drittverbot bezüglich des bei einer Sparkasse erliegenden Kaufpreises. Befristung der einstweiligen Verfügung bis zu dem Zeitpunkte, in dem der Kaufpreis durch die Unterhaltforderung aufgebraucht ist (vgl auch 3 Ob 84/52).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0005426Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.03.2013