Mit Beschluß vom 18. Juni 1953 wurde dem Beklagten (als betreibendem Gläubiger) gegen den Verpflichteten Hubert J. der neuerliche Vollzug der bereits am 5. Juni 1952 bewilligten Fahrnisexekution, besonders durch Pfändung "des dem Verpflichteten gehörenden und bei seiner Mutter Maria J. befindlichen Motorrades" bewilligt. In der vorliegenden am 27. Mai 1953 eingebrachten Klage behauptet Maria J., daß dieses Motorrad ihr Eigentum sei, da es ihr vom Amt der Oberösterreichischen Landesr... mehr lesen...
Norm: EO §37 K
Rechtssatz: Die Exszindierungsklage setzt etwas Negatives und etwas Positives voraus. Der betroffene Gegenstand darf zur Zeit der Vornahme der ersten Vollzugshandlung nicht dem Verpflichteten gehört haben und das der Exekution entgegenstehende Recht muß zu dieser Zeit bereits begründet gewesen sein, gleichviel, ob für den Exszindierungskläger oder seinen Rechtsvorgänger, und es muß überdies zur Zeit des Schlusses der Verhandlung ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die der betreibenden Partei bewilligte Exekution durch zwangsweise Räumung der von der Verpflichteten benützten Wohnung gemäß § 42 Abs. 1 Z. 1 (richtig Z. 5) EO. bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die von der Verpflichteten zu 2 C 2/54 des Bezirksgerichtes Mürzzuschlag eingebrachte Vollstreckungsgegenklage aufgeschoben, da die Verpflichtete bescheinigt habe, daß seit 1. September 1953 nicht mehr sie, sondern ihr Lebensgefährte Johann F. Mieter der gegenständ... mehr lesen...
Die Klage ist darauf gerichtet, daß die in der Abgabenexekutionssache der Beklagten (Republik Österreich) gegen die Verpflichtete A. Gesellschaft m. b. H. am 6. November 1950 zur Hereinbringung einer Abgabenforderung von 96.176.55 S, am 23. Juni 1952 zur Hereinbringung einer weiteren solchen Forderung von 41.667.28 S und am 26. Feber 1953 zur Hereinbringung der Abgabeforderung von 121.036.43 S durchgeführten Pfändungen einer Vorführungsapparatur und von 60 Scheinwerfern samt Kabel für... mehr lesen...
Norm: AbgEO §14AbgEO §33EO §37 A1EO §258
Rechtssatz: Pfandvorrechtsklage bei Abgabenexekution. Entscheidungstexte 1 Ob 368/54 Entscheidungstext OGH 09.06.1954 1 Ob 368/54 Veröff: EvBl 1954/325 S 461 = JBl 1954,494 = RZ 1954,31 = SZ 27/168 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0001014 ... mehr lesen...
Die Beklagten führen als betreibende Gläubiger gegen Maria M. als Verpflichtete Exekution zur Räumung der Wohnung Wien, IX., U.-Straße 8/3. Die in der Wohnung befindliche Klägerin begehrt in der vorliegenden Exszindierungsklage, daß die Exekution hinsichtlich zweier Zimmer, des Gassenkabinetts und der Nebenräume für unzulässig erklärt werde, weil sie diesen Teil der Wohnung vom neuen Hauptmieter Peter X., dem Nebenintervenienten auf Seite der Beklagten, untergemietet habe. Das Erstg... mehr lesen...
Norm: EO §37 Ah
Rechtssatz: Rechte, die die Exekution unzulässig machen (grundsätzlich gearbeitet, besonders hinsichtlich Bestand - und Unterbestandrechte). Entscheidungstexte 1 Ob 30/54 Entscheidungstext OGH 07.04.1954 1 Ob 30/54 EvBl 1954/33 S 487 = SZ 27/88; ähnlich SZ 6/67, SZ 6/330, SZ 14/27 1 Ob 936/54 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: EO §36 DEO §37
Rechtssatz: Der Verpflichtete kann - ähnlich wie bei Exszindierungsklagen (SZ 24/191) - gegen den Betreibenden Impugnationsklage führen, auch wenn dessen Rechtspersönlichkeit bestritten ist - Bezirksfürsorgeverband. Entscheidungstexte 3 Ob 148/54 Entscheidungstext OGH 17.03.1954 3 Ob 148/54 SZ 27/70 European... mehr lesen...
Katharina A. stand vom 10. Dezember 1942 bis 14. Jänner 1952 auf Kosten der öffentlichen Fürsorge in Heilanstalten in Pflege. Sie war mit dem Kläger verheiratet. Die Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 29. März 1943 gemäß § 51 EheG. geschieden. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See - Fürsorgeamt - vom 16. Mai 1952 wurde der Kläger gemäß § 17 Abs. 1 der Verordnung über die Einführung fürsorgerechtlicher Vorschriften in Österreich, DRGBl. I S. 1125 (Fürs.... mehr lesen...
Norm: EO §37 AhEO §349 D
Rechtssatz: Zum Exszindierungsrecht des Hauseigentümers bei einer von einem Dritten gegen einen Mieter geführten Räumungsexekution. Entscheidungstexte 2 Ob 570/53 Entscheidungstext OGH 26.09.1953 2 Ob 570/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0000875 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: EO §37 DEO §289HGB §392 Abs1
Rechtssatz: Bei Forderungs- und Anspruchspfändungen ist ein Widerspruch Dritter nach § 37 EO in folgenden zwei Fällen möglich: a) Der Kommittent kann gegen die Exekution, die von Gläubigern des Kommissionärs auf eine Forgerung geführt wird, die der Kommissionär nach § 392 Abs 1 HGB dem Kommittenten abzutreten hätte, Widerspruch erheben. b) Auch derjenige, der behauptet, der Gläubiger einer durch einen bestimmt... mehr lesen...
Norm: ABGB §974EO §37 Ak
Rechtssatz: Prekarium ist kein Exszindierungsgrund. Entscheidungstexte 3 Ob 469/53 Entscheidungstext OGH 13.07.1953 3 Ob 469/53 SZ 26/191 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0000977 Dokumentnummer JJR_19530713_OGH0002_0030OB00469_5300000_001 mehr lesen...
Die beiden Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der von der Klägerin und den Ehegatten K. (Schwiegersohn und Tochter der Klägerin) benützten Baracke. Die Klägerin wohnte mit ihrer Tochter und Josef K. seit April 1945 in einer den Österr. Bundesbahnen gehörigen Baracke. Als diese Baracke von den Bundesbahnen selbst benötigt wurde, verwendete sich der Dienstgeber des Georg G., der ebenfalls in der Schloßstraße wohnte, um die Zustimmung der Erstbeklagten zur Aufnahme der Klägerin in d... mehr lesen...
Norm: EO §37 EEO §378 ff
Rechtssatz: Exszindierungsklagen sind gegen einstweilige Verfügungen zulässig, wenn dem Kläger an der durch die einstweilige Verfügung in Anspruch genommenen Sache oder Forderung ein Recht zusteht, welches die Vornahme der einstweiligen Verfügung unzulässig machen würde. Entscheidungstexte 3 Ob 124/53 Entscheidungstext OGH 25.02.1953 3 Ob 124/53 ... mehr lesen...
Norm: 6.DVEheG §1 Abs1EO §37 Ah
Rechtssatz: Anwartschaftsrecht auf Ehewohnung berechtigt nicht zu Exszindierungsklage. Entscheidungstexte 3 Ob 21/53 Entscheidungstext OGH 21.01.1953 3 Ob 21/53 EvBl 1953/167 1 Ob 53/57 Entscheidungstext OGH 27.02.1957 1 Ob 53/57 Beisatz: Auch nicht, wenn Ausspruch auf Übertragung zwar... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 BABGB §1090 IIeEO §37 Ah
Rechtssatz: Das Benützungsrecht auf Grund der familienrechtlichen Stellung zum ungekündigten Mitmieter schützt die rechtskräftig gekündigte Partei vor der zwangsweisen Räumung. Entscheidungstexte 3 Ob 342/52 Entscheidungstext OGH 28.05.1952 3 Ob 342/52 Veröff: SZ 25/142 3 Ob 134/82 Ents... mehr lesen...
Das Gericht erster Instanz hat als erwiesen angenommen, daß die strittige Wohnung von beiden Ehegatten Sch. gemietet worden ist. Der Mietvertrag wurde nur der Anna Sch. aufgekundigt und diese hat sich mit gerichtlichem Vergleiche zur Räumung verpflichtet. Aus diesem Sachverhalte schloß der Erstrichter, daß Anna Sch. und die vier minderjährigen Kinder der Ehegatten auf Grund ihrer familienrechtlichen Stellung berechtigt sind, die Wohnung weiterzubenützen, da die Mietrechte des vermißte... mehr lesen...
Die klagende Verlassenschaft hat den Beklagten mit dem Wiederaufbau eines verbauten Superädifikates beauftragt; sie schuldet daher dem Beklagten die Baukosten für die Errichtung des Superädifikates. Die erbserklärte Erbin wurde vom Beklagten persönlich auf Zahlung dieser Baukosten geklagt und verurteilt. Auf Grund dieses Exekutionstitels hat Beklagter Exekution in das Superädifikat geführt. Die Verlassenschaft, vertreten durch einen Verlassenschaftskurator, hat eine Exszindierungsklag... mehr lesen...
Der Kläger hat mit Wilhelm K. eine Erwerbsgesellschaft nach bürgerlichem Recht errichtet, in die er einen Barbetrag von 20.000 S, Wilhelm K. sein Spenglerunternehmen, die Gewerbeberechtigung, die Mietrechte an dem Geschäftslokal und die Betriebseinrichtung eingebracht haben. Als in der Folge Wilhelm K. dem Kläger die Auflösung des Gesellschaftsvertrages in Aussicht stellte und dieser die Rückzahlung seiner Bareinlage verlangte, übermittelte ihm Wilhelm K. mit einem Begleitschreiben vo... mehr lesen...
Norm: EO §37 Ak
Rechtssatz: Auch ein Mitschuldner, gegen den kein Exekutionstitel vorliegt, kann exszindieren, außer, wenn der Exszindierungswerber auf Grund eines dinglichen Rechtes verpflichtet ist, die Exekution zu dulden. Entscheidungstexte 1 Ob 413/52 Entscheidungstext OGH 21.05.1952 1 Ob 413/52 SZ 25/136 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: EGEO ArtIIIEO §37 PJN §1 DIII
Rechtssatz: Für Exszindierungsbegehren gegen eine gerichtliche Exekution ist immer der Rechtsweg zulässig, auch wenn das Recht, auf das die Klage gestützt wird, an sich vor einer Verwaltungsbehörde geltend zu machen wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 369/37 Entscheidungstext OGH 04.05.1937 3 Ob 369/37 Ähnlich; SZ 19/154 ... mehr lesen...
Der Spediteur B. hat beim Erstgericht auf Grund eines gesetzlichen Pfandrechtes die exekutive Versteigerung eines Personenkraftwagens Marke Studebaker beantragt. Die Exekutionsbewilligung erwuchs in Rechtskraft. Klägerin, die behauptet, daß B. verpflichtet sei, den Wagen, den er vom Auftragsgeber des Spediteurs gekauft habe und der bereits in sein Eigentum übergegangen sei, an ihn auszufolgen, brachte gegen B. eine Klage nach § 37 EO. ein und gleichzeitig einen Antrag auf Aufschiebung... mehr lesen...
Norm: EO §37 D
Rechtssatz: Eine Exszindierungsklage gegen eine Forderungsexekution kann nicht damit begründet werden, daß der Verpflichtete bei Vertragsabschluß mit dem Drittschuldner nur der Strohmann des Exszindierungsklägers war. Entscheidungstexte 1 Ob 140/51 Entscheidungstext OGH 01.08.1951 1 Ob 140/51 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Am 25. November 1949 kundigte der erstbeklagte Hauseigentümer Richard G., Kaufmann in Berlin, vertreten durch den Gebäudeverwalter Franz Sch. der Zweitbeklagten ein Lokal zum 31. Dezember 1949 auf. Die Zweitbeklagte ließ die Kündigung in Rechtskraft erwachsen. Am 20. Jänner 1950 wurde die zwangsweise Räumung bewilligt. Die Klägerin hat nunmehr eine Exszindierungsklage eingebracht. Die erste Instanz hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat das Verfahren gegen den Erstbekl... mehr lesen...
Norm: EO §37 IZPO §1 Aa
Rechtssatz: Gegen einen nicht existierenden betreibenden Gläubiger, in dessen Namen Exekution geführt wird, kann eine Exszindierungsklage erhoben werden. Entscheidungstexte 1 Ob 495/51 Entscheidungstext OGH 18.07.1951 1 Ob 495/51 SZ 24/191 3 Ob 148/54 Entscheidungstext OGH 17.03.1954 3 Ob 148/54 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1101EO §37 A1
Rechtssatz: Das gesetzliche Pfandrecht des Vermieters erlischt nicht durch Veräußerung der Fahrnisse, sofern sie nur nicht aus dem Bestandobjekt entfernt werden. Eine Exszindierungsklage gegen die pfandweise Beschreibung kann nicht darauf gestützt werden, daß die Fahrnisse an den Exszindierungskläger veräußert wurden und ein Zinsrückstand nicht besteht, weil die pfandweise Beschreibung ohne Bescheinigung eines Zinsrück... mehr lesen...
Norm: ABGB §372EO §37 Ah
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger muß den Mietvertrag zwischen Dritten und dem Hauseigentümer auch dann gegen sich gelten lassen, wenn dem Dritten der Bestand eines Mietvertrages mit dem Verpflichteten bekannt war. Entscheidungstexte 3 Ob 243/51 Entscheidungstext OGH 23.05.1951 3 Ob 243/51 JBl 1952/1 S 18 ... mehr lesen...
Die Klägerin brachte nach der Versteigerung der beim Verpflichteten gepfändeten Fahrnisse und nach der Rechtskraft des Verteilungsbeschlusses, jedoch noch vor der Ausfolgung des Meistbotes eine Exszindierungsklage ein und verband mit ihr den Antrag auf Aufschiebung der Exekution. Das Exekutionsgericht gab dem Aufschiebungsantrag Folge. Das Rekursgericht wies ihn ab. Der Oberste Gerichtshof stellte den erstgerichtlichen Beschluß wieder her. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Norm: EO §37 KEO §42 I5
Rechtssatz: Die Einbringung einer Exszindierungsklage und die Aufschiebung der Exektuion ist bis zur Ausfolgung der aus dem Meistbot zugewiesenen Beträge zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 204/51 Entscheidungstext OGH 11.04.1951 2 Ob 204/51 SZ 24/102 3 Ob 146/72 Entscheidungstext OGH 07.12.1972 3 Ob 146/72 ... mehr lesen...
Am 29. Mai 1948 verkaufte Frau K. dem Zweitbeklagten Ing. Hans G. einen Personenkraftwagen samt Anhänger um den Betrag von 21.500 S unter Eigentumsvorbehalt. Am 31. Mai 1948 vereinbarte die klagende Partei, eine Autokreditgesellschaft, mit Frau K. und mit Ing. Hans G., daß dieser den Restkaufpreis von jetzt ab nicht mehr der Frau K., sondern der Gesellschaft schulde, und diese als neue Vorbehaltseigentümerin den Wagen dem Schuldner zur Benützung bis zur vollständigen Bezahlung des Kau... mehr lesen...