Norm
EGEO ArtIIIRechtssatz
Für Exszindierungsbegehren gegen eine gerichtliche Exekution ist immer der Rechtsweg zulässig, auch wenn das Recht, auf das die Klage gestützt wird, an sich vor einer Verwaltungsbehörde geltend zu machen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0001337Dokumentnummer
JJR_19520213_OGH0002_0030OB00070_5200000_001