Die klagende Partei begehrte mit der am 6. 3. 1977 gegen den Beklagten beim Landesgericht Linz eingebrachten Klage die Feststellung, zwischen den Streitteilen sei ein Pachtvertrag bestimmt angegebenen Inhaltes über das vom Beklagten in T betriebene Unternehmen der gewerbsmäßigen Beförderung von Lasten mit Kfz. rechtswirksam zustande gekommen. Der Beklagte habe Ende September 1975 mit der klagenden Partei in der Notariatskanzlei Dr. Erich G in Linz mündlich den Pachtvertrag abgeschloss... mehr lesen...
Das Erstgericht wies die vorliegende Exszindierungsklage ab. Das Berufungsgericht hob das Urteil des Erstgerichtes ohne Rechtskraftvorbehalt auf. Gegen den Aufhebungsbeschluß erhob die Beklagte ein als Revisionsrekurs bezeichnetes Rechtsmittel, in dem der Standpunkt vertreten wird, es liege aus bestimmten Gründen kein echter Aufhebungsbeschluß vor. Der Beschluß des Berufungsgerichtes sei daher trotz fehlenden Rechtskraftvorbehaltes anfechtbar. Das Erstgericht legte diesen Rekurs i... mehr lesen...
In dem zwischen Annegret P und Edith-Maria S beim BG O zu E 643/82 anhängigen Fahrnisexekutionsverfahren wurden am 26. 5. 1982 ua. die PZ 1 bis 17, 19 bis 25, 28 bis 41, 43 bis 48 sowie 50 und 51 gepfändet. In den gegen die betreibende Partei am 6. 7. 1982 eingebrachten Exszindierungsklagen behaupten die Kläger, bei denen es sich um die Schwiegertochter und den Sohn der Verpflichteten handelt, daß sie Eigentümer der genannten Pfandgegenstände seien, und zwar der Kläger hinsichtlich ... mehr lesen...
Norm: EO §37 AcEO §37 AdEO §252EO §258
Rechtssatz: Die Ansicht, daß dem Pfandgläubiger nur die Pfandvorrechtsklage nach § 258 EO hinsichtlich des stritten Zubehörs zu einer Liegenschaft zustehe, vernachlässigt den Umstand, daß es bei der Verwertung von Liegenschaftszubehör im Rahmen einer Fahrnisexekution ja nicht nur darum geht, daß bei der späteren Verteilung des Erlöses auf das Pfandrecht des Hypothekargläubigers Bedacht zu nehmen ist, es al... mehr lesen...
Norm: EO §37 AeIPRG §31
Rechtssatz: In der BRD wirksam erworbenes Sicherungseigentum macht nach Verbringen der Gegenstände nach Österreich die Fahrnisexekution darauf nicht unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 126/83 Entscheidungstext OGH 14.12.1983 3 Ob 126/83 Veröff: SZ 56/188 = JBl 1984,550 (zust. Schwimman; zust. Hoyer, JBl 1984,543) = IPRAX 1985,165 (Martiny 168) s. a. Rauscher J... mehr lesen...
Der Vater und Rechtsvorgänger der Klägerin erwarb mit Vergleich vom 23. 11. 1911 vom damaligen Eigentümer der Liegenschaft EZ 47 KG R Karl F, als Entschädigung für die Versäuerung einer Wiesenparzelle einen 300 Klafter großen Teil des Grundstückes 11 (nunmehr 11/5) KG R. Er nahm dieses Teilgrundstück, das dem nunmehr mit Teilungsplan des Dipl.-Ing. K vom 5. 8. 1981, GZ 7248/81, neu zu bildenden Grundstück 11/7 entspricht, sogleich in Besitz, errichtete darauf einen Gemüsegarten und ei... mehr lesen...
Norm: EO §35 HEO §36 DEO §37 N
Rechtssatz: Unter "Einstellung" der Anlaßexekution ist die rechtskräftig gewordene Einstellung der Exekution zu verstehen. Das Rechtsschutzinteresse fällt erst durch den Eintritt der Rechtskraft des Einstellungsbeschlusses weg (hier: Exekution nach § 36 EO). Entscheidungstexte 3 Ob 152/82 Entscheidungstext OGH 27.10.1982 3 Ob 152/82 ... mehr lesen...
Am 25. 8. 1981 wurde die zur Hereinbringung der Geldforderung der F GesmbH (über deren Vermögen inzwischen am 7. 1. 1982 der Konkurs eröffnet wurde) wider die Verpflichtete S GesmbH mit dem Exekutionsbewilligungsbeschluß vom 17. 7. 1981, GZ E 2264/81-1, bewilligte Pfändung beweglicher Sachen vollzogen. Ohne daß die Pfändung eines Bauwerkes ausdrücklich bewilligt war (Punkt 91 Abs. 9 DV), pfändete der Vollstrecker neben einer Reihe von Fahrnissen auch zehn Strohschirme mit Holzsteher, ... mehr lesen...
Norm: EO §37 AaEO §68EO §249 ffUHG §14
Rechtssatz: Ein Rekurs steht dem Dritten, der sich durch die Exekution in seinen Rechten beschwert fühlt, weder gegen die - in seine Rechte nicht gesetzwidrig eingreifende - Exekutionsbewilligung noch gegen die auf Grund dieser Bewilligung im Exekutionsverfahren getroffenen Verfügungen zu. Dazu zählt auch die zur amtswegigen Einreihung führende Übermittlung der Abschrift des Pfändungsprotokolls an das Grun... mehr lesen...
Norm: EO §37 BEO §37 IEO §37 O
Rechtssatz: Der nach § 37 EO Widersprechende muß, um die Verteilung des für die Gegenstand des Widerspruchs bildenden Sachen erzielten Erlöses zu verhindern, Klage nach § 37 EO zwar gegen alle auf die Sachen Exekution führenden betreibenden Gläubiger (bzw. sonstige Pfandgläubiger bzw Buchberechtigte) erheben, er muß aber nicht eine gemeinsame Klage gegen alle diese Anspruchsberechtigten erheben, sondern er kann vi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit schriftlichem Kaufvertrag vom 26. 7. 1965 verkaufte die Klägerin dem Beklagten die in der EZ 45***** inneliegenden Grundstücke 69 Baufläche mit dem Wohnhaus *****, 857/1 Acker, 857/2 und 860 je Garten, 861 Wiese, im Gesamtausmaß von 54,57 ar um den dort genannten Kaufpreis von S 250.000. Nach Punkt 3 dieses Vertrags war der Kaufpreis in zwanzig aufeinander folgenden Halbjahresraten, fällig am 15. 1. und 15. 7. jedes Jahres, abzutragen. Die Vertragsparteien v... mehr lesen...
Norm: EO §37 P
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Berechtigung des Widerspruches nach § 37 EO wegen Eigentumsrechtes Dritter ist nur maßgeblich, ob letzterer im Zeitpunkt der Pfändung und Klagsführung Eigentümer war bzw noch ist, ob der betreibende Gläubiger in Bezug auf das für die Zulässigkeit der Pfändung stets vorausgesetzte Eigentum des Verpflichteten gutgläubig war oder nicht, ist hingegen bedeutungslos. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: EO §37 HJN §57
Rechtssatz: Werden hunderte genau bezeichnete Waren (Blusen, Pullover, Westen, Hosen, Kleider und Damenröcke) exszindiert, die in einem Zeitraum von 3 Monaten gegen Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, handelt es sich bei diesen Waren um keine Gesamtsache. Unterläßt die klagende Partei die Präzisierung, welche der exszindierten Waren die verpflichtete Partei - unter Eigentumsvorbehalt - jeweils auf Grund eines einheitlichen... mehr lesen...
Norm: ABGB §295EO §37 Ac
Rechtssatz: Bäume sind, solange sie nicht vom Grund und Boden abgesondert sind, nicht selbständige Sachen, und können somit nicht den Gegenstand einer Eigentumsübertragung an Dritte bilden. Entscheidungstexte 3 Ob 108/80 Entscheidungstext OGH 01.10.1980 3 Ob 108/80 EvBl 1981/48 S 160 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: ABGB §295EO §37 Ac
Rechtssatz: Schlagbares Holz ist Zuwachs und als solches unselbständiger Bestandteil des in Exekution gezogenen Grundes. Erst mit der Absonderung vom Grunde werden derartige Bodenbestandteile selbständige Sachen, wobei es gleichgültig ist, durch wen und auf welche Weise die Trennung vorgenommen worden ist. Entscheidungstexte 3 Ob 108/80 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §295EO §37 Ac
Rechtssatz: Bei Veräußerung eines Waldes unter Vorbehalt des noch stehenden Holzes geht das Eigentum an diesem auf den Erwerber des Bodens über, der nur schuldrechtlich verpflichtet ist, seine Schlägerung und Abführung zu dulden. Entscheidungstexte 3 Ob 108/80 Entscheidungstext OGH 01.10.1980 3 Ob 108/80 EvBl 1981/48 S 160 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die vorliegende Exszindierungsklage betreffend die Pfändung eines "Wohnzimmerbuffets" im Zuge der beim Erstgericht zu E 4388/77 von der Beklagten gegen Franz A geführten Fahrnisexekution - ohne in die Sache einzugehen - im wesentlichen mit der Begründung: abgewiesen, die beklagte Partei habe im Verlaufe des Verfahrens vorgebracht, daß die Forderung, die mit der Anlaßexekution betrieben werde, bereits seit 19. Oktober 1978 vollständig befriedigt sei; sie sei daher mi... mehr lesen...
Norm: EO §37 KEO §39 I
Rechtssatz: Eine Beendigung der Exekution liegt dann vor, wenn die Exekution durch Vollzugsmaßnahmen zum vollen Erfolg geführt hat. Entscheidungstexte 3 Ob 74/80 Entscheidungstext OGH 10.09.1980 3 Ob 74/80 Veröff: SZ 53/112 = JBl 1981,330 3 Ob 12/87 Entscheidungstext OGH 13.05.1987 3 Ob 12/87 Veröff: JBl... mehr lesen...
Norm: EO §37 KEO §39 I
Rechtssatz: Von einer Beendigung der Exekution kann dann nicht gesprochen werden, wenn die Befriedigung des betriebenen Anspruches außerhalb des gerichtlichen Exekutionsvollzuges, also etwa durch außergerichtliche Zahlung vorgenommen worden ist. Entscheidungstexte 3 Ob 74/80 Entscheidungstext OGH 10.09.1980 3 Ob 74/80 Veröff: SZ 53/112 = JBl 1981,330 ... mehr lesen...
Norm: EO §37 AeKO §10
Rechtssatz: Durch die Konkurseröffnung über den Verpflichteten wird die Rechtsstellung des Sicherungseigentümers nicht schlechthin auf die eines Absonderungsgläubigers eingeschränkt; dies gilt nur im Verhältnis zum Gemeinschuldner, dh wenn es um die Einbeziehung in die Konkursmasse und die konkursmäßige Verwertung der im Sicherungseigentum stehenden Sache geht. Im Verhältnis zu mitberechtigten Dritten behält jedenfalls der... mehr lesen...
Die Beklagte kundigte am 7. September 1977 zu 24 K 55/77 des Erstgerichtes dem in der Schweiz lebenden Alleinerben nach dem am 22. Jänner 1977 verstorbenen Ing. Kuno K, Dietger K, die im Parterre ihres Hauses in G, K-Gasse 28, gelegene, aus drei Zimmern, Küche, Wohnzimmer und Kellerabteil bestehende Mietwohnung gemäß § 19 Abs. 2 Z. 11 MG zum 30. November 1977 auf. Gegen die Kündigung wurden keine Einwendungen erhoben. Mit erstgerichtlichem Beschluß vom 22. Dezember 1977, 24 K 55/77-3,... mehr lesen...
Norm: EO §37 AhZPO §228 B3aa
Rechtssatz: Ein auf Unzulässigkeit einer konkreten Räumungsexekution gerichteter Klagsanspruch ist von ganz anderer Art als ein Feststellungsbegehren auf rechtsverbindliche Klärung des Dauerrechtsverhältnisses (Bestandrechtes). Die Rechtswirkungen des Feststellungsurteiles gehen über jenes, mit welchem über die Berechtigung des Widerspruches gegen einen Vollstreckungsanspruch entschieden wird, weit hinaus. ... mehr lesen...
Die Liegenschaft EZ 55 KG H bestand ursprünglich aus den Grundstücken 94 Baufläche, 95 Baufläche,1/4 Garten (laut Grundbesitzbogen zusammen 1733 m2), 1/1 Wiese (626 m2) und 1/2 Garten (607 m2). Nach der Mappe liegt zwischen dem Grundstück 94 und dem Grundstück 1/1 eine unbezeichnete Grundfläche, die durch eine Zugehörigkeitsklammer als dem Grundstück 94 zugehörig bezeichnet ist. Auf dieser Grundfläche steht ein ehemals als Tanzsaal verwendetes Gebäude. Mit dem Kaufvertrag vom 12. Febe... mehr lesen...
Mit der am 14. November 1972 eingebrachten Klage begehrte der Kläger von der beklagten Partei die Bezahlung eines Betrages von 1 760 421 S samt 10.5% Zinsen seit 17. Juli 1972 mit der Begründung: , daß die beklagte Partei dem Kläger diesen Betrag für die von ihm auftragsgemäß in den Jahren 1968 bis Frühjahr 1972 für das Bauvorhaben H-Gasse 15 erbrachten Bauleistungen und Architektenleistungen schulde. Im Laufe des Verfahrens wurde das Klagebegehren teils - wegen Teilzahlungen der beklag... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung des Schillinggegenwertes von 173 287.16 DM. Bezüglich der örtlichen Zuständigkeit des Erstgerichtes berief sich der Kläger auf den Gerichtsstand des § 99 Abs. 1 JN mit der Begründung: , die erstbeklagte Partei, eine Kommanditgesellschaft, die im Handelsregister München registriert sei und keinen Firmensitz in Österreich habe, besitze im Inland Vermögen, und zwar 292/100 000 Anteile der Liegenschaft EZ 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 A2EO §37 AcEO §252 Abs1
Rechtssatz: Ein Dritter, der an einzelnen Gegenständen, die als Zubehör einer Liegenschaft behandelt werden, ein die Exekution hinderndes Recht behauptet, ist zur Widerspruchsklage berechtigt. Von dieser Ausnahme abgesehen, ist im Exekutionsverfahren unter Auschluß des Rechtsweges zu entscheiden, ob ein bestimmter Gegenstand als Zubehör anzusehen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §37 AcEO §37 PZPO §228 C3
Rechtssatz: Die bloss gegen einen Hypothekargläubiger erhobene Klage auf Feststellung des Eigentumsrechtes des Klägers führt im Gegensatz zu der gegen den betreibenden Gläubiger gerichteten Widerspruchsklage nicht zur Einstellung der Exekution hinsichtlich der zu Unrecht als Zubehör behandelten Gegenstände und ist daher kein geeignetes Mittel zur Beseitigung der vermeintlichen Rechtsgefährdung. ... mehr lesen...
Norm: EGEO ArtIII Abs3EO §37 PEO §44 AEO §45 Abs2VVG §4 ff
Rechtssatz: Auch gegen eine nach § 7 VVG 1950 geführte politische Exekution kann Widerspruch mittels Klage bei Gericht erhoben werden. Für die Entscheidung über den Antrag auf Aufschiebung einer solchen politischen Exekution bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Widerspruchsklage fehlt es jedoch an einer gerichtlichen Zuständigkeit. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §37 BEO §283 Abs4
Rechtssatz: In der Exekutionsordnung fehlt es an einer Bestimmung, wem der Erlös der mangels eines richterlichen Pfandrechtes zu Unrecht versteigerten Gegenstände auszufolgen ist. Es sind die Bestimmungen der EO über die Ausfolgung der Hyperocha sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 25/77 Entscheidungstext OGH 08.03.1977 3 Ob 25/77 Veröff: E... mehr lesen...
Die Fahrnisexekution wurde zunächst in den Geschäftsräumen der verpflichteten Partei in Vollzug gesetzt. Die Pfandung unterblieb jedoch mangels pfändbarer Gegenstände. Hierauf beantragte die betreibende Partei den neuerlichen Vollzug an einem anderen Ort. Laut Bericht des Vollstreckers behauptete der beim Vollzug an diesem Ort am 15. Juli 1976 anwesende Leiter der Rechtsabteilung der "Firma", daß die an dieser Vollzugsstelle befindliche Firma nicht die verpflichtete Partei sei. Es wur... mehr lesen...