Norm
EO §37 DRechtssatz
Eine Exszindierungsklage gegen eine Forderungsexekution kann nicht damit begründet werden, daß der Verpflichtete bei Vertragsabschluß mit dem Drittschuldner nur der Strohmann des Exszindierungsklägers war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0001102Dokumentnummer
JJR_19510801_OGH0002_0010OB00140_5100000_001