Norm
EO §37 KRechtssatz
Die Einbringung einer Exszindierungsklage und die Aufschiebung der Exektuion ist bis zur Ausfolgung der aus dem Meistbot zugewiesenen Beträge zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0001247Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.08.2010