RS OGH 1979/11/7 3Ob116/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.11.1979
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Norm

EO §37 Ah
ZPO §228 B3aa

Rechtssatz

Ein auf Unzulässigkeit einer konkreten Räumungsexekution gerichteter Klagsanspruch ist von ganz anderer Art als ein Feststellungsbegehren auf rechtsverbindliche Klärung des Dauerrechtsverhältnisses (Bestandrechtes). Die Rechtswirkungen des Feststellungsurteiles gehen über jenes, mit welchem über die Berechtigung des Widerspruches gegen einen Vollstreckungsanspruch entschieden wird, weit hinaus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0000902

Dokumentnummer

JJR_19791107_OGH0002_0030OB00116_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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