Norm
EO §37 AhRechtssatz
Ein auf Unzulässigkeit einer konkreten Räumungsexekution gerichteter Klagsanspruch ist von ganz anderer Art als ein Feststellungsbegehren auf rechtsverbindliche Klärung des Dauerrechtsverhältnisses (Bestandrechtes). Die Rechtswirkungen des Feststellungsurteiles gehen über jenes, mit welchem über die Berechtigung des Widerspruches gegen einen Vollstreckungsanspruch entschieden wird, weit hinaus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0000902Dokumentnummer
JJR_19791107_OGH0002_0030OB00116_7900000_001