Norm
EO §37 KRechtssatz
Von einer Beendigung der Exekution kann dann nicht gesprochen werden, wenn die Befriedigung des betriebenen Anspruches außerhalb des gerichtlichen Exekutionsvollzuges, also etwa durch außergerichtliche Zahlung vorgenommen worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0001235Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.02.2016