RS OGH 1991/10/16 3Ob82/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.10.1991
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Norm

EO §3 II
EO §3 IIIA
EO §3 IIID
EO §355 II

Rechtssatz

Wenn einmal ein Exekutionstitel für mehrere betreibende Parteien geschaffen wurde, ist es nicht Aufgabe des Exekutionsgerichtes, das Exekutionsrecht einer dieser mehreren Parteien wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses in Zweifel zu ziehen. Ob eine rechtsmißbräuchliche Parteienhäufung vorliegt, kann in der Regel nur im Titelverfahren erörtert werden (hier: Exekution nach § 355 EO).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0000018

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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