Norm
EO §54 Abs1 Z3Rechtssatz
Der Bewilligungsantrag ist aber abzuweisen, wenn schon aus dem Exekutionsantrag oder aus den Akten des Gerichtes das Nichtbestehen der Forderung hervorgeht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VollstreckungsinteresseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0084555Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.01.2020