RS OGH 1996/7/10 3Ob60/95, 3Ob43/98i, 3Ob244/01f, 6Ob41/04d, 3Ob215/16p

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Veröffentlicht am 10.07.1996
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Norm

EO §353 IA
EO §353 IB
EO §354 IA
MedienG §1 Abs1 Z8

Rechtssatz

Wird der Medieninhaber verurteilt, in seinem Medium eine Äußerung als unwahr zu widerrufen, kann dies nur vom Verpflichteten selbst vorgenommen werden; eine Exekution ist daher nach § 354 EO zu führen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103052

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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