Dem nunmehrigen Beklagten wurde vom Erstgericht mit Beschluß vom 25. September 1978, GZ 10 E 7357/78-4, gegen den nunmehrigen Kläger auf Grund des Beschlusses des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 12. November 1969, GZ 3 P 237/69-6, zur Hereinbringung des Unterhaltsrückstandes von 65 544.19 S (für die Zeit vom 1. Feber 1977 bis 31. Juli 1978) sowie der ab 1. August 1978 am Ersten eines jeden Monats fällig werdenden Unterhaltsbeträge von 13% des jeweiligen Nettoeinkommens des Verpflichtete... mehr lesen...
Norm: EO §35 CEO §35 EEO §35 H
Rechtssatz: Durch die Einschränkung der Exekution wegen Beseitigung des Exekutionstitels ist das Rechtsschutzinteresse des Klägers an der Erledigung seiner Klage im Umfange der Einschränkung bzw Beseitigung des Exekutionstitels weggefallen, weil diesbezüglich keine Exekution mehr anhängig und auch nicht mehr möglich ist. Entscheidungstexte 3 Ob 24/80 E... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18EO §35 BEO §35 K
Rechtssatz: Hat der Außerstreitrichter vor Schluss des erstinstanzlichen Verfahrens im Oppositionsstreit rechtskräftig über die Herabsetzung eines titelmäßigen Unterhaltsanspruches bzw darüber, daß der Verpflichtete von der titelmäßigen Unterhaltsleistung gänzlich enthoben werde, entschieden, so ist diese Entscheidung auf Grund ihrer Rechtskraftwirkung nach § 18 AußStrG im Oppositionsstreit zu berücksichtigen (... mehr lesen...
Norm: EO §3 IIIAEO §3 IVAEO §35 DEO §35 EEO §63: EO §36 Ad
Rechtssatz: Die Frage, ob die Exekutionsbewilligung durch den Exekutionstitel gedeckt ist, kann nicht Gegenstand einer Impugnationsklage sein; diese ist vielmehr auf die im § 36 Abs 1 EO angeführten Einwendungen beschränkt. Entscheidungstexte 3 Ob 88/79 Entscheidungstext OGH 26.09.1979 3 Ob 88/79 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgEO §35 K
Rechtssatz: Als "Hemmung" des Anspruches im Sinne dieser Bestimmung ist zu verstehen, daß der Anspruch - dem Grunde und der Höhe nach - an sich fortbesteht, seine exekutive Geltendmachung aber ausgeschlossen ist. Eine Hemmung wird in der Regel dann eintreten, wenn nach dem im § 35 Abs 1 EO angeführten Zeitpunkt die Fälligkeit des Anspruches nicht mehr gegeben ist, also insbesondere im Falle einer Forderungsstundung. ... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgEO §35 KZPO §226 IZPO §226 IIIA
Rechtssatz: Infolge Verschiedenheit der Anspruchsvoraussetzungen kann eine Oppositionsklage nicht zugleich als eine Klage auf Unwirksamerklärung des Exekutionstitels verstanden werden. Entscheidungstexte 3 Ob 187/78 Entscheidungstext OGH 21.03.1979 3 Ob 187/78 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: ABGB §1358ABGB §1360EO §35 AgEO §35 K
Rechtssatz: Die Rechte nach § 1360 ABGB können bereits bei Aufgabe des Pfandes geltend gemacht werden. Wird in einem solchen Fall dem Bürgen für seinen künftigen allfälligen Regressanspruch nach § 1358 ABGB die Deckung genommen, so wird dieser hiedurch geschädigt. Der Geschädigte kann in diesem Fall vom Gläubiger den Ersatz des Schadens begehren, den er dadurch erleidet, daß er das Pfand nicht zur Bef... mehr lesen...
Die Parteien schlossen im Ehescheidungsprozeß 3 Cg 399/76-3 beim Landesgericht für ZRS Wien am 15. November 1976 einen gerichtlichen Vergleich, dessen Punkte 1 und 2 wie folgt lauten: "1. Beide Parteien halten übereinstimmend fest, daß die bisherige eheliche Wohnung in Wien 5, G-Gasse 36/26 nur eine Untermietwohnung ist, Untermieter ist der Beklagte. Der Beklagte verpflichtet sich, der Klägerin eine Mietwohnung (Hauptmiete der Klägerin) im Ausmaß von ca. 70 m2 innerhalb des Gemeinde... mehr lesen...
Norm: EO §35 D1ZPO §500 Abs2 II A2ZPO §502 Abs2 Z2 Ca1ZPO §502 Abs2 Z3ZPO §502 Abs3 Da3
Rechtssatz: Handelt es sich bei der Anlassexekution um eine Exekution wegen Geldforderungen, ist die Höhe der bekämpften betriebenen Geldforderung bestimmend für den Beschwerdegegenstand im Sinne des § 502 Abs 2 Z 2 und 3 Abs 3 ZPO. Eine Bewertung des Streitgegenstandes nach § 500 Abs 2 ZPO hat nicht stattzufinden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §35 BSchG Art59a Abs1ZPO §557 Abs1
Rechtssatz: Der Schuldner ist im Falle der auftragsgemässen Zahlung innerhalb der Leistungsfrist nicht verpflichtet, diese Schuldtilgung auch zum Gegenstand von Einwendungen gegen Scheckzahlungsauftrag zu machen, unabhängig davon, ob die Zahlung nach der Erlassung des Zahlungsauftrages oder vor seiner Zustellung an den Schuldner erfolgt ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1414EO §35 BZPO §557 Abs1
Rechtssatz: Als Zahlung im Sinne des § 557 Abs 1 ZPO ist auch eine (vereinbarte) Hingabe an Zahlungsstatt zu verstehen. Entscheidungstexte 3 Ob 48/78 Entscheidungstext OGH 23.05.1978 3 Ob 48/78 SZ 51/68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0001360 ... mehr lesen...
Dem nunmehrigen Beklagten wurde gegen den nunmehrigen Kläger vom Erstgericht mit Beschluß vom 21. November 1975. GZ 12 E 11 419/75-1, auf Grund der Scheckzahlungsaufträge des Handelsgerichtes Wien vom 22. April 1974, 20 Cg 663/74, und vom 16. April 1974, 20 Cg 634/74, des Beschlusses des Erstgerichtes vom 11. Juli 1974, 9 E 27 620/74, sowie der "Vollzugsgebühren-Vorschreibung" des Erstgerichtes vom 23, September 1974, 9 E 27 620/74, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von... mehr lesen...
Den betreibenden Parteien Dr. Bernhard P und Firma R KG war mit den rechtskräftigen Beschlüssen des Erstgerichtes je vom 13. April 1977 zu 7 b E 3154/77 bzw. 7 b E 3156/77 die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung ob der Liegenschaft EZ 890 II KG A als Haupteinlage sowie (u. a.) ob 43/2670 Anteilen der Liegenschaft EZ 1831 II KG H als Nebeneinlage bewilligt und die Einverleibung der Zwangspfandrechte per 28 620 S bzw. 342 935.87 S je samt Anhang auch in Ansehung der genann... mehr lesen...
Norm: EO §35 IKO §6 Abs2
Rechtssatz: Rechtsstreitigkeiten über Absonderungsansprüche können nach Konkurseröffnung nur gegen den Masseverwalter anhängig gemacht und fortgesetzt, also im Oppositionsprozess nur vom Masseverwalter fortgesetzt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 27/78 Entscheidungstext OGH 29.03.1978 3 Ob 27/78 3 Ob 150/81 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 IKO §61
Rechtssatz: Die "Aufzehrung" eines Exekutionstitels durch die Schaffung eines neuen Titels berührt den Anspruch nicht. Es wird lediglich der alte Exekutionstitel unwirksam. Die Oppositionsklage ist somit kein geeigneter Rechtsbehelf zur Bekämpfung einer Exekution bloß mit der
Begründung: , daß der der Exekution zugrundeliegende Titel unwirksam geworden sei. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgEO §35 K
Rechtssatz: Ob das zur Rechtfertigung eines Begehrens gemäß § 35 EO gestattete Vorbringen einen tauglichen Oppositionsgrund darstellt, betrifft die Frage der sachlichen Berechtigung der erhobenen Klage. Entscheidungstexte 3 Ob 74/77 Entscheidungstext OGH 22.08.1977 3 Ob 74/77 JBl 1978,487 (Matscher) 3 Ob 213/13i E... mehr lesen...
Norm: EO §35 EKO §181 ffZPO §233
Rechtssatz: Das auf Ungültigkeit eines Exekutionstitels gerichtete Klagebegehren (Aufschiebungsmöglichkeit gemäß § 42 Abs 1 Z 1 EO) mag dasselbe "Ziel" der "Verhinderung" einer Exekution haben wie eine Klage gemäß § 35 oder gemäß § 36 EO (Aufschiebungsmöglichkeit gemäß § 42 Abs 1 Z 5 EO), von einer Identität der diesbezüglichen Begehren kann jedoch bei den angeführten Klagen keine Rede sein. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EO §35 AbZPO §411 Cc
Rechtssatz: War ein Unterhaltsstreit zu einem Zeitpunkt beendet, zu dem die durch das BG BGBl 1975/412 eingetretene neue Rechtslage noch nicht zu berücksichtigen, ja noch nicht einmal bekannt war, wurden aber Unterhaltsverpflichtungen festgesetzt, die über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes hinaus durch Auferlegung künftig fällig werdender Unterhaltsleistungen Bedeutung haben mußten, steht ohn... mehr lesen...
Auf Grund der vollstreckbaren Notariatsurkunde vom 9, August 1974 des Notars Dr. Georg S mit dem Amtssitz in Dortmund wurde der beklagten Partei zur Hereinbringung von 583 178.44 DM samt Zinsen mit den erstgerichtlichen Beschlüssen vom 20. August, 22. August und 17. Dezember 1974 Fahrnisexekution, Forderungsexekution und Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung sowie Zwangsversteigerung einer Liegenschaft bewilligt. Der Verpflichtete dieser Exekution erhob beim Erstgericht ... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgEO §36 AaEO §355 XVIIIEO §349 E
Rechtssatz: Der Verpflichtete kann sich gegen eine ungeachtet mangelnden Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel bewilligte Unterlassungsexekution (§ 355 EO) mit einer Impugnationsklage zur Wehr setzen. Ein solcher Einwendungstatbestand ist aber bei einer Exekution zur Erwirkung einer Handlung (hier Übergabe § 349 EO) begrifflich ausgeschlossen: Bei einer solchen Verpflichtung hat der Verpflichte... mehr lesen...
Norm: EO §35 DJN §58 Abs1ZPO §500 Abs2 II A2
Rechtssatz: Der Streitwert einer Oppositionsklage betreffend einen Unterhaltsexekutionstitel ist gleich dem nach § 58 Abs 1 JN zu berechnenden Wert des Unterhaltsanspruches selbst, vermehrt um den betriebenen rückständigen Unterhalt zu berechnen. Anmerkung ausdrückliches Abgehen von diesem
Rechtssatz: zu 3 Ob 207/19s Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §35 DEO §35 KEO §36 EEO §36 F
Rechtssatz: Gemeinsam erhobene Einwendungen nach den §§ 35 und 36 EO sind prozessual völlig getrennt zu behandeln, weil sie in keinem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen. Dies gilt auch für das Rechtsmittelverfahren. Entscheidungstexte 3 Ob 79/76 Entscheidungstext OGH 06.07.1976 3 Ob 79/76 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 AaEO §354 IAEO §354 IIAEGZPO ArtXLII 1E
Rechtssatz: Dem Gläubiger kommt im (außerstreitigen) Verfahren zur freiwilligen Eidesleistung durch den Schuldner gem Art XLII EGZPO keine Parteistellung zu; Einwendungen des Gläubigers, der bei der Eidestagsatzung anwesend ist, dürfen daher nicht beachtet werden. Der Gläubiger kann jedoch im Umfange der Nichterfüllung der urteilsmäßig zu erbringenden Leistung Zwangsvollstreckung nach § 354 E... mehr lesen...
Die Antragstellerin wurde durch Versäumungsurteil des Landesgerichtes Salzburg vom 24. März 1975 schuldig erkannt, Dr. Gerlinde F binnen 14 Tagen "unter Vorlage eines Verzeichnisses anzugeben, welche Aktiven und Passiven sie bezüglich des Nachlaßvermögens nach dem am 8. Dezember 1971 verstorbenen Dipl.- Ing. Friedrich R als dessen Universalerbin zufolge Besorgung und Überlassung des Nachlasses festgestellt oder bereits eingezogen hat, ferner welchen Gewinn oder Verlust oder welche Frü... mehr lesen...
In dem am 29. November 1968 im Ehescheidungsverfahren 33 Cg 257/68 der Landesgerichtes für ZRS W abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich der nunmehrige Kläger, der nunmehrigen Beklagten ab 1. Dezember 1968 eine Unterhalt in der Höhe von 22% seines Nettoarbeitseinkommens zu bezahlen. Aus dieses Vergleiches wurde über Antrag der Beklagten dieser mit Beschluß des Erstgerichtes vom 17. Feber 1971 gegen den Kläger zur Hereinbringung der Unterhaltsrückstandes von 3893.40 S (für die Zei... mehr lesen...
Norm: EO §35 DEO §35 KZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: "Die Vorschrift des § 502 Abs 2 Z 1 ZPO in der Fassung des Bundesgesetzes vom 30.06.1971, BGBl Nr 291/1971 gilt auch für Oppositionsklagen." Entscheidungstexte 3 Ob 277/75 Entscheidungstext OGH 14.05.1976 3 Ob 277/75 Verstärkter Senat; Veröff: RZ 1976/101 = EvBl 1976/226 S 468 = JBl 1977,43 = SZ 49/68 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 DZPO §448 bZPO §453 Abs2
Rechtssatz: Bei Streitigkeiten nach § 35 EO kann von einer Einschränkung der Klage iS § 453 Abs 2 ZPO nur dann gesprochen werden, wenn nur mehr das Erlöschen oder die Hemmung eines Teiles des vollstreckbaren Anspruches geltend gemacht wird, nicht aber wenn der betreibende Gläubiger die Exekution auf einen S 1.000,-- nicht übersteigenden Betrag einschränkt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §35 KEO §36 DEO §40
Rechtssatz: Der Verpflichtete hat in bestimmten Fällen des Erlöschens oder der Hemmung der betriebenen Forderung (zB Erlöschen durch Zahlung) die Wahl, ob er - abgesehen von den im § 35 Abs 2 letzter Satz EO angeführten Fällen - seine diesbezüglichen Einwendungen gegen des betriebenen Anspruch in Form einer Klage (§ 35 EO) oder mittels Oppositionsgesuch (§ 40 EO) geltend macht. Es ist jedoch unzulässig, Oppositionsg... mehr lesen...
Norm: EO §35 B
Rechtssatz: Die Worte "imstande waren" (§ 35 Abs 3) sind nicht wie die Worte "wirksam Gebrauch machen konnte" (§ 35 Abs 1) nur im objektiven Sinn zu verstehen; sie stellen vielmehr darauf ab, ob dem Verpflichteten im Zeitpunkt der Klagserhebung die tatsächlichen Grundlagen für die Einwendungen bekannt waren oder nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 283/75 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgEO §294 AEO §308 CEO §308 D1
Rechtssatz: Gegen die Geltendmachung der gepfändeten und zur Einziehung überwiesenen Forderung im Wege eines erst nach der Überweisung zur Einziehung vom Gläubiger der gepfändeten Forderung (Verpflichteter der Forderungsexekution) beantragten Exekutionsverfahrens kann sich der Drittschuldner (als Verpflichteter des letzteren Exekutionsverfahrens) durch Einwendung im Sinne des § 39 EO zur Wehr setzen (... mehr lesen...