Norm
EO §35 BRechtssatz
Die Worte "imstande waren" (§ 35 Abs 3) sind nicht wie die Worte "wirksam Gebrauch machen konnte" (§ 35 Abs 1) nur im objektiven Sinn zu verstehen; sie stellen vielmehr darauf ab, ob dem Verpflichteten im Zeitpunkt der Klagserhebung die tatsächlichen Grundlagen für die Einwendungen bekannt waren oder nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0001285Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.12.2016