Norm
EO §35 IRechtssatz
Die "Aufzehrung" eines Exekutionstitels durch die Schaffung eines neuen Titels berührt den Anspruch nicht. Es wird lediglich der alte Exekutionstitel unwirksam. Die Oppositionsklage ist somit kein geeigneter Rechtsbehelf zur Bekämpfung einer Exekution bloß mit der Begründung, daß der der Exekution zugrundeliegende Titel unwirksam geworden sei.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0001844Dokumentnummer
JJR_19780221_OGH0002_0030OB00011_7800000_001