RS OGH 1978/2/21 3Ob11/78

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Veröffentlicht am 21.02.1978
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Norm

EO §35 I
KO §61

Rechtssatz

Die "Aufzehrung" eines Exekutionstitels durch die Schaffung eines neuen Titels berührt den Anspruch nicht. Es wird lediglich der alte Exekutionstitel unwirksam. Die Oppositionsklage ist somit kein geeigneter Rechtsbehelf zur Bekämpfung einer Exekution bloß mit der Begründung, daß der der Exekution zugrundeliegende Titel unwirksam geworden sei.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 11/78
    Entscheidungstext OGH 21.02.1978 3 Ob 11/78
    JBl 1979,211

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0001844

Dokumentnummer

JJR_19780221_OGH0002_0030OB00011_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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