Norm
EO §35 ERechtssatz
Das auf Ungültigkeit eines Exekutionstitels gerichtete Klagebegehren (Aufschiebungsmöglichkeit gemäß § 42 Abs 1 Z 1 EO) mag dasselbe "Ziel" der "Verhinderung" einer Exekution haben wie eine Klage gemäß § 35 oder gemäß § 36 EO (Aufschiebungsmöglichkeit gemäß § 42 Abs 1 Z 5 EO), von einer Identität der diesbezüglichen Begehren kann jedoch bei den angeführten Klagen keine Rede sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0001694Dokumentnummer
JJR_19770822_OGH0002_0030OB00074_7700000_002