Norm
EO §35 DRechtssatz
Gemeinsam erhobene Einwendungen nach den §§ 35 und 36 EO sind prozessual völlig getrennt zu behandeln, weil sie in keinem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen. Dies gilt auch für das Rechtsmittelverfahren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0001821Dokumentnummer
JJR_19760706_OGH0002_0030OB00079_7600000_001