Norm
EO §35 CRechtssatz
Durch die Einschränkung der Exekution wegen Beseitigung des Exekutionstitels ist das Rechtsschutzinteresse des Klägers an der Erledigung seiner Klage im Umfange der Einschränkung bzw Beseitigung des Exekutionstitels weggefallen, weil diesbezüglich keine Exekution mehr anhängig und auch nicht mehr möglich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0001497Dokumentnummer
JJR_19800227_OGH0002_0030OB00024_8000000_002