Norm
ABGB §880a BRechtssatz
Wird in die aus der geschlossenen Rückgarantievertragskette sich ergebenden Rechtsverhältnisse und damit auch in die Rechtsphäre der österreichischen Garantiegeber (Banken) eingegriffen, so muß diesen auch die Legitimation zur Erhebung des Rekurses gegen die Bewilligung eines Zahlungs- bzw Drittverbots gegen den Garantienehmer im Rahmen eines Sicherungsantrages zugestanden werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0004223Dokumentnummer
JJR_19880705_OGH0002_0050OB00549_8800000_002