RS OGH 1988/7/5 5Ob549/88

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Veröffentlicht am 05.07.1988
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Norm

ABGB §880a B
EO §294 M3
EO 382 Z7 II7

Rechtssatz

Wird in die aus der geschlossenen Rückgarantievertragskette sich ergebenden Rechtsverhältnisse und damit auch in die Rechtsphäre der österreichischen Garantiegeber (Banken) eingegriffen, so muß diesen auch die Legitimation zur Erhebung des Rekurses gegen die Bewilligung eines Zahlungs- bzw Drittverbots gegen den Garantienehmer im Rahmen eines Sicherungsantrages zugestanden werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0004223

Dokumentnummer

JJR_19880705_OGH0002_0050OB00549_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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