Begründung: Das Erstgericht bewilligte am 4. Mai 2000 (ON 2) der betreibenden Partei auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs gegen die verpflichtete Verlassenschaft die zu gerichtlichem Protokoll beantragte Fahrnis- und Forderungsexekution zur Hereinbringung von 860.777,51 S = 62.555,14 EUR sA. Die Zustellung des Beschlusses für die Verpflichtete erfolgte an eine im Exekutionsantrag genannte "Zustellbevollmächtigte". Mit Beschluss vom 4. April 2003 ordnete das Erstgericht die neuer... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete gab zum Nachlass des am 1. August 1993 verstorbenen Vaters des als betreibende Partei bezeichneten Walter H***** (folgend: erbl. Sohn) eine unbedingte Erbserklärung ab. Über Antrag des erbl. Sohnes bewilligte das Verlassenschaftsgericht die Absonderung des Nachlasses und bestellte Dr. Alfred Kobzina zum Separationskurator. Mit Einantwortungsurkunde vom 8. Juni 1999 wurde der Nachlass der Verpflichteten eingeantwortet, die Nachlass-Separation blieb jed... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Gemeinde gegen den Verpflichteten auf Grund zweier Rückstandsausweise zur Hereinbringung von 19.439,79 EUR und 24.724,10 EUR sowie der Kosten des Exekutionsantrags die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Verpflichteten teilweise dahin Folge, dass es die Exekutionsbewilligung im Umfang von 19.439,79 EUR samt einem Teil der verzeichneten Kosten bestätigte, den Exekutionsantrag a... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte den erstinstanzlichen Beschluss, mit dem die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft der Verpflichteten bewilligt wurde; es sprach aus, der Revisionsrekurs sei gemäß § 78 EO, § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig. Das Rekursgericht bestätigte den erstinstanzlichen Beschluss, mit dem die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft der Verpflichteten bewilligt wurde; es sprach aus, der Revisionsrekurs sei gemäß Paragraph 78, EO, Paragraph 528, A... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Wohnungseigentümer-gemeinschaft wurde vom Erstgericht zur Hereinbringung ihrer Betriebskostenforderung von monatlich 3.864,59 S = 280,85 EUR für Juli 1998 sowie September 1998 bis Februar 1999, insgesamt 27.052,13 S = 1.965,95 EUR gegen den Verpflichteten, einen Wohnungseigentümer, aufgrund eines vollstreckbaren Zahlungsbefehls die Exekution durch Zwangsversteigerung des betreffenden Liegenschaftsanteils, mit dem Wohnungseigentum verbunden ist, bewilli... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht wies mit dem angefochtenen Beschluss den gegen den Meistbotsverteilungsbeschluss - in einer vom Masseverwalter gegen den Gemeinschuldner geführten kridamäßigen Versteigerung einer Liegenschaft - gerichteten Rekurs der nunmehrigen Revisionsrekurswerberin, einer Stadtgemeinde, als verspätet zurück. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, jedoch nicht 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei.... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand ist die Verteilung des Meistbots von 1,7 Mio S aus der Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils, mit dem Wohnungseigentum verbunden ist. In der Meistbotsverteilungstagsatzung am 25. Juli 2000 meldeten die nunmehrigen Revisionsrekurswerber, die fünf mj. Kinder des Verpflichteten, einen Gesamtbetrag von 442.650,40 S (= 32.168,66 Euro; im Protokoll offenbar unrichtig 42.650,40 S) an, der sich aus den zu AZ 50 E 188/98v des Erstgerichts betriebenen Unterhalt... mehr lesen...
Begründung: Die führende betreibende Partei betrieb eine Forderung von 8.146 S sA aufgrund des Titels AZ 4 C 1740/99g des Bezirksgerichts Mödling durch Zwangsversteigerung. Die beigetretene betreibende Partei, die in den nachgenannten Titelverfahren durch die führende betreibende Partei vertreten war, betrieb aufgrund nachgenannter Titel des Bezirksgerichts Mödling nachgenannte Forderungen: AZ 14 C 1085/99g (5.166 S sA), 18 C 454/00x (13.304,48 S sA), 14 C 1302/00y (1.320,64 S sA). ... mehr lesen...
Begründung: Die im vorliegenden Zwangsversteigerungsverfahren versteigerte Liegenschaft wurde um ein Meistbot von S 5,001.000 zugeschlagen. In C-LNR 1, 2 und 5 dieser Liegenschaft sind zugunsten einer Bank, die ausdrücklich keine Zuweisung aus dem Meistbot begehrt, Höchstbetragspfandrechte von insgesamt S 2,110.000 einverleibt. In C-LNR 3 ist ein Pfandrecht für die Forderung von S 130.200 und eine Nebengebührensicherstellung von S 26.100 für die R***** GmbH einverleibt. Dieses Pfand... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs vom 20. 11. 2000 zur Hereinbringung von 1,650.000 S sA antragsgemäß Fahrnisexekution und die Forderungsexekution nach § 294 EO. Gegen diese Entscheidung erhob der Verpflichtete rechtzeitig Rekurs. Noch vor der Entscheidung des Rekursgerichtes schränkte das Erstgericht über Antrag der betreibenden Partei vom 22. 2. 2001 mit Beschluss vom 6. 3. 2001 die betriebenen Exekutionen a... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht den Beschluss des Erstgerichtes, mit dem der betreibenden Partei zur Hereinbringung von S 10.500 sA gegen des Erstverpflichteten und von S 7.500 gegen den Zweitverpflichteten die Fahrnisexekution bewilligt wurde. Es sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der beim Erstgericht - ungeachtet erteilter Rechtsbelehrung - von der Mutter der... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht den Beschluss des Erstgerichtes, mit dem dieses der betreibenden Partei zur Hereinbringung einer Forderung von S 208.637,88 sA die Zwangsversteigerung einer Liegenschaftshälfte des Verpflichteten bewilligt hatte. Das Rekursgericht sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Der Verpflichtete bekämpft diese Entscheidung mit einer schriftlichen Eingabe, die er nach seinem Protokollarvorb... mehr lesen...
Begründung: Die Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen am 6.5.1992 der Konkurs eröffnet wurde, war Eigentümerin einer Liegenschaft, ob derer folgende Pfandrechte verbüchert waren: a) unter L-NR 2a und b auf Grund des Kaufvertrags vom 30.11.1978 zu Gunsten der Aurelia S***** das Pfandrecht für die Forderung von S 27 Mio samt 12 % Verzugszinsen und einer Nebengebührensicherstellung von S 5 Mio; b) unter C-LNR 2e bis l die Übertragung des Pfandrechts hinsichtlich Forderungen vo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Fahrnisexekutionsverfahren, dessen Bestimmungen hier anzuwenden sind, wie das Rekursgericht richtig ausgeführt hat (§ 510 Abs 3 ZPO iVm § 78 EO), ist gegen einen bestätigenden Beschluss - auch über die Meistbotsverteilung - ein weiterer Rekurs an den Obersten Gerichtshof jedenfalls nicht zulässig (EvBl 1968/64; Mohr in Angst, EO Rz 13 zu § 268; Holzhammer, Österreichisches Zwangsvollstreckungsrecht4 290). Im Fahrnise... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 26. 2. 1998 hatte das Erstgericht der führenden betreibenden Partei die Zwangsversteigerung von mit Wohnungseigentum verbundenen Liegenschaftsanteilen des Verpflichteten bewilligt. Dem im später über dessen Vermögen eröffneten Konkurs bestellten Masseverwalter bewilligte das Konkursgericht mit Beschluss vom 6. 11. 1998 ebenfalls die Zwangsversteigerung; er trat damit gemäß § 139 Abs 2 EO dem bereits anhängigen Versteigerungsverfahren bei. Mit Besch... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des erkennenden Senates vom 16. Dezember 1998, 3 Ob 252/98z (= immolex 1999/98, 144 = wobl 1999/83, 180 [zust Call]) wurde der der betreibenden Partei im Versteigerungstermin erteilte Zuschlag aufgehoben und es wurden die näher bezeichneten Liegenschaftsanteile des Verpflichteten dem nunmehrigen Revisionsrekurswerber als Überbieter um das Überbot von S 239.908 aufgrund der Versteigerungsbedingungen zugeschlagen. Bereits gleichzeitig mit seinem Rekurs ... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 366.947,39 sA die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft der Verpflichteten bewilligt. Bei der Versteigerung am 25. 11. 1998 wurde ein Meistbot von S 250.000 erzielt. Im Lastenblatt der Liegenschaft ist unter LNr 1a eine Wegedienstbarkeit, unter LNr 6a ein Pfandrecht für einen Höchstbetrag von S 910.000 für die Raiffeisenbank O*****, unter LNr 8a ein Pfandrecht für eine Forderung v... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 15. 5. 1991, wurde über das Vermögen des Erstverpflichteten der Konkurs eröffnet. Eine Liegenschaft steht je zur Hälfte im Eigentum des Gemeinschuldners und seiner Ehegattin. Für die Revisionsrekurswerberin ist unter CLNR 1a ein Pfandrecht für die Forderung von S 1,300.000,-- sA einverleibt. Auf Antrag des Masseverwalters bewilligte das Konkursgericht die kridamäßige Versteigerung des dem Gemeinschuldner gehörenden Hälf... mehr lesen...
Begründung: Mit Verteilungsbeschluß vom 23.1.1998 wies das Erstgericht u.a. der Pfandgläubigerin V*****bank H***** aus dem Meistbot für die Liegenschaft EZ 58 Grundbuch S***** S 1,101.623,25 und aus dem Meistbot für die Liegenschaft EZ 219 Grundbuch S***** S 108.951,75 zur vollständigen Berichtigung durch Barzahlung zu. Der im Rang nachfolgenden betreibenden Partei wies es aus dem Meistbot der ersteren Liegenschaft S 4,889.376,75 und aus dem der letzteren S 521.048,25 zur teilwe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat den Beschluß des Erstgerichtes, mit dem der Exekutionsantrag der betreibenden Parteien abgewiesen wurde, zur Gänze bestätigt. Der Revisionsrekurs gegen diesen Beschluß ist nach § 78 EO, § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig. Entgegen der Ansicht der Revisionsrekurswerber stellt § 528 ZPO eine allgemeine Bestimmung der ZPO über das Rechtsmittel des Rekurses dar und gilt daher auch im Exekutionsv... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 18.10.1996 (ON 123) schob das Erstgericht auf Antrag des Verpflichteten die Exekution hinsichtlich der führenden betreibenden Partei gegen eine Sicherheitsleistung von S 8,000.000,- auf; mit Beschluß ON 124 vom selben Tag sprach es die Aufschiebung hinsichtlich des ersten beigetretenen betreibenden Gläubigers gegen eine Sicherheitsleistung von S 500.000,- auf. Dr.Georg G***** als Treuhänder einer vom Verpflichteten verschiedenen Person erlegte hierau... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht den Beschluß des Erstgerichtes, mit dem der betreibenden Partei gegen die verpflichteten Parteien die Unterlassungsexekution bewilligt und über letztere aufgrund des Exekutionsantrages und von fünf weiteren Strafanträgen eine Gesamtgeldstrafe von je S 75.000 verhängt worden war. Rechtliche Beurteilung Der dagegen gerichtete, irrig als "außerordentlicher" bezeichnete Revisionsrekurs ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte aufgrund eines rechtswirksamen und vollstreckbaren gerichtlichen Vergleichs, dem keine Verpflichtung zur Leistung von Verzugszinsen im Falle nicht fristgerechter Zahlung zu entnehmen ist, die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Verpflichteten zur Hereinbringung einer ungetilgten Unterhaltsforderung der betreibenden Partei von insgesamt 127.800 S samt gestaffelten Verzugszinsen. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung dahin ab,... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hatte zur Absicherung einer dem Beklagten gegenüber bestehenden Forderung eine Bürgschaftsverpflichtung übernommen. Sie war in einem Vorprozeß vom Gläubiger geklagt worden und hatte sich dort zur Zahlung von S 250.598,26 samt Zinsen verpflichtet. Sie begehrt nun Ersatz des von ihr an den Gläubiger tatsächlich bezahlten Betrages von S 142.988,64 samt Zinsen. Das Erstgericht sprach der Klägerin den Klagebetrag samt Zinsen und Kosten zu. In ihrer Berufu... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht (Konkursgericht) stellte mit Beschluß vom 7.2.1995 fest, daß die im Zusammenhang mit der kridamäßigen Versteigerung einer Liegenschaftshälfte des Gemeinschuldners angelaufenen Kosten des Masseverwalters als Sondermassekosten im Sinn des § 47 Abs 3 KO zu qualifizieren und "als solche aus der besonderen Masse zu berichtigen" seien. Die Feststellung der Höhe der Kosten des Masseverwalters obliege den Exekutionsgericht. Das Erstgericht (Konkursgericht) s... mehr lesen...