Begründung: Das Erstgericht bewilligte auf Antrag des Verpflichteten, der mittels Klage die Einwendung nach § 35 EO geltend gemacht hat, die betriebene Forderung sei nach Exekutionsbewilligung vom Finanzamt zur Hereinbringung einer Steuerschuld der betreibenden Partei gepfändet und zur Einziehung überwiesen, inzwischen auch teilweise vom Verpflichteten als Drittschuldner bezahlt worden, die Aufschiebung der Fahrnisexekution, machte sie aber vom Erlag einer Sicherheit von S 34.550,--... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da der Wert des im Rekursverfahren noch strittigen Teiles des Meistbotes zwar 15.000 S, nicht aber 300.000 S übersteigt, die Sache also im sog.Zulassungsbereich liegt, muß die Rekursentscheidung gemäß §§ 78 EO, 526 Abs.3, 528 Abs.2 ZPO den Ausspruch über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses enthalten. Dies gilt auch für einen Verteilungsbeschluß; denn die Sondernorm des § 239 Abs.3 EO schafft nur eine Ausnahme von der Rech... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte eine von der betreibenden Partei beantragte Exekution zur Sicherstellung eines Betrages von 488.240,- S. s.A. durch bücherliche Vormerkung eines Pfandrechtes in zwei Liegenschaften des Verpflichteten und durch Pfändung und Verwahrung beweglicher Sachen, ohne eine Sicherheit im Sinne des § 371 a EO festzusetzen. In Ausführung dieses Beschlusses wurde die Vormerkung des Pfandrechtes am 24. Oktober 1984 im Grundbuch vollzogen. Das Gericht zweiter ... mehr lesen...
Begründung: Am 20.12.1983 wurde u.a. die Liegenschaft EZ 362 Kat.Gem. Predlitz versteigert, bei der in COZ-Zl 6 die Reallast der lebenslänglichen Rente für Siegmunde D einverleibt war. Gegenstand des Verfahrens in dritter Instanz ist nur mehr der Umfang der an diese Reallastberechtigte aus dem Meistbot zuzuweisenden Beträge für rückständige Reallastleistungen. Ab dem Zuschlagstag sind die Ansprüche der Reallastberechtigten von der Ersteherin zu tragen, da diese die Reallast in Anrec... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte eine Exekution zur Erzwingung einer Rechnungslegung. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte den Beschluß des Erstgerichts. Gegen den Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz wendet sich der Revisionsrekurs der verpflichteten Partei. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 528 Abs.1 Z 1 ZPO ist ein Revisionsrekurs gegen eine Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz unzulässig, soweit dadurch der angefochtene erstrichterliche Besch... mehr lesen...
Das Erstgericht verteilte das Meistbot von 9.2 Mio. S für die am 23. 6. 1982 der Sparkasse B zugeschlagene Liegenschaft EZ 263 KG S wie folgt: A) Vorzugsposten: 1.) Marktgemeinde S 46 386.10 S; 2.) Wassergenossenschaft S 4 068.41 S; 3.) Spezialmassekosten des Masseverwalters 373 777.88 S; B) in der bücherlichen Rangordnung: 1.) Der H-Bank Vöcklabruck a) im Pfandrange COZ 7 2 743 831.59 S; b) im Pfandrange COZ 10 541 673 S; c) im Pfandrange COZ 13 740 330 S; d) im Pfandrange COZ 18 1 0... mehr lesen...
Norm: EO §239 Abs3JN §54 Abs2ZPO §528 D4aZPO §528 F5
Rechtssatz: Es besteht auch bei den Nebengebühren kein Anlass, von der bisher herrschenden Auffassung abzugehen, dass auch bei der Beurteilung, ob der Beschwerdegegenstand die in § 528 Abs 1 Z5 ZPO genannte Wertgrenze übersteigt, die Nebengebühren nicht zu berücksichtigen sind (Ablehnung der Kritik Hoyers). Entscheidungstexte 3 Ob 189/83 ... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §239 Abs3ZPO §528 Abs2 H
Rechtssatz: Der bestätigende Teil eines rekursgerichtlichen Beschlusses über einen Verteilungsbeschluß kann angefochten werden, wenn 1. die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt (§ 502 Abs 4 Z 1 ZPO idF BGBl 1983/135) oder 2. der Stre... mehr lesen...
Norm: EO §239 Abs3
Rechtssatz: Hat ein Beschluß über einen im Rahmen der Verteilungstagsatzung gestellten Aufschiebungsantrag abgesprochen und wurde die Ausfertigung des Beschlusses mit dem Verteilungsbeschluß verbunden, macht dies den Beschluß nicht zu einem Beschluß im Sinne des § 239 Abs 3 EO, da die Abweisung des Aufschiebungsantrages nicht Teil des Verteilungsbeschlusses selbst ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §65EO §78EO §83 Abs3EO §239 Abs3ZPO §500ZPO §528 Abs1ZPO §528 Abs1
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 528 ZPO ist eine "allgemeine" Bestimmung der ZPO über das Rechtsmittel des Rekurses und gilt daher gemäß § 78 EO auch im Exekutionsverfahren. Auch wenn man aus § 65 EO ableiten könnte, dass die Frage, ob wider die im Exekutionsverfahren ergehenden gerichtlichen Beschlüsse das Rechtsmittel des Rekurses zulässig ist oder nicht, nur in der ... mehr lesen...
Norm: EO §65 AEO §229 Abs2EO §239 Abs3GBG §123
Rechtssatz: Auch die Rekursfrist gegen einen Beschluß nach § 229 Abs 2 EO beträgt 8 Tage; lediglich die Rekursfrist gegen den Beschluß über den Vollzug des Verteilungsbeschlusses und dessen grundbücherliche Durchführung (SZ 11/87) richtet sich nach § 123 GBG. Entscheidungstexte 3 Ob 21/81 Entscheidungstext OGH 06.05.1981 3 Ob 21/81... mehr lesen...
Auf der durch kridamäßige Versteigerung nach § 119 KO verwerteten Liegenschaftsanteile des Anton K an der Liegenschaft EZ 1563 KG sind für Darlehensforderungen der G-Bank (im folgenden Rekurswerberin) folgende Pfandrechte einverleibt: In COZ 27/31 für restliche 515 235 S, in COZ 30 für 440 265 S und in COZ 32 für 73 500 S, je samt 7% Zinsen und 8 % Verzugs- und Zinseszinsen sowie einer entsprechenden Nebengebührensicherstellung. Die Rekurswerberin hat ihre Forderungen aus diesen Dar... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 14. März 1977 bewilligte das Erstgericht der protokollierten Firma W P zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 90 449.93 S samt Angang gegen J J die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 944 KG T. Am 27. April 1977 eröffnete das Landesgericht Linz über das Vermögen des J J den Konkurs. Auf Antrag des Masseverwalters bewilligte das Konkursgericht mit Beschluß vom 4. November 1977 gemäß § 119 Abs. 1 KO die gerichtliche Veräußerung der oben bezeichneten ... mehr lesen...
Im Zwangsversteigerungsverfahren der der Verpflichteten gehörigen Liegenschaften EZ 15 KG M und EZ 180 KG P wurde bei der Versteigerungstagsatzung am 3. April 1978 für die letztere Liegenschaft ein Meistbot von 2 300 000 S erzielt, die zur EZ 15 KG M gehörigen Grundstücke wurden parzellenweise versteigert. Dabei erbrachte das Grundstück Nr. 720/2 Wald ein Meistbot von 19 000 S, das Grundstück Nr. 468 Acker ein solches von 805 000 S. In Ansehung des Grundstückes Nr. 166 Wald wurde das ... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §239 Abs3ZPO §496 Abs3ZPO §528 C4ZPO §528 C6
Rechtssatz: Wenn das Rekursgericht die zurückweisende Entscheidung des Erstgerichtes auf Grund der auch im Rekursverfahren analog anzuwendende Bestimmung des § 496 Abs 1 und 3 ZPO durch eine abweisende Sachentscheidung ersetzt, liegt trotz einer auf eine Bestätigung hinweisenden Fassung des Spruches in Wahrheit eine von der erstgerichtlichen Entscheidung abweichende, nämlich erstmalige... mehr lesen...
Norm: EO §209 ffEO §229 Abs1EO §239 Abs3
Rechtssatz: Unter Meistbotverteilung ist der zur Befriedigung des betreibenden Gläubigers und der sonst auf das Meistbot gewiesenen Personen führende Akt zu verstehen. Das Meistbot als Bestandteil der Verteilungsmasse ist im Verteilungsbeschluß bloß anzuführen; über eine Herabsetzung des im Beschluß über die Erteilung des Zuschlages festgelegten Meistbotes kann hingegen nicht im Verteilungsbeschluß entsc... mehr lesen...
Norm: EO §239 Abs3
Rechtssatz: Die Ausnahmebestimmung des § 239 Abs 3 EO bezieht sich nur auf die die Verteilung selbst betreffende Entscheidung (§§ 229 Abs 1 und 231 Abs 1 EO), nicht aber auf weitere Ansprüche, die mit dem Verteilungsverfahren im eigentlichen Sinn (§§ 229 - 235 EO) nichts mehr zu tun haben. Entscheidungstexte 3 Ob 116/76 Entscheidungstext OGH 21.09.1976 3 Ob 116... mehr lesen...
Norm: EO §239 Abs3
Rechtssatz: Ist die angefochtene Entscheidung kein dem Verteilungsverfahren im Sinne des § 329 Abs 3 EO zuzuordnender Beschluß, gilt § 528 Abs 1 Z 1 ZPO (§ 78 EO). Entscheidungstexte 3 Ob 1/76 Entscheidungstext OGH 20.01.1976 3 Ob 1/76 EvBl 1976/198 S 402 3 Ob 116/76 Entscheidungstext OGH 21.09.1976 3 ... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §239 Abs3ZPO §528 A
Rechtssatz: Auch für den gem § 239 Abs 3 EO zulässigen Rekurs gelten die Rekursbeschränkungen des § 528 Abs 1 Z 2 bis 5 ZPO. Entscheidungstexte 3 Ob 189/75 Entscheidungstext OGH 14.10.1975 3 Ob 189/75 3 Ob 90/76 Entscheidungstext OGH 14.09.1976 3 Ob 90/76 ... mehr lesen...
Das Erstgericht verteilte mit Beschluß vom 10. Oktober 1972, GZ E 2/71-106, das Meistbot für die am 7. Juli 1972 versteigerte Liegenschafts EZ 104 KG L. Die Verteilungsmasse wurde mit 200.000 S (Meistbot) zuzüglich der Fruktifikatszinsen (in unbestimmter Höhe) ausgewiesen. Aus dem Kapitalsbetrag (200.000 S) erhielten zugewiesen (Punkt I): A. als Vorzugspost: die Stadtgemeinde Bad I 113.20 S. B. in der bücherlichen Randordnung: 1. die Volksbank Bad G reg. Genossenschaft mit beschränkte... mehr lesen...
Norm: EO §213 Abs1 IIAEO §213 Abs1 VEO §234 Abs1EO §239 Abs3
Rechtssatz: Ein Rechtsschutzinteresse an der Erhebung eines Rekurses gegen einen Meistbotsverteilungsbeschluß hat nach § 234 Abs 1 (§ 213 Abs 1) EO grundsätzlich nur der Benachteiligte. Eine Benachteiligung ist dann anzunehmen, wenn der Rekurswerber bei Ausfall des bestrittenen Rechtes ganz oder teilweise zum Zuge kommen könnte (§§ 213 Abs 1, 234 Abs 1 EO, Neumann-Lichtblau S 1597). D... mehr lesen...
Norm: EO §239 Abs3ZPO §419
Rechtssatz: Zulässigkeit eines Revisionsrekurses gegen einen bestätigenden Beschluß des Rekursgerichtes im Falle der Berichtigung des Verteilungsbeschlusses, deren Notwendigkeit vom OGH schon im ersten Rechtsmittelzug gegen den Verteilungsbeschluß ohne bestimmte Bindung der Unterinstanzen ausgesprochen worden ist. Entscheidungstexte 3 Ob 107/59 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: EO §65 DEO §239 Abs3ZPO §528 C5
Rechtssatz: Die Spezialbestimmung des § 239 Abs 3 EO kann außerhalb des Zwangsversteigerungsverfahrens nicht angewendet werden. Entscheidungstexte 1 Ob 838/54 Entscheidungstext OGH 03.11.1954 1 Ob 838/54 3 Ob 83/67 Entscheidungstext OGH 09.08.1967 3 Ob 83/67 Auch; Beisatz: Bestimmung... mehr lesen...
Norm: EO §239 Abs3ZPO §528 D4a
Rechtssatz: Kostenansprüche im Meistbotsverteilungsverfahren sind mit Revisionsrekurs nicht anfechtbar. Entscheidungstexte 2 Ob 283/37 Entscheidungstext OGH 02.04.1937 2 Ob 283/37 SZ 19/114 1 Ob 696/52 Entscheidungstext OGH 03.09.1952 1 Ob 696/52 2 O... mehr lesen...
Norm: EO §65 DEO §239 Abs3ZPO §527 Abs2 B2
Rechtssatz: Im Exekutionsverfahren sind Aufhebungsbeschlüsse ohne Rechtskraftvorbehalt auch dann unanfechtbar, wenn sie keinen Auftrag zur Verfahrensergänzung enthalten (auch wenn es sich um einen Meistbotsverteilungsbeschluss handelt). Entscheidungstexte 3 Ob 618/50 Entscheidungstext OGH 29.12.1950 3 Ob 618/50 Veröff: SZ 23/398 ... mehr lesen...
Das Rekursgericht hat ohne Rechtskraftvorbehalt den Meistbotsverteilungsbeschluß aufgehoben und dem Erstgericht eine neuerliche Entscheidung aufgetragen. Der Oberste Gerichtshof wies den Revisionsrekurs des betreibenden Gläubigers zurück. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Revisionsrekurs ist nach § 527 Abs. 2 ZPO. in Verbindung mit § 78 EO. unzulässig. Da im Exekutionsverfahren eine Verfahrensergänzung in der Regel nicht stattfinden wird, kommt... mehr lesen...
Norm: EO §239 Abs3ZPO §528
Rechtssatz: Auch im Meistbotsverteilungsverfahren ist der Rekurs gegen die Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz unzulässig, wenn der Beschwerdegegenstand S 150,- nicht übersteigt. Entscheidungstexte 3 Ob 105/34 Entscheidungstext OGH 14.02.1934 3 Ob 105/34 SZ 16/34 1 Ob 348/38 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: EO §237EO §239 Abs3MG §42 Abs2
Rechtssatz: 1. Die Bestimmung des § 239 Abs 3 EO ist auf die im Sinne des § 237 EO erlassenen Verfügungen nicht anzuwenden. 2. Die grundbücherliche Eintragung der Abtretung der Mietzinse nach § 42 MG gehört nicht zu den Lasten nach § 237 EO. Entscheidungstexte 2 Ob 680/32 Entscheidungstext OGH 06.07.1932 2 Ob 680/32 Veröff: SZ 14/149 ... mehr lesen...