Begründung: Rechtliche Beurteilung Da der Wert des zu verteilenden Meistbotes im sog. Zulassungsbereich liegt, steht gemäß §§ 78 EO, 528 Abs.2 ZPO gegen den Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz ein Revisionsrekurs nur zu, wenn die Voraussetzungen des § 502 Abs.4 ZPO vorliegen. Durch die Bestimmung des § 239 Abs.3 EO wird für Meistbotverteilungsbeschlüsse nur eine Ausnahme vom Rechtsmittelausschluß des § 528 Abs.1 Z.1 ZPO geschaffen, die übrigen Bestimmungen... mehr lesen...
Begründung: Zu 1) Da der Beschluß des Rekursgerichtes nur mehr einen Teilbetrag des Meistbotes von S 252.370,66 betraf, hätte er gemäß §§ 78 EO, 526 Abs. 3, 528 Abs. 2 ZPO den Ausspruch über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses enthalten müssen. Dies gilt nämlich auch für einen Verteilungsbeschluß, weil die Sondernorm des § 239 Abs. 3 EO nur eine Ausnahme von der Rechtsmittelbeschränkung gemäß § 528 Abs. 1 Z. 1 ZPO schafft, nicht aber bezüglich der übrigen Beschränkungen des § 528... mehr lesen...
Begründung: Am 18. Juli 1985 wurde die je zur Hälfte im Eigentum der erst- und zweitverpflichteten Partei stehende Liegenschaft EZ 61 KG Mühlgraben öffentlich versteigert und dem Meistbietenden Josef B*** zugeschlagen. Die Zweitverpflichtete erhob gegen die Erteilung des Zuschlages Rekurs mit der
Begründung: , es seien zwei Bieter mit Unrecht zurückgewiesen worden. Das Gericht zweiter Instanz nahm im zweiten Rechtsgang auf Grund der durchgeführten Vernehmungen zwar als erwiesen an, ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der gerichtlichen Aufkündigung des Erstgerichtes vom 10. September 1985 wurde wider die verpflichtete Partei mit Beschluß vom 20. November 1985 die Exekution durch zwangsweise Räumung der aufgekündigten Wohnung bewilligt und der Räumungstermin für den 27. Februar 1986 festgesetzt. Infolge eines am 27. Jänner 1986 eingelangten Wiedereinsetzungsantrages der verpflichteten Partei wurde dieser gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen die... mehr lesen...
Begründung: Am 21.10.1974 ist Ing. Ernst K***, der einzige persönlich haftende Gesellschafter der Firma "A*** I***-W*** ING. K*** KG" ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorben. Zu seinen Erben waren nach dem Gesetz zu 1/4 die Witwe Katharina K*** und zu je 3/8 die Kinder Horst Ernst K*** und Christel Ingrid E*** geb. K*** berufen. Diese Gesetzeserben haben am 6.12.1974 die unbedingte Erbserklärung abgegeben und vorgebracht: "Die Erben haben noch nicht vereinbart, ... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei beantragte die Erlassung der einstweiligen Verfügung, wonach dem Gegner der gefährdeten Partei mit sofortiger Wirkung bis zur rechtskräftigen Beendigung des gegen diesen zu 20 Cg 298/85 vor dem Erstgericht anhängig gemachten Rechtsstreit verboten werde, "in dem von ihm wann und wo immer öffentlich dargebotenen Spottcouplet "Der Kandidat" die Textstelle - ein alter Narr verursacht keinen Holocaust - zu singen, zu sprechen oder sonst wie dem Publikum ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 27. August 1984, ON 24, wurde der M*** D*** aufgrund ihrer vollstreckbaren Rückstandsausweise vom 2. August 1984, Steuer Nr. 1728/5 und 1727/7, gegen beide Verpflichteten zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 86.741,58 die Zwangsversteigerung der Liegenschaften EZ. 3738, 3739, 761, 1284, 1583, 2800 und 4074 je Katastralgemeinde Deutschkreutz und EZ. 239 Katastralgemeinde Girm als Beitritt bewilligt. Mit Beschluß vom 13. Februar 1985, O... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung von S 987.225,99 samt Zinsen und Kosten wurde der betreibenden Partei die Zwangsversteigerung des Hälfteanteils des Verpflichteten an der Liegenschaft EZ 1547 KG Weidling bewilligt. Infolge der vom Verpflichteten gegen den mit S 1,968.000,-- bekanntgegebenen Schätzungswert des zu versteigernden Liegenschaftsanteils erhobenen Einwendungen faßte das Erstgericht, das schon mit Beschluß vom 3. Juni 1985, GZ. E 46/83-33... mehr lesen...
Begründung: In dem Exekutionsverfahren zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung der betreibenden Partei haben die Verpflichteten gegen das Ergebnis der Schätzung der zu versteigernden Liegenschaften (EZ 127 KG Weißenbach im Alleineigentum der Erstverpflichteten und EZ 36 KG Weißenbach im Miteigentum des Zweit- und der Drittverpflichteten) Einwendungen erhoben, weil im Jahr 1980 der Schätzwert der beiden Liegenschaften einschließlich Zubehör noch mit S 3,477.000,-- un... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck wurde die verpflichtete Partei ua schuldig erkannt, in die grundbücherliche Einverleibung des Eigentumsrechtes der betreibenden Partei durch Abschreibung des südlich des Mitterlandbaches befindlichen Teiles der Grundparzelle 664/3 im Ausmaß von 202 m 2 und Zuschreibung dieser Fläche zur Grundparzelle 665 einzuwilligen. Die betreibende Partei stellte beim Landesgericht Innsbruck als Titelgericht den Antrag, ihr zu... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Dornbirn, F 24/83-19, wurde die verpflichtete Partei im Rahmen der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens zur Zahlung eines Ausgleichsbetrages von S 400.000,-- an die betreibende Partei verpflichtet, wobei die Hälfte dieses Betrages binnen 3 Monaten ab Rechtskraft des Beschlusses fällig sein sollte. Mit Beschluß des Landesgerichtes Feldkirch vom 31.5.1985, 1 b R 134/85, wurde infolge von Rekursen beider Teile dieser Beschluß bestä... mehr lesen...
Begründung: Antragsgemäß (E 4032/85-1 des Bezirksgerichtes Grieskirchen) bewilligte das Erstgericht als Titelgericht "auf Grund der Urteile und der Beschlüsse des Kreisgerichtes Wels bzw. des Oberlandesgerichtes Linz vom 25. 1. 1983, 8. 5. 1983" (richtig: 8. 3. 1983) "bzw. 22. 5. 1984" (3 Cg 25/78-100, 3 Cg 25/78-104, 5 R 69/83-118) der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 1,078.000 samt 4 % Zinsen aus S 1,100.000 vom 16. bis 31. Dezember 19... mehr lesen...
Begründung: Im Meistbotsverteilungsbeschluß wurden der Gemeinde Deutschkreutz lediglich 6.702,95 S zugewiesen. Dagegen, daß ihr nicht (weitere?) 185.050,57 S zugewiesen wurden, erhob die genannte Gemeinde Rekurs, dem nicht Folge gegeben wurde. Gegen den Beschluß der zweiten Instanz richtet sich der auf Zuweisung von 185.050,57 S gerichtete Revisionsrekurs der erwähnten Gemeinde. Rechtliche Beurteilung Da diesbezüglich in der Exekutionsordnung nichts anderes... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Meistbot von 845.000 S (ohne Fruktifikatzinsen) wie folgt zu: A) Als Vorzugspost an die Stadtge- meinde Purkersdorf 2.553,50 S b) In der bücherlichen Rangordnung: 1. Der Pfandgläubigerin H WÜI 67.715,62 S 2. Der Pfandgläubigerin J K L 25.455,-- S 3. dem Pfandgläubiger M der C für NÖ und das F (zugleich betreibende Partei im führenden Versteigerungsverfahren) a) im Rahmen der Höchstbetrags- pfandrechte CO-Zl 3 a v... mehr lesen...
Begründung: Anläßlich der nach § 172 Abs1 EO am 12.3.1985 vorgenommenen Zustellung des Versteigerungsediktes an die Marktgemeinde E*** wurde diese nach Abs2 der zitierten Gesetzesstelle unter anderem aufgefordert, spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung die bis dahin rückständigen, von der Liegenschaft EZ 2442 Grundbuch Eichgraben zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte mit Beschluß vom 26. Februar 1985, GZ. E 650/83-9, den Antrag der Verpflichteten abgewiesen, die Pfandrechtsvormerkung von Amts wegen zu löschen, und die Anmerkung der Rechtfertigung bei dem vorgemerkten Pfandrecht bewilligt. Das Rekursgericht gab dem von der Verpflichteten gegen diesen Beschluß erhobenen Rekurs nicht Folge. Gegen den Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem der angefochtene erstrichterliche Beschluß bestätigt worden ist, erhob die Ver... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung von S 357.216,10 s.A. erwirkte die betreibende Partei gegen die verpflichtete Partei mit Beschluß vom 12.10.1984 die Bewilligung der Zwangsversteigerung von 71/768-Anteilen der Liegenschaft EZ 1393 KG Kobersdorf, mit denen Wohnungseigentum hinsichtlich der Wohnung top 10 verbunden ist. Am 12.3.1985 wurden diese Miteigentumsanteile der betreibenden Partei um das Meistbot von S 383.318,-- zugeschlagen. Am 8.3.1985 war beim Exekutionsgericht eine Eingabe ... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Betreibenden sind Kinder des Verpflichteten und der Karla A, deren Ehe mit Urteil des Bezirksgerichtes in B vom 18.6.1979, 29 C 638/79, rechtskräftig geschieden wurde. Der
Spruch: dieses Urteils enthält außer der Entscheidung über das Ehescheidungsbegehren und dem Kostenausspruch folgenden Absatz: 'Das Gericht genehmigt folgendes übereinkommen der Beteiligten: Für die Zeit nach der Ehescheidung werden die mj.Paula und Milan A in der Erziehung der Antragstelleri... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung von 704.100,- S s.A. und 180.427,10 S s.A. ist hinsichtlich der 137/8983-Anteile der verpflichteten Partei an der Liegenschaft EZ 1081 Katastralgemeinde Meidling ein Zwangsversteigerungsverfahren anhängig. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 18. Dezember 1984 wurde den betreibenden Parteien Friedrich A u.a. zur Erwirkung des Ausschlusses der Verpflichteten aus der Gemeinschaft der Miteigentümer hinsichtlich derselben Anteile die Ver... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Gericht zweiter Instanz hat die vom Erstgericht erlassene Exekutionsbewilligung hinsichtlich der Hauptforderung von 6.298,56 S und mehrerer Nebenforderungen bestätigt, hinsichtlich mehrerer anderer Nebenforderungen hingegen abgeändert. Gegen den bestätigenden Teil des Beschlusses der zweiten Instanz richtet sich der auf gänzliche Abweisung des Exekutionsantrages abzielende Revisionsrekurs des Verpflichteten. Das Rechtsmi... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Rekursgericht dem gegen einen mit nicht rechtzeitigem Erlag eines Kostenvorschusses begründeten Einstellungsbeschluß gerichteten Rekurs der betreibenden Parteien Folge, hob den (von Amts wegen gefaßten) Einstellungsbeschluß (ersatzlos) auf und trug dem Erstgericht die Fortsetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens auf, weil es den Erlag des Kostenvorschusses als rechtzeitig beurteilte. Dagegen richtet sich der als 'Rekurs, in eventu... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr aufgrund eines Sicherstellungsauftrages des Finanzamtes Zell am See zur Sicherstellung des Betrages von 1,757.992,-- S an Abgaben und 35.159,-- S an Säumniszuschlag die sicherstellungsweise Pfändung des von der verpflichteten Partei betriebenen Maurermeistergewerbes und der diesem zugrundeliegenden Konzession/Gewerbeberechtigung zu bewilligen. An die verpflichtete Partei möge das Gebot erlassen werden, sich jeder Verfügung über ihr ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Rekurs gegen die Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz über den Kostenpunkt oder über einen 15.000 S nicht übersteigenden Beschwerdegegenstand ist auch im Exekutionsverfahren auch dann unzulässig, wenn er auf Zurückweisung eines Rekurses lautet (§ 78 EO, § 528 Abs.1 Z 2 ZPO; MietSlg.34.782, JBl.1985, 113 ua). Anmerkung E06131 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies einen Antrag auf Zuspruch von 973,92 S Vollzugskosten ab. Das Gericht zweiter Instanz wies den dagegen erhobenen Rekurs der betreibenden Partei mit der
Begründung: als unzulässig zurück, daß der betriebene Anspruch 15.000 S nicht übersteige und daher die Rechtsmittelbeschränkung der §§ 78 EO, 517 ZPO zum Tragen komme. Rechtliche Beurteilung Gegen den Zurückweisungsbeschluß wendet sich der als außerordentlicher Revisionsrekurs b... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §239 Abs3ZPO §528 Abs2 H
Rechtssatz: Übersteigt der Wert des in 2. Instanz noch strittigen Teiles des Meistbotes zwar 15.000,-- S, nicht aber 300.000,-- S, liegt die Sache also im sogenannten Zulassungsbereich, muß die Rekursentscheidung gemäß §§ 78 EO, 526 Abs 3, 528 Abs 2 ZPO den Ausspruch über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses enthalten. Dies gilt auch für einen Verteilungsbeschluß; denn die Sondernorm des § 239 Abs 3 EO ... mehr lesen...
Begründung: In der Verteilungstagsatzung vom 9.11.1984 meldete die prot.Firma Hans C 'an Hauptsache' 166.996,60 S sowie 11 % Verzugszinsen vom 30.7.1982 bis 9.11.1984 im Betrag von 61.589.11 S, restliche Kosten des Verfahrens 6 Cg 3696/82 des Landesgerichtes Feldkirch von 4.402,14 S und Kosten und Vollzugskosten des Verfahrens E 1972/83 des Bezirksgerichtes Bludenz von 2.751,25 S bzw. 2.169,78 S an. Das Erstgericht wies nur den Kapitalbetrag, nicht aber die Zinsen und Kosten zu. Das... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde vom Prozeßgericht erster Instanz zur Sicherung ihrer Forderung von S 338.321,15 samt Nebengebühren nach § 371 Z.1 letzter Fall EO die Exekution zur Sicherstellung durch Pfändung der dem Verpflichteten auf Grund eines Kaufvertrages gegen Franz E und Erich F zustehenden Forderung von etwa S 320.000,-- bewilligt. Nachdem der Revision nicht Folge gegeben worden war, beantragte die betreibende Partei beim Exekutionsgericht unter Vorlage des Revis... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies der Pfandgläubigerin D E registrierte Genossenschaft m.b.H. im Range ihres auf 2,500.000 S s.A. lautenden Pfandrechtes, F 138, in Punkt B 1 seines Verteilungsbeschlusses an Kapital den Betrag von 2,500.000 S, an 7,5 % Zinsen hieraus vom 29. April 1980 bis 28. April 1983 den Betrag von 562.500 S und an 7,5 % Zinseszinsen aus den am 29. April 1980 fällig gewesenen Zinsen von 187.500 S sowie aus den vom 29. April 1980 bis 28. April 1983 halbjährlich fäl... mehr lesen...
Begründung: Auf der aus den Grundstücken 74/1, 75, 274 und 384 bestehenden Liegenschaft EZ 134 Grundbuch Bad Gleichenberg sind in den besten Rängen für die Darlehensforderungen der I von 2,000.000 S samt Nebengebühren und eine Nebengebührensicherstellung von 400.000 S (H 219), von 700.000 S samt Nebengebühren und eine Nebengebührensicherstellung von 140.000 S (H 222) und für die Kreditforderungen bis zu den Höchstbeträgen von 360.000 S (H 220) und 600.000 S (H 235) Pfandrechte einve... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies bei der Verteilung des Meistbots von S 716.000,-- für die am 13. Dezember 1983 versteigerte Liegenschaft der Verpflichteten EZ 189 in der Katastralgemeinde Pubersdorf der betreibenden G H registrierte Genossenschaft m.b.H. nicht nur die zu LNr. 2a, 3a, 4a, 5a, 6a und 7a pfandrechtlich sichergestellten Kapitalforderungen von zusammen S 439.173,-- und an Kosten S 11.810,39 zu, sondern auch die in der Anmeldung verzeichneten Zinsen von zusammen S 102.12... mehr lesen...