Norm: EO §239 Abs3ZPO §419 CZPO §528 K
Rechtssatz: Die Anfechtbarkeit eines Beschlusses über die Berichtigung des Meistbotsverteilungsbeschlusses ist ausschließlich nach § 528 ZPO zu beurteilen. § 239 Abs 3 EO gilt ausschließlich für Rekurse gegen den Meistbotsverteilungsbeschluß (§ 229 EO) selbst. Entscheidungstexte 3 Ob 2041/96k Entscheidungstext OGH 13.03.1996 3 Ob 2041/96k ... mehr lesen...
Norm: EO §239 Abs3JN §54 Abs2ZPO §528 Abs2 Z1 K
Rechtssatz: Im Meistbotsverteilungsverfahren nach Zwangsversteigerung einer Liegenschaft ist Entscheidungsgegenstand des Rekursgerichtes der mit einem bestimmten Geldbetrag behauptete Teilnahmeanspruch des auf das Meistbot Verwiesenen. Geht es um den Rang von Zinsen, ist § 54 Abs 2 JN nicht anzuwenden, Zinsenbeträge sind vielmehr Teil des Entscheidungsgegenstandes. Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Masseverwalters, das Exekutionsverfahren für nichtig zu erklären und die am 20.Jänner 1992 rechtskräftig bewilligte Forderungsexekution einzustellen, ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Masseverwalters nicht Folge und sprach aus, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der dennoch erhobene Revisionsrekurs ist unzulässig, weil das Rekursgericht den angefochtenen erst... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Klagenfurt bewilligte am 23.Juli 1990 zu 26 Cg 116/87 auf Grund des Urteiles des Obersten Gerichtshofes vom 7. November zu 4 Ob 134,1012/89 die Exekution zur Erwirkung der aufgetragenen Rechnungslegung über den Verkauf von Bekleidungsstücken auf dem österreichischen Markt, die das Firmenschlagwort und die Standardmarke der betreibenden Partei "B*****" tragen und erteilte der verpflichteten Partei den Auftrag, binnen vier Wochen die vollständige Re... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des Masseverwalters bewilligte das Konkursgericht die gerichtliche Veräußerung des zur Konkursmasse gehörenden mit Wohnungseigentum an einer Wohnung verbundenen Liegenschaftsanteiles. Das Erstgericht hatte als Exekutionsgericht einzuschreiten (§ 119 KO). Die Versteigerung war für den 3.Oktober 1991 anberaumt. Infolge des am 25.September 1991 überreichten Übernahmsantrages schob das Erstgericht nach Erlag der Sicherheit das Versteigerungsverfahren nach § 20... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Innsbruck setzte mit dem Beschluß vom 21.September 1990, GZ 4 Nc 1752/88-76, die von der Gegnerin dem Enteigneten binnen vierzehn Tagen ab der Rechtskraft des Beschlusses zu entrichtende Entschädigung nach dem BStG mit S 65.064,77 fest. Dem Rekurs der Gegnerin gab das Rekursgericht mit Beschluß vom 19.April 1991, GZ 3b R 171/90-81, nicht Folge. Das Rekursgericht verhielt die Gegnerin zum Ersatz der Kosten des Rekursverfahrens von S 3.396,60. Es spr... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies bei der Verteilung des Meistbots für die von ihm versteigerte Liegenschaft in der Höhe von 1,004.500 S der führenden betreibenden Partei, für die auf der versteigerten Liegenschaft im ersten Rang ein Pfandrecht für die Forderung von 500.000 S sA einverleibt ist, zur Berichtigung der Forderung von 1,017.660,36 S den nach Berichtigung einer bevorrechteten Forderung von 8.962,25 S verbleibenden Betrag von 995.537,80 S zu. In der berichtigten Forderungen... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Exekutionsantrag, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 530.607,50 S sA die Fahrnisexekution und die Forderungsexekution zu bewilligen, ab. Das Rekursgericht gab dem von der betreibenden Partei gegen diesen Beschluß des Erstgerichtes erhobenen Rekurs nicht Folge und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der von der betreibenden Partei gegen diesen Beschluß des Rekursgerichtes erhobene Revisionsreku... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge des Fahrnisexekutionsverfahrens kündigte das Erstgericht am 24.September 1991 an, daß der Verkauf der Pfandgegenstände angeordnet werde, wenn nicht binnen sechs Wochen die volle Sicherheit erlegt werde, von deren Erlag eine Exekutionsaufschiebung abhängig gemacht worden war. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Verpflichteten gegen diese Verfügung nicht Folge und sprach aus, daß ein Rekurs gegen seine Entscheidung jedenfalls unzulässig sei. Rech... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Petrasch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Hofmann, Dr.Klinger, Dr.Angst und Dr.Graf als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei mj.Martina S*****, vertreten durch die Mutter Marlies S*****, diese vertreten durch Dr.Michael Zsizsik, Rechtsanwalt in Bruck an der Mur, wider die verpflichtete Partei Raimund S*****, wegen 9.486... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** der KG H*****; mit ihren Anteilen ist Ehegattenwohnungseigentum am Objekt W 1 verbunden. Auf den beiden Eigentumsanteilen war zu C-LNR 2 a eine bis 23. 4. 1991 wirksame Rangordnung für ein Pfandrecht im Höchstbetrag von S 481.000,- eingetragen. Dieser Rang sollte antragsgemäß zur hypothekarischen Sicherstellung einer Darlehensforderung des Landes Niederösterreich von S 370.000,- samt 1 % Zinsen, 9 % ... mehr lesen...
Begründung: Der Rechtsmittelwerber betreibt zur Hereinbringung seiner vollstreckbaren Forderung von S 5.932,40 sA zu 5 E 4343/90 = 5 E 6194/89 des Exekutionsgerichtes Wien die Fahrnisexekution. Das Erstgericht verteilte am 9.Oktober 1990 den Nettoerlös für die am 16. Juli 1990 versteigerten Pfandgegenstände PZ 1 bis 3 von S 4.092 an mehrere betreibende Gläubiger. Das Rekursgericht wies den Rekurs des Rechtsmittelwerbers gegen diesen Verteilungsbeschluß zurück, weil nach § 78 EO ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 14. Mai 1991, GZ E 5053/89-88, wies das Erstgericht die Anträge des Verpflichteten auf Aufschiebung des Zwangsversteigerungsverfahrens bis zur Entscheidung über seinen Antrag auf Aufhebung der erteilten Vollstreckbarkeitsbestätigung und auf Einstellung des Exekutionsverfahrens ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Verpflichteten nicht Folge. Mit Beschluß vom 14. Mai 1991, GZ E 5053/89-88, gewährte das Erstgericht dem Verpflichteten auf seinen Antr... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 16.3.1989 bewilligte das Erstgericht als Titelgericht der betreibenden Partei auf Grund eines Vergleiches die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf mehreren, nach den Antragsangaben im Eigentum des Verpflichteten stehenden Liegenschaften. Das Rekursgericht hob diesen Beschluß auf und trug dem Erstgericht auf, ein Verbesserungsverfahren einzuleiten; es sprach nicht aus, daß ein Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung zulässig sei. Zwar ... mehr lesen...