Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Nach der stRsp des VwGH tritt die schädliche Wirkung des Alkohols auf die Fahrtüchtigkeit bei einem Sturztrunk sofort, somit bereits in der Anflutungsphase auf und wirken sich die Anstiegsphasen daher besonders nachteilig auf die Fahrtüchtigkeit aus (Hinweis E 8.3.1989, 89/03/0054).
Schlagworte
Alkoholbeeinträchtigung FahrtüchtigkeitFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung SachverständigerAlkoholbeeinträchtigung SturztrunkFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutalkoholbestimmungfreie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020079.X03Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
27.03.2009