Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Für die Vermutung einer Alkoholbeeinträchtigung und damit der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Atemluftprobe genügen bereits die von den Straßenaufsichtsorganen wahrzunehmenden Alkoholisierungsmerkmale wie schwankender Gang, lallende undeutliche Aussprache, gerötete Augenbindehäute sowie penetranter Alkoholgeruch aus dem Mund
(Hinweis E 19.6.1991, 91/02/0024).
Schlagworte
Alkotest Voraussetzung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung AlkoholisierungssymptomeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991020042.X04Im RIS seit
12.06.2001