RS Vwgh 1991/9/25 91/02/0042

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Veröffentlicht am 25.09.1991
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs2;

Rechtssatz

Für die Vermutung einer Alkoholbeeinträchtigung und damit der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Atemluftprobe genügen bereits die von den Straßenaufsichtsorganen wahrzunehmenden Alkoholisierungsmerkmale wie schwankender Gang, lallende undeutliche Aussprache, gerötete Augenbindehäute sowie penetranter Alkoholgeruch aus dem Mund

(Hinweis E 19.6.1991, 91/02/0024).

Schlagworte

Alkotest Voraussetzung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991020042.X04

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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