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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0079 3Stammrechtssatz
Nach der stRsp des VwGH tritt die schädliche Wirkung des Alkohols auf die Fahrtüchtigkeit bei einem Sturztrunk sofort, somit bereits in der Anflutungsphase auf und wirken sich die Anstiegsphasen daher besonders nachteilig auf die Fahrtüchtigkeit aus (Hinweis E 8.3.1989, 89/03/0054).
Schlagworte
Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit Alkoholbeeinträchtigung Sturztrunk freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991030271.X02Im RIS seit
12.06.2001