Aufgrund der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Beschwerdeführer lenkte am 3. Februar 1994 zu einer näher angegebenen Zeit in L., auf der L.-Straße vom Haus Nr. 12 weg bis zur J.-Gasse nächst dem Haus Nr. 11 ein dem Kennzeichen nach bezeichnetes Mofa. Unbestritten leistete der Beschwerdeführer einer kurz nach Ablauf des Lenkens zu einer näher angegebenen Zeit an ihn in dessen Wohnung ger... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. April 1995 wurde der Beschwerdeführer unter anderem für schuldig befunden, er habe am 14. Mai 1992 um 20.05 Uhr in Wien 21, Brünnerstraße, von der Nordbrücke verlängerte Abfahrt Brünnerstraße-Baustellenbereich kommend Richtung stadtauswärts ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in V... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0085 1 Stammrechtssatz Der durchschnittliche stündliche Verbrennungswert des Alkohols im Blut beträgt 0,10 bis 0,12 Promille. Es kann auch im Fall eines Nachtrunkes der Blutalkoholgehalt zu einer bestimmten Tatzeit ermittelt werden, sofern der Zeitpunkt und di... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Alkotest Voraussetzung
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995020370.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/17 92/03/0034 1
VwSlg 13668 A/1992 Stammrechtssatz 1/8 l Rotwein entspricht einem Blutalkoholgehalt von 0,25 Promille (= 0,25 g/l) (Hinweis E 23.11.1965, 1213/65). Nach § 5 Abs 1 zweiter Satz StVO geht der Gesetzgeber von einem Verhältnis zwischen Atemalkoholgehalt (gemessen im mg/l) und Blutalkoholgehalt (... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 11.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 9 Tage) bestraft, weil er am 14. August 1993 um 4.40 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW an einer näher bezeichneten Örtlichkeit in St. Martin am Techelsberg in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Über die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 5 StVO 1960 bestraft. Es wurde ihm zur Last gelegt, er habe am 21. Oktober 1994 um 22.10 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW auf einem näher bezeichneten Stück der B 315 Reschenbundesstraße gelenkt "und sich entgegen den Bestimmungen des § 99 Abs. 1 lit. b StVO in Verbindung mit § 5 Abs. 5 StVO auf dem Gendar... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Behauptet der alkoholisierte Fahrzeuglenker, daß das Meßergebnis des Alkomates durch Verwenden einer zahnärztlichen Mundspülung hervorgerufen worden sei, so vermag es die Schlüssigkeit des Sachverständigengutachtens, wonach die Mundspülung mit dem angegebenen Mittel im Hinblick auf die bis zu den Messung... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs5 Z1;
Rechtssatz: § 5 Abs 5 Z 1 StVO knüpft die Berechtigung der Straßenaufsichtsorgane, den Betroffenen zum Arzt zu bringen, an das Ergebnis der Atemluftuntersuchung. Somit muß es sich hiebei um ein gültiges, nicht verfälschtes Meßergebnis handeln. Für das Zustandekommen eines solchen Meßergebnisses ist aber die Einhalt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Februar 1994 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B für die Dauer von insgesamt 8 Monaten entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe am 3. Juni 1993 die Untersuchung der Atemluft auf Alkohol verweigert, indem er viermal den Alkotest zu früh abgebrochen habe ("Blaszeit zu kurz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §52;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/20 91/02/0091 1 Stammrechtssatz Hat der Besch im Verwaltungsverfahren keinen die Unmöglichkeit der ordnungsgemäßen Durchführung der Atemluftprobe begründen... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 13. Juni 1995 erließ die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (die belangte Behörde) gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen der Jugoslawischen Föderation, gemäß § 18 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Z. 2 Fremdengesetz ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren. Der Beschwerdeführer sei seit Anfang 1991 zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt und habe auch eine österreichische Lenkerberechtigung e... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FrG 1993 §18 Abs2 Z2;FrG 1993 §19;KFG 1967 §64 Abs1;MRK Art8 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/18/0533 1
(hier einmalige Androhung eines Aufenthaltsverbotes) Stammrechtssatz Allein der Umstand, daß sich der Fremde trotz - mehrmaliger - Androhung der Erlassung ei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. September 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 25. April 1993 um 16.05 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug auf der Drautalstraße B 100 in Steinfeld an einer näher bezeichneten Örtlichkeit in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO 1960 begang... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat
Verfahrensrecht Beweiswürdigung
freie Beweiswürdigung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994030297.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid erließ die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich (die belangte Behörde) gegen den Beschwerdeführer gemäß § 18 Abs. 1 und 2 Z. 2 Fremdengesetz ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich. In der Begründung: ging die belangte Behörde von rechtskräftigen Bestrafungen des Beschwerdeführers vom 11. Jänner 1993 gemäß den §§ 7 Abs. 1, 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §18 Abs2 Z2;FrG 1993 §20 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Verhältnis zu anderen Normen und Materien European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995180793.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 24. Oktober 1994 wurde der Beschwerdeführer unter Spruchpunkt 1 schuldig erkannt, am 28. September 1994 gegen 01.30 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW an einem näher beschriebenen Ort in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 i.V.m. § 99 Abs. 1 lit. a StVO 1960 begangen zu haben. Es wurde eine Geldstrafe von S 12.000,-- (Ersatzfreiheit... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 24. Februar 1995 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 30. September 1994 zu einer näher angegebenen Zeit und auf einer näher bezeichneten Straße im Gemeindegebiet von L. trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung und Aufforderung durch ein besonders geschultes und von der Behörde ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt verweigert zu haben. Er habe dadurch eine Übert... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Bezüglich der Setzung einer Strafbarkeitsverjährung unterbrechenden Verfolgungshandlung ist es bereits ausreichend, wenn die belangte Behörde unter Angabe der Tatzeit und des Tatortes auf das dem Täter zur Last gelegte Delikt der Versagung der Untersuchung auf Atemluft hi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §19 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Angesichts festgestellten, o,4 mg/l deutlich übersteigenden Alkoholgehaltes der Atemluft des Täters ist die Verhängung einer Geldstrafe lediglich im Ausmaß der gesetzlich vorgesehenen Mindeststrafe sachlich nicht gerechtfertigt (Hinweis E 12.9.1986, 85/18/0053). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/16 93/03/0120 1 Stammrechtssatz Die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt gemäß § 5 Abs 2a lit b StVO mit einem Gerät, das den Alkoholgehalt der Atemluft mißt und entsprechend anzeigt, führt zu einem Ergebnis - dieses kann hinsicht... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol (der belangten Behörde) vom 8. Februar 1995 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen rumänischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1, Abs. 2 Z. 2 und §§ 19 bis 21 FrG ein mit 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß die beiden rechtskräftigen Bestrafungen des Beschwerdeführers wegen Übertretung des § 5 Abs. 1... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FrG 1993 §18 Abs1 Z1;FrG 1993 §18 Abs2 Z2;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Dem Schutz des durch (hier: zwei) Übertretungen nach § 5 Abs 1 StVO gefährdeten öffentlichen Interesses wird auch durch den nachfolgenden Besuch eines Kurses beim Kuratorium für Verkehrssicherheit nicht Genüge getan. Schlagworte Verhältnis zu ander... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FrG 1993 §18 Abs1 Z1;FrG 1993 §18 Abs2 Z2;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/25 93/18/0504 3 Stammrechtssatz Die Entziehung der Lenkerberechtigung bietet keine Gewähr dafür, daß der Lenker in Hinkunft keine weiteren Übertretungen der StVO begehen wird (Hinweis E 29.6.1992, 92/18/0247). ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe am 18. Dezember 1992 um 00.27 Uhr in St. Marein auf der Gemeindestraße "Schubertstraße" auf Höhe des Hauses Nr. 10 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (Alkoholgehalt der Atemluft 1,02 mg/l) in Betrieb genommen. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen, weshalb eine Gelds... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/28 89/03/0307 2
(hier die behauptete Gefahr des Erfrierens im Auto ohne
Inbetriebnahme des Motors des Fahrzeugs zur Betätigung der
Heizung wäre durch Herbeiholen eines Taxis - auch wenn der
Besch das Beförderungsentgelt erst zu Hause gezahlt hätte -
beseitigt gewesen) Stammrechtssa... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit diesem im Instanzenzug ergangenen Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Dauer von 4 Wochen entzogen wurde. Dem lag die Annahme zugrunde, daß er am 23. April 1993 nach der Inbetriebnahme eines KFZ eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b StVO 1960 begangen hatte und deshalb rechtskräftig bestraft worden war. In seiner an den... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1;VStG §31 Abs1;
Rechtssatz: Es kommt für das Vorliegen einer bestimmten Tatsache nach § 66 Abs 2 lit e KFG nicht auf die Bestrafung, sondern auf die Begehung einer Übertretung gem § 99 Abs 1 StVO an (arg "begangen hat"). Daher ist im gegebenen Zusammenhang ohne Belang,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. September 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 18. August 1993 zwischen 1.29 und 1.33 Uhr an einem näher beschriebenen Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges geweigert, seine Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet hätte werden k... mehr lesen...