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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrG 1993 §18 Abs1 Z1;Rechtssatz
Dem Schutz des durch (hier: zwei) Übertretungen nach § 5 Abs 1 StVO gefährdeten öffentlichen Interesses wird auch durch den nachfolgenden Besuch eines Kurses beim Kuratorium für Verkehrssicherheit nicht Genüge getan.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Normen und MaterienEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995210255.X02Im RIS seit
12.06.2001