RS Vwgh 1995/6/28 95/21/0255

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Veröffentlicht am 28.06.1995
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

FrG 1993 §18 Abs1 Z1;
FrG 1993 §18 Abs2 Z2;
StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Dem Schutz des durch (hier: zwei) Übertretungen nach § 5 Abs 1 StVO gefährdeten öffentlichen Interesses wird auch durch den nachfolgenden Besuch eines Kurses beim Kuratorium für Verkehrssicherheit nicht Genüge getan.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Normen und Materien

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995210255.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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