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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Bezüglich der Setzung einer Strafbarkeitsverjährung unterbrechenden Verfolgungshandlung ist es bereits ausreichend, wenn die belangte Behörde unter Angabe der Tatzeit und des Tatortes auf das dem Täter zur Last gelegte Delikt der Versagung der Untersuchung auf Atemluft hinweist; eine darüber hinausgehende Präzisierung der Art und Weise der Verweigerung ist jedoch nicht erforderlich.
Schlagworte
Alkotest Verweigerung Verfahrensrecht VerjährungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995020320.X01Im RIS seit
12.06.2001