RS Vwgh 1995/9/8 95/02/0320

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Veröffentlicht am 08.09.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs2;
VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs2;

Rechtssatz

Bezüglich der Setzung einer Strafbarkeitsverjährung unterbrechenden Verfolgungshandlung ist es bereits ausreichend, wenn die belangte Behörde unter Angabe der Tatzeit und des Tatortes auf das dem Täter zur Last gelegte Delikt der Versagung der Untersuchung auf Atemluft hinweist; eine darüber hinausgehende Präzisierung der Art und Weise der Verweigerung ist jedoch nicht erforderlich.

Schlagworte

Alkotest Verweigerung Verfahrensrecht Verjährung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995020320.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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