Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ein Gerät zur Abspielung von Musik darf nur mit einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass hiedurch die Aufmerksamkeit des Lenkers gegenüber dem Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt wird (vgl. die in Grubmann, Die Straßenverkehrsordnung 1960; mit Kommentar, 1999, Seite 94, Anm. 18, wiedergegebene Rechtsprechung). Sc... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 17. März 1998 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen kroatischen Staatsangehörigen, gemäß § 36 Abs. 1 iVm den §§ 37 und 39 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein mit fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Den Feststellungen der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck (der erstinstanzlichen Behörde) zufolge sei der Besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FrG 1997 §36 Abs1;FrG 1997 §37;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §55 Abs1;
Rechtssatz: Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid vom 17. März 1998 wurde gegen den Bf gem § 36 Abs 1 iVm den §§ 37 und 39 FrG 1997 ein mit fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Bei der Prüfu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 16. Juni 1998 um ca. 21.50 Uhr in Graz, Grillparzerstraße Nr. 4, als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Personenkraftwagens 1. im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" gehalten; 2. obwohl sein Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden gestanden sei, an der Feststellung des Sachverhaltes ni... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §6;
Rechtssatz: Der Beschuldigte beruft sich darauf, dass ihn die im Zusammenhang mit dem betreffenden Vorfall aufgetretene Aufregung verbunden mit Herzbeschwerden veranlasst hätte, unverzüglich einen Arzt aufzusuchen, da er ernstlich um seine Gesundheit bzw. sein Leben besorgt ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/02/0343 E 24. Februar 1993 RS 1
(hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Die Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO kann unter anderem auch durch einen Dritten erfüllt werden (Hinweis E 24.1.1990, 89/02/0183); das bedeutet aber nicht, daß die Verpflichtung an sich übertragbar wäre, sondern es wird dem Verpflichteten damit le... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden wurde der beschwerdeführenden Partei im Instanzenzug jeweils gemäß § 4 Abs. 5b StVO die Bezahlung einer Gebühr von S 500.-- vorgeschrieben. Gegen diese Bescheide erhob die beschwerdeführende Partei zunächst jeweils Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, welcher die Behandlung der selben mit Beschluss vom 29. September 1998, Zlen. B 2245/97-10 und B 2246/97-10, ablehnte und die Beschwerden gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof zur Ent... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §10 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §4 Abs5a;StVO 1960 §4 Abs5b;
Rechtssatz: Wird eine Gebühr nach § 4 Abs. 5 StVO einer juristischen Person in deren Eigenschaft als Versicherer vorgeschrieben, so kann sie unter Heranziehung des § 10 Abs. 1 AVG in der Fassung vor der AVG-Novelle, BGBl. I Nr. 158/1998,- weil keine physische Person - nicht als ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Februar 1998 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Fahrzeugs am 19. September 1996 gegen 11.15 Uhr an einem näher genannten Ort in St. Pölten 1. bei einem Verkehrsunfall an der Feststellung des Sachverhaltes nicht mitgewirkt, obwohl ihr Verhalten am Unfallort mit dem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, weil sie die ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Februar 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 23. November 1997 um 22.00 Uhr im Gemeindegebiet von P. auf der A 1 an einer näher bezeichneten Stelle als Fahrzeuglenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges bei einem Verkehrsunfall Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (Randleitschiene) beschädigt und habe es unterlassen, die nächste Gendarmeriedienststel... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0225 E 30. März 1984 RS 1 Stammrechtssatz Ein allgemeiner Erfahrungssatz, Aussagen über die Möglichkeit der Verursachung bestimmter Schäden an bestimmten Fahrzeugen könnten nur nach Vornahme einer Stellprobe gemacht werden, ist dem VwGH unbekannt. European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lite;
Rechtssatz: Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 99 Abs 2 lit e StVO ist es - im Gegensatz zu § 4 Abs 5 StVO - nicht erforderlich, dass der Beschädiger selbst oder sein Bote die Verständigung über die bei einem Verkehrsunfall eingetretene Beschädigung einer Einrichtung zur Regelung oder Sicheru... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Oktober 1999 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 9. September 1997 um 17.30 Uhr in Graz 5, Kreuzung Karlauer Gürtel - Triester Straße, als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Kraftfahrzeuges, obwohl sein Verhalten am Unfallsort im ursächlichen Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden gestanden sei, nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei- oder Gen... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Mit einem Verkehrsunfall in ursächlichen Zusammenhang steht auch das Verhalten von Personen, die nicht unmittelbar vom Verkehrsunfall betroffen sind, die aber den oder die unmittelbar Betroffenen zu einem Verhalten veranlasst haben, das zum Verkehrsunfall geführt hat. Auch dann, wenn ein Verkehrsteilnehmer auf das verkehrswi... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der Schlag auf das Autodach des mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang stehenden Lenkers eines Kfz ohne das von der Behörde festzustellende Hinzutreten von näheren, auf ein Unfallsgeschehen mit Sachschaden hindeutenden Umständen (etwa eines darauf hinweisenden Zurufes des Unfallsbeteiligten oder eines Dritten)... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Unter den Personen, deren Verhalten mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht, sind alle jene zu verstehen, deren Verhalten örtlich und zeitlich unmittelbare Bedingung für das Entstehen des Unfalles ist, unabhängig davon, ob dieses Verhalten rechtswidrig oder schuldhaf... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 19. Februar 1999 auf Ausstellung eines Taxilenkerausweises gemäß § 6 Abs. 1 Z. 3 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994, BGBl. Nr. 951/1993, abgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, dass der Beschwerdeführer mit rechtskräftigem Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Döbling vom 2. Februar ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Übertretungen nach § 4 Abs 1 lit a und § 4 Abs 5 StVO rechtfertigen als besonders grobe Verletzungen von der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr dienenden Vorschriften die Annahme des Fehlens der Vertrauenswür... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte vgl. das hg. Erkenntnis vom 26. Jänner 1999, Zl. 98/02/0048. Mit diesem hatte der Verwaltungsgerichtshof den dem Landeshauptmann von Wien zuzurechnenden Berufungsbescheid vom 21. November 1997 wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der erkennenden Behörde aufgehoben. Mit dem nunmehr im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. März 1999 wurde gemäß § 66 Abs. 4 AVG der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bundespolize... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §47;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §4 Abs5b idF 1996/201;
Rechtssatz: Ausländische öffentliche Urkunden können dann nicht zum Zweck des Identitätsnachweises iSd § 4 Abs 5 StVO dienen, wenn sie nicht in der in Österreich anzuwendenden Amtssprache abgefasst sind und so die Möglichkeit nicht gegeben ist, ohne unnötigen Aufwand und Schwierigkeiten kl... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §4 Abs5b idF 1996/201;
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, ob den Unfallsbeteiligten der Nachweis der erforderlichen Daten gemäß § 4 Abs 5 StVO (zu irgendeinem Zeitpunkt) möglich ist, sondern darauf, dass sie diesen Nachweis auch tatsächlich vorzunehmen bereit sind und so ihrer aus § 4 Abs 5 StVO abzuleitenden Pflicht entsprechen (hier war der... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §47;StVO 1960 §4 Abs5;ZPO §293;
Rechtssatz: Entscheidend für die Qualifikation als öffentliche Urkunde iSd § 47 AVG ist, dass die beurkundende Stelle eine inländische Behörde ist. Ausländische öffentliche Urkunden werden in Österreich als öffentliche Urkunden angesehen, wenn unter anderem die forme... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §47;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §4 Abs5b idF 1996/201;ZPO §226 Abs3;ZPO §75 Z1;
Rechtssatz: Für die Erbringung des Identitätsnachweises gemäß § 4 Abs 5 StVO bedarf es der Angabe der für die Anbringung einer Klage nach den Vorschriften der ZPO erforderlichen Personaldaten des Schädigers (Vorname und Zuname, Beschäftigun... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer erging folgendes Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 4. September 1998 (Spruchteile gemäß § 44a Z. 1 und 2 VStG): "1) Sie lenkten am 23.02.1998 um 14.50 Uhr den PKW, Kz., auf der B 77, beim Strkm 49,490 (Kreuzung mit der B 70) in Köflach, wobei Sie gegen den PKW Kennzeichen stießen und ein Schaden entstand. (vordere Stoßstange sowie der Frontspoiler leicht eingedrückt). Obwohl Ihr Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Mitwirkungspflicht iSd § 4 Abs 1 lit c StVO besteht immer dann, wenn es zu einer amtlichen Aufnahme des Tatbestandes kommt oder zu kommen hat. Dies ist immer der Fall, wenn es sich um einen Unfall handelt, bezüglich dessen eine Verständigungspflicht iSd § 4 A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §22 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Mitwirkungspflicht nach § 4 Abs 1 lit c StVO und die Verständigungspflicht nach § 4 Abs 5 StVO enthalten zwei voneinander verschiedene und unabhängige Verpflichtungen, deren Verletzung je gesondert zu bestrafen ist (Hinweis E 9.11.1988, 8... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangte Behörde vom 9. Februar 1999 war der Beschwerdeführer für schuldig befunden worden, er sei als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges an einem näher bezeichneten Ort am 1. November 1998 um 15.30 Uhr an einem Verkehrsunfall beteiligt gewesen und habe es unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächste Sicherheitsdienststelle zu verständigen, obwohl ein Identitätsnachweis unterblieben sei. Gegen den Beschwerde... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Meldung nach § 4 Abs 5 StVO kann auch durch einen Boten erstattet werden, wobei dieser auch der Zweitbeteiligte sein kann. Die bloße vom am Unfall beteiligten Lenker an den zweiten Unfallbeteiligten gerichtete Aufforderung, Anzeige zu erstatten, ohne diesem gegenüber einen Identitätsnachweis zu erbringen, ist nicht als Beauftragung eines ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Oktober 1997 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie sei als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges an einem näher bezeichneten Ort am 7. Juni 1996 um 22.50 Uhr an einem Verkehrsunfall beteiligt gewesen und habe es unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle zu verständigen. Die Beschwerdeführerin habe dadurch § 4 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung 1960 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Meldepflicht European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997020530.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...