Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. September 1999 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 Z 9 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünf Jahren erlassen. Dabei ging die belangte Behörde im Wesentlichen von folgenden Feststellungen aus: Der Beschwerdeführer sei am 8. Jänner 1990 "zur Arbeitsaufnahme in Österreich ... mehr lesen...
Index: L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FrG 1997 §36 Abs1;FrG 1997 §36 Abs2 Z9;SittenpolG Vlbg 1976 §1 Abs1;SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: In einem Verfahr... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol (der belangten Behörde) vom 16. Dezember 1998 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen jugoslawischen Staatsangehörigen, gemäß § 36 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 Z. 2 sowie §§ 37, 38 und 39 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Der Beschwerdeführer sei vom Landesgericht Innsbruck mit in Rechtskraft erwachsenem Urt... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FrG 1997 §36 Abs1;FrG 1997 §36 Abs2 Z2;StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 bzw. Abs. 5 StVO 1960 ist als massiver Verstoß gegen wesentliche, die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffende Vorschriften einzustufen (Hinweis E 8.9.1994, 94/18/0090). European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 und § 25 Abs. 1 und 3 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, C1, C, D, B + E, C1 + E, C + E, D +E, F und G für die Dauer von elf Monaten, gerechnet ab der am 7. Februar 2002 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides vom 31. Jänner 2002, entzogen. Weiters wurde die Absolvierung einer Nachschulung und die Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens angeo... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §14 Abs8;FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §24 Abs3;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §37a;FSG 1997 §7;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass unter Zugrundelegung der vom Beschwerdeführer begangenen Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a StVO 1960 sowie des Umstandes, dass dem Beschwerdeführer... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hartberg vom 8. August 2000 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 28. Dezember 1999 um 16.10 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten LKW im Ortsgebiet von Hartberg auf der B 54 auf Höhe des Kreisverkehres, in Richtung Kaindorf gelenkt und sei mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden; er habe 1. sein Fahrzeug nicht sofort angehalten, 2. an der Sachverhaltfeststellung nicht mitg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/03/0418
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anhalte- und Meldepflicht des § 4 Abs. 1 lit. a StVO 1960 und des § 4 Abs. 5 leg. cit. ist als objektives Tatbildmerkmal der Eintritt wenigstens eines... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/03/0418
Rechtssatz: Der Lenker eines Fahrzeuges hat bei und nach riskanten Fahrmanövern, bei welchen die dringende Gefahr besteht, dass es zu einer Kollision mit einem anderen Straßenverkehrsteilnehmer kommen kann, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Jänner 2001 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Pkw's am 19. Juli 1999 um 20.28 Uhr in P nach einem Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden, mit dem er durch sein Verhalten am Unfallort in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle von diesem Verkehrsunfall verständi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/03/0047 E 9. November 1988 RS 4(Hier betreffend Übertretungen gemäß § 4 Abs 5 StVO) Stammrechtssatz Im
Spruch: eines Straferkenntnisses hinsichtlich Übertretungen der §§ 4 Abs 1 lit a, 4 Abs 1 lit c und 4 Abs 5 StVO ist es weder erforderlich, den anderen Verkehrsteilnehmer zu konkr... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 10. September 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 22. August 1997, um 22.00 Uhr, an einer bestimmten Straßenstelle in Graz als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Pkw 1. obwohl sein Verhalten am Unfallort in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden gestanden sei, das Fahrzeug nicht sofort angehalten; 2. obwohl sein Verhalten am Unfallort in ursächlichem Zusammenhan... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/02/0169 E 30. März 2001 RS 2 Stammrechtssatz Ein Gerät zur Abspielung von Musik darf nur mit einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass hiedurch die Aufmerksamkeit des Lenkers gegenüber dem Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt wird (vgl. die in Grubmann, Die Straße... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. September 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei am 5. Oktober 2000 um 22.15 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges mit einem Verkehrsunfall, bei dem Sachschaden entstanden sei, in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe es unterlassen, die nächste Polizeidienststelle vom Verkehrsunfall ohne unnötigen Aufschub zu verständig... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Aus der Tatsache, dass die grundsätzliche Verpflichtung zu einer Meldungslegung iSd § 4 Abs 5 StVO 1960 dann nicht besteht, wenn die in § 4 Abs. 1 StVO 1960 genannten Personen oder jene, in deren Vermögen der Schaden eingetreten ist, einander ihre Identität nachgewiesen haben, ergibt sich (Hinweis E 9.9.1968, 620/68,VwSlg 73... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/03/0280 E 24. Oktober 2001 RS 1 Stammrechtssatz Bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden besteht, wenn der Sachschaden nur im Vermögen einer Person entstanden ist, für letztere gemäß § 4 Abs. 5 StVO 1960 keine Verpflichtung zur Verständigung der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle (Hinweis E 17.6.1992, 91/... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, "eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 5 Straßenverkehrsordnung StVO 1960 begangen zu haben, weil er am 09.07.1999 um 10:15 Uhr als Lenker des Pkws mit dem Kennzeichen ... in Salzburg, in der Gaisbergstraße auf Höhe der Shell-Tankstelle Richtung Aigner Straße fahrend nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, an dem er durch sein Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden besteht, wenn der Sachschaden nur im Vermögen einer Person entstanden ist, für letztere gemäß § 4 Abs. 5 StVO 1960 keine Verpflichtung zur Verständigung der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle (Hinweis E 17.6.1992, 91/03/0286, VwSlg 13664 A/1992). Schlagworte Meldep... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde ausgesprochen, der Beschwerdeführer habe am 29. November 1996 als Jagdpächter und Jagdaufseher "a) dadurch, daß er ... Staatsbürgern ... Jagdgastkarten entgegen der Bestimmung des § 59 Abs. 1 NÖ Jagdgesetz 1974 ausgestellt hat, obwohl diese Personen nicht im Besitz einer gültigen Jagdkarte eines österreichischen Bundeslandes waren, in besonders schwerwiegender Weise gegen jagdrechtlic... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL65003 Jagd Wild Niederösterreich90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: JagdG NÖ 1974 §134 Abs1;JagdRallg;StVO 1960 §4 Abs5 impl;
Rechtssatz: Die Meldepflicht gemäß § 134 Abs. 1 NÖ JagdG 1974 kann durch Mitwirkung eines Dritten (als Boten) erfüllt werden, es ist aber nicht die Verpflichtung an sich übertragbar. Auch der Umstand, dass die Bezirksverwaltungsbehörde von dritter Seite (bereits) vers... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die beschwerdeführende Partei schuldig erkannt, sie habe - unter näherer Angabe von Tatort und Tatzeit - als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Personenkraftwagens, obwohl ihr Verhalten am Unfallort in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden gestanden sei, ihr Fahrzeug nicht sofort angehalten (Spruchpunkt 2) des erstinstanzlichen Straferkenntnisses), an ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/18/0169 E 22. Februar 1990 RS 2 Stammrechtssatz Der Sinn des § 4 Abs 1 lit c StVO ergibt iZm dem übrigen Inhalt des § 4 StVO, daß die in jener Gesetzesstelle ausgesprochene Verpflichtung nicht bei jedem Verkehrsunfall in gleicher Weise bestehen kann. Sie wird sinnvo... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 13. Juli 2000 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 28. Dezember 1998 gegen 13.25 Uhr ein nach dem Kennzeichen bestimmtes Wohnmobil im Gemeindegebiet von St. Johann im Pongau auf der Wagrainer Bundesstraße B 163 in Fahrtrichtung Wagrain gelenkt, sei auf Höhe Straßenkilometer 19,7 mit einem entgegenkommenden PKW kollidiert und habe nach diesem Verkehrsunfall, mit welchem er durch sein Verhalten an... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Bezeichnung der im Konkreten zuständigen Gendarmeriedienststelle ist nicht Tatbestandselement im Sinne des § 4 Abs. 5 StVO 1960. Wesentlich ist, dass der Beschuldigte (fallbezogen) "die nächste Gendarmeriedienststelle vom Verkehrsunfall ohne unnötigen Aufschub" verständigen hätte müssen, dies jedoch ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Eine "eher geringfügige Sachbeschädigung" reicht aus, um die Meldepflicht gemäß § 4 Abs. 5 StVO 1960 auszulösen (Hinweis E 22.2.1995, 94/03/0234 mwN). Schlagworte Meldepflicht European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2001030100.X01 Im RIS seit 22.06.2001 mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf sprach mit Straferkenntnis vom 9. Dezember 1998 aus, der Beschwerdeführer habe am 1. Mai 1998 gegen 14.10 Uhr auf der B 58 auf Höhe eines näher bezeichneten Straßenkilometers als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges nach einem Verkehrsunfall, mit dem er durch sein Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, I) nicht sofort angehalten, II) an der Feststellung des Sachverhaltes nicht mitgewirkt, indem... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die in § 4 Abs 1 lit c StVO normierte Verpflichtung kann sinnvoll nur dann bestehen, wenn es überhaupt zu einer amtlichen Aufnahme des Tatbestandes kommt oder zu kommen hat. Dies trifft immer dann zu, wenn es sich um einen Unfall handelt, bezüglich dessen eine Verständigungspflicht im Sinne des § 4 Abs... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer mit dessen Spruchpunkt 1. schuldig erkannt, er habe am 3. Juli 1999 zwischen 17.15 und 17.20 Uhr eine dem Kennzeichen nach bestimmte Zugmaschine auf einem Teilstück der O-Straße (Privatstraße, welche beim Haus O-Straße 15 abzweigt) in H gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe (der Alkoholgehalt der Atemluft habe 1,07 mg/l betragen). Er habe dadurch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. Juni 1998 (mündliche Verkündung), schriftliche Ausfertigung vom 22. Mai 2000, wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es am 14. Juni 1996 zwischen 14.00 und 15.00 Uhr in Wien 9, K-Gasse, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kfz unterlassen, nach ursächlicher Beteiligung an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden diesen ohne unnötigen Aufschub bei der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei und nach riskanten Fahrmanövern, bei denen die Gefahr einer Kollision mit einem anderen Kfz besteht, hat der Lenker den Geschehnissen und seinem Fahrzeug volle Aufmerksamkeit zuzuwenden und sich zu vergewissern, ob sein Fahrverhalten für einen Verkehrsunfall ursächlich gewesen ist. Unterlässt er dies... mehr lesen...