RS Vwgh 2001/3/30 2000/02/0169

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.2001
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs5;

Rechtssatz

Ein Gerät zur Abspielung von Musik darf nur mit einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass hiedurch die Aufmerksamkeit des Lenkers gegenüber dem Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt wird (vgl. die in Grubmann, Die Straßenverkehrsordnung 1960; mit Kommentar, 1999, Seite 94, Anm. 18, wiedergegebene Rechtsprechung).

Schlagworte

Meldepflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000020169.X02

Im RIS seit

20.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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