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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §4 Abs5;Rechtssatz
Ein Gerät zur Abspielung von Musik darf nur mit einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass hiedurch die Aufmerksamkeit des Lenkers gegenüber dem Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt wird (vgl. die in Grubmann, Die Straßenverkehrsordnung 1960; mit Kommentar, 1999, Seite 94, Anm. 18, wiedergegebene Rechtsprechung).
Schlagworte
MeldepflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000020169.X02Im RIS seit
20.06.2001