Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Aus der Tatsache, dass die grundsätzliche Verpflichtung zu einer Meldungslegung iSd § 4 Abs 5 StVO 1960 dann nicht besteht, wenn die in § 4 Abs. 1 StVO 1960 genannten Personen oder jene, in deren Vermögen der Schaden eingetreten ist, einander ihre Identität nachgewiesen haben, ergibt sich (Hinweis E 9.9.1968, 620/68,VwSlg 73... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Judenburg vom 30. September 1999 wurde gemäß § 24 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Z. 2, § 7 Abs. 1 und Abs. 3 und § 25 Abs. 3 FSG die der Beschwerdeführerin erteilte Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klasse B vorübergehend auf die Dauer von drei Monaten, gerechnet ab Rechtskraft des Bescheides, entzogen und gleichzeitig ausgesprochen, dass "zumindest vor Ablauf dieser Zeit keine Lenkberechtigung erteilt werden" dürfe. Mit dem nun angefochtenen Bes... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §7 Abs3 Z3;FSG 1997 §7 Abs5;StVO 1960 §4 Abs1 lita;
Rechtssatz: Zwar erfolgt das Befahren einer Autobahn gegen die Fahrtrichtung wohl in der Regel unter besonders gefährlichen Verhältnissen (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 11. April 2000, Zl. 99/11/0351, mit weiteren Nachweisen), und es trifft im vorliegenden Fall zu, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die beschwerdeführende Partei schuldig erkannt, sie habe - unter näherer Angabe von Tatort und Tatzeit - als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Personenkraftwagens, obwohl ihr Verhalten am Unfallort in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden gestanden sei, ihr Fahrzeug nicht sofort angehalten (Spruchpunkt 2) des erstinstanzlichen Straferkenntnisses), an ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/18/0169 E 22. Februar 1990 RS 2 Stammrechtssatz Der Sinn des § 4 Abs 1 lit c StVO ergibt iZm dem übrigen Inhalt des § 4 StVO, daß die in jener Gesetzesstelle ausgesprochene Verpflichtung nicht bei jedem Verkehrsunfall in gleicher Weise bestehen kann. Sie wird sinnvo... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf sprach mit Straferkenntnis vom 9. Dezember 1998 aus, der Beschwerdeführer habe am 1. Mai 1998 gegen 14.10 Uhr auf der B 58 auf Höhe eines näher bezeichneten Straßenkilometers als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges nach einem Verkehrsunfall, mit dem er durch sein Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, I) nicht sofort angehalten, II) an der Feststellung des Sachverhaltes nicht mitgewirkt, indem... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die in § 4 Abs 1 lit c StVO normierte Verpflichtung kann sinnvoll nur dann bestehen, wenn es überhaupt zu einer amtlichen Aufnahme des Tatbestandes kommt oder zu kommen hat. Dies trifft immer dann zu, wenn es sich um einen Unfall handelt, bezüglich dessen eine Verständigungspflicht im Sinne des § 4 Abs... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/02/0543 E 30. September 1998 RS 1 Stammrechtssatz Die im § 4 Abs 1 lit c ausgesprochene Verpflichtungen, an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken, dient offenkundig dem Zweck, den Organen der öffentlichen Sicherheit die Aufnahme des Tatbestandes zu erleichtern und zu gewährleisten, daß die Behörde ein der... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs2 lita;
Rechtssatz: Unter einem Verkehrsunfall ist ein plötzliches, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängendes Ereignis, welches sich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zuträgt und zumindest einen Sachschaden zur Folge hat, zu verstehen (Hinweis: E 25. September 1991, 91/02/0047). Hiebei besteht die Verpflichtung des Lenke... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litb;StVO 1960 §4 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/03/0187 E 24. Mai 1995 RS 1 Stammrechtssatz Das sofortige Anhalten hat den Zweck, daß der Lenker, nach dem er sich vom Ausmaß des Verkehrsunfalles überzeugt hat, die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, so insbesondere die nach § 4 Abs 1 lit b und § 4 Abs 1 lit c und... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs2 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Es ist nicht erforderlich, im
Spruch: eines Straferkenntnisses hinsichtlich einer Übertretung des § 4 Abs. 1 lit. a Straßenverkehrsordnung 1960, anzuführen, welcher Person der Schaden erwuchs, an welcher Sache der Schaden eintrat und welcher Art und welchen Ausmaßes der Schade... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 17. März 1998 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen kroatischen Staatsangehörigen, gemäß § 36 Abs. 1 iVm den §§ 37 und 39 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein mit fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Den Feststellungen der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck (der erstinstanzlichen Behörde) zufolge sei der Besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FrG 1997 §36 Abs1;FrG 1997 §37;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §55 Abs1;
Rechtssatz: Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid vom 17. März 1998 wurde gegen den Bf gem § 36 Abs 1 iVm den §§ 37 und 39 FrG 1997 ein mit fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Bei der Prüfu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 16. Juni 1998 um ca. 21.50 Uhr in Graz, Grillparzerstraße Nr. 4, als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Personenkraftwagens 1. im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" gehalten; 2. obwohl sein Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden gestanden sei, an der Feststellung des Sachverhaltes ni... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;VwRallg;
Rechtssatz: Als Verkehrsunfall ist jedes plötzliche, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängende Ereignis anzusehen, welches sich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zuträgt und einen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat (vgl die bei Messiner, Straßenverkehrsordnung10, S 99, zitierte Rechtsprechung)... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §6;
Rechtssatz: Der Beschuldigte beruft sich darauf, dass ihn die im Zusammenhang mit dem betreffenden Vorfall aufgetretene Aufregung verbunden mit Herzbeschwerden veranlasst hätte, unverzüglich einen Arzt aufzusuchen, da er ernstlich um seine Gesundheit bzw. sein Leben besorgt ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 116 Abs. 5 in Verbindung mit § 109 Abs. 1 lit. b KFG 1967 die Fahrschullehrerberechtigung entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend und beantragt dessen kostenpflichtige Aufhebung. Die belangte Behörde ha... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §4 Abs6;KFG 1967 §109 Abs1 litg;KFG 1967 §116 Abs5;StVO 1960 §4 Abs1 lita; Beachte (hier: Der Fahrschullehrer hat einen Verkehrsunfall mit Sachschadenverursacht und sein Verhalten danach nicht dem Gesetz entsprechendeingerichtet. In § 4 Abs 6 FSG 1997 wird nur die Fahrerflucht nach§ 4 Abs 1 lit a StVO als schwerer Verstoß (eines Besitzers einesProb... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Oktober 1999 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 9. September 1997 um 17.30 Uhr in Graz 5, Kreuzung Karlauer Gürtel - Triester Straße, als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Kraftfahrzeuges, obwohl sein Verhalten am Unfallsort im ursächlichen Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden gestanden sei, nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei- oder Gen... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Mit einem Verkehrsunfall in ursächlichen Zusammenhang steht auch das Verhalten von Personen, die nicht unmittelbar vom Verkehrsunfall betroffen sind, die aber den oder die unmittelbar Betroffenen zu einem Verhalten veranlasst haben, das zum Verkehrsunfall geführt hat. Auch dann, wenn ein Verkehrsteilnehmer auf das verkehrswi... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der Schlag auf das Autodach des mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang stehenden Lenkers eines Kfz ohne das von der Behörde festzustellende Hinzutreten von näheren, auf ein Unfallsgeschehen mit Sachschaden hindeutenden Umständen (etwa eines darauf hinweisenden Zurufes des Unfallsbeteiligten oder eines Dritten)... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Unter den Personen, deren Verhalten mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht, sind alle jene zu verstehen, deren Verhalten örtlich und zeitlich unmittelbare Bedingung für das Entstehen des Unfalles ist, unabhängig davon, ob dieses Verhalten rechtswidrig oder schuldhaf... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 19. Februar 1999 auf Ausstellung eines Taxilenkerausweises gemäß § 6 Abs. 1 Z. 3 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994, BGBl. Nr. 951/1993, abgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, dass der Beschwerdeführer mit rechtskräftigem Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Döbling vom 2. Februar ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Übertretungen nach § 4 Abs 1 lit a und § 4 Abs 5 StVO rechtfertigen als besonders grobe Verletzungen von der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr dienenden Vorschriften die Annahme des Fehlens der Vertrauenswür... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer erging folgendes Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 4. September 1998 (Spruchteile gemäß § 44a Z. 1 und 2 VStG): "1) Sie lenkten am 23.02.1998 um 14.50 Uhr den PKW, Kz., auf der B 77, beim Strkm 49,490 (Kreuzung mit der B 70) in Köflach, wobei Sie gegen den PKW Kennzeichen stießen und ein Schaden entstand. (vordere Stoßstange sowie der Frontspoiler leicht eingedrückt). Obwohl Ihr Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bereits der Vorwurf, sich vom Unfallsort entfernt zu haben, reicht zur Konkretisierung der dem Beschuldigten angelasteten Verletzung der Mitwirkungspflicht gemäß § 4 Abs 1 lit c StVO aus (Hinweis E 15.5.1990, 89/02/0164). Schlagworte Mitwirkung und Feststellung des Sa... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/03/0263 E 29. März 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Verpflichtung zur Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes reicht nur soweit, als es zur Feststellung von Sachverhaltselementen, insbesondere zur Sicherung von Spuren am Unfallsort oder sonstiger konkreter Beweismittel, aber auch zur Person des beteiligten F... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Mitwirkungspflicht iSd § 4 Abs 1 lit c StVO besteht immer dann, wenn es zu einer amtlichen Aufnahme des Tatbestandes kommt oder zu kommen hat. Dies ist immer der Fall, wenn es sich um einen Unfall handelt, bezüglich dessen eine Verständigungspflicht iSd § 4 A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §22 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Mitwirkungspflicht nach § 4 Abs 1 lit c StVO und die Verständigungspflicht nach § 4 Abs 5 StVO enthalten zwei voneinander verschiedene und unabhängige Verpflichtungen, deren Verletzung je gesondert zu bestrafen ist (Hinweis E 9.11.1988, 8... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs vom 30. September 1997 war der Mitbeteiligte für schuldig befunden worden, er sei als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges an einem näher bezeichneten Ort am 24. August 1997 um 19.40 Uhr an einem Verkehrsunfall beteiligt gewesen und habe, obwohl sein Verhalten am Unfallsort mit dem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, 1.) nicht sofort angehalten und 2.) es unterlassen, ohne unnötigen Aufschu... mehr lesen...