RS Vwgh 1987/3/11 85/03/0114

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Veröffentlicht am 11.03.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 litc;
StVO 1960 §4 Abs2;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Zur Verwirklichung der Tatbilder des § 4 Abs 1 lit c und des § 4 Abs 2 zweiter Satz StVO wird Vorsatz nicht verlangt, weshalb zur Strafbarkeit gem § 5 Abs 1 VStG fahrlässiges Verhalten genügt. Tatbestandsmäßig ist demnach neben dem (positiven) Wissen auch das fahrlässige Nichtwissen des Täters von der Verletzung einer anderen Person durch den Verkehrsunfall.

Schlagworte

Allgemein Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen Mitwirkung und Feststellung des Sachverhaltes

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985030114.X01

Im RIS seit

11.03.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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