Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz68/01 Behinderteneinstellung
Norm: ASVG §4 Abs1;BEinstG §1 Abs1;BEinstG §16 Abs2;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §4 Abs2;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/28 91/09/0025 1 Stammrechtssatz Wie dem § 4 Abs 1 lit a BEinstG zu entnehmen ist, stellt das BEinstG so wie das ASVG (vgl § 4 Abs 1 ASVG), dem diese Bestimmung nachgebi... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §16 Abs2;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §4 Abs2;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §9 Abs1;B-VG Art7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/28 91/09/0025 3 Stammrechtssatz Nach der Regelung im Stammgesetz (vgl insbesondere § 4 Abs 1 lit e, BGBl 1970/22) waren bei der Feststellung der Gesamtzahl der Dienstnehmer... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §16 Abs2;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §4 Abs2;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/28 91/09/0025 2 Stammrechtssatz Da weder § 4 Abs 1 BEinstG noch eine sonstige Bestimmung für die Berechnung der Pflichtzahl eine Differenzierung zwischen dauernd oder nur fallweise beschäftigten Dienstnehmern vorsieht und § ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;BEinstG §1 Abs1;BEinstG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/09/0221 1 Stammrechtssatz Die Verpflichtung zur Entrichtung der Ausgleichstaxe besteht nicht kraft Gesetzes. Es bedarf vielmehr der behördlichen Vorschreibung, die jährlich im nachhinein zu erfolgen hat. Die Behörde hat im Vorschreibungsverfahren... mehr lesen...
Mit (dem automationsunterstützt erstellten) Bescheid vom 11. Juni 1988 schrieb das Landesinvalidenamt für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im folgenden LIA) dem Beschwerdeführer für das Kalenderjahr 1987 gemäß § 9 des Invalideneinstellungsgesetzes 1969 (nunmehr Behinderteneinstellungsgesetz - BEinstG) die Entrichtung einer Ausgleichstaxe in der Höhe von S 15.000,-- vor. In seiner rechtzeitig erhobenen Vorstellung vom 11. Oktober 1988 brachte der Beschwerdeführer im wesentlichen ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz68/01 Behinderteneinstellung
Norm: ASVG §35 Abs1;BEinstG §1 Abs1;BEinstG §4 Abs2;BEinstG §9;
Rechtssatz: Nach der früheren Judikatur des VwGH kam die Dienstgebereigenschaft iSd § 35 Abs 1 ASVG hinsichtlich jener Personen, die für eine OHG (KG) in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Tätigkeit abhängig tätig waren, den Gesellschaftern (bei der KG grund... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §4 Abs2;BEinstG §9;
Rechtssatz: Das Arbeitsverhältnis ist ein privatrechtliches, durch den Arbeitsvertrag (Dienstvertrag) begründetes Rechtsverhältnis. Es ist für die Beurteilung maßgebend, wem die Eigenschaft des ausgleichstaxpflichtigen Dienstgebers nach dem BEinstG zukommt (Hinweis E 5.4.1990, 89/09/0133; E 25.4.1990, 89/09/0144). ... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AÜG §4 Abs1;BEinstG §1 Abs1;BEinstG §4 Abs2;BEinstG §9;
Rechtssatz: Im BEinstG deutet nichts darauf hin, daß der "wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes" (so ausdrücklich die Bestimmung des § 4 Abs 1 AÜG für die Beurteilung, ob eine Überlassung von Arbeitskräften vorliegt) für di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;BEinstG §1 Abs1;BEinstG §9;
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Entrichtung der Ausgleichstaxe besteht nicht kraft Gesetzes. Es bedarf vielmehr der behördlichen Vorschreibung, die jährlich im nachhinein zu erfolgen hat. Die Behörde hat im Vorschreibungsverfahren zu prüfen, ob im abgelaufenen Kalenderjahr ein Ausgleichstaxenanspr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AVG §9;BEinstG §1 Abs1;BEinstG §4 Abs1;BEinstG §4 Abs2;BEinstG §9;
Rechtssatz: Das BEinstG enthält keine ausdrückliche Regelung, ob eine KG überhaupt Dienstgeber, also diejenige Person sein kann, bei der (und mit der) eine andere Person in einem (Beschäftigungs)Verhältnis stehen kann, das die im § 4 Abs 1 lit a bis e BEinStG abschließend umschrieb... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und der angeschlossenen Unterlagen geht der Verwaltungsgerichtshof vom folgenden Sachverhalt aus: Die Beschwerdeführer sind Inhaber eines in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes geführten Unternehmens, das Arbeitskräfte gemäß dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz Dritten zur Verfügung stellt (Personalbereitstellungsunternehmen). Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 21. Mai 1991 wies der Landeshauptmann von Salzbur... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §1 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/26 91/09/0115 2 Stammrechtssatz Die Verordnung des BMS über die Änderung der Pflichtzahl nach dem InvEG für einstellungspflichtige Dienstgeber des Baugewerbes und der Bauindustrie stellt - unter Hinweis auf die Betriebssystematik - auf die unmittelbare Erbringung der dort aufgezählten Tätigkei... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im Sinne des § 43 Abs. 2 VwGG auf das im ersten Rechtsgang erlassene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. April 1990, Zl. 90/09/0005, verwiesen, mit dem der Bescheid der belangten Behörde vom 20. November 1989, betreffend Zurückweisung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsfrist, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben worden war. Das im fortgesetzten Verfahren durchgeführte Ermittlungs... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §16 Abs2;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §4 Abs2;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Zweck des BEinstG liegt in der Eingliederung von Behinderten in das Erwerbsleben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991090025.X04 Im RIS seit 18.12.2001 mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz68/01 Behinderteneinstellung
Norm: ASVG §4 Abs1;BEinstG §1 Abs1;BEinstG §16 Abs2;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §4 Abs2;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §9 Abs1;
Rechtssatz: Wie dem § 4 Abs 1 lit a BEinstG zu entnehmen ist, stellt das BEinstG so wie das ASVG (vgl § 4 Abs 1 ASVG), dem diese Bestimmung nachgebildet ist, auf das Vorliegen einer Beschäftigung im Verhältnis persön... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §16 Abs2;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §4 Abs2;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §9 Abs1;
Rechtssatz: Da weder § 4 Abs 1 BEinstG noch eine sonstige Bestimmung für die Berechnung der Pflichtzahl eine Differenzierung zwischen dauernd oder nur fallweise beschäftigten Dienstnehmern vorsieht und § 16 Abs 2 BEinstG eine Meldepflicht der jeweils am Ersten eines jeden... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §16 Abs2;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §4 Abs2;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §9 Abs1;B-VG Art7 Abs1;InvEG 1969 §4 Abs1 lite;
Rechtssatz: Nach der Regelung im Stammgesetz (vgl insbesondere § 4 Abs 1 lit e, BGBl 1970/22) waren bei der Feststellung der Gesamtzahl der Dienstnehmer, von der die Pflichtzahl zu berechnen war, ... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerden und der angeschlossenen Unterlagen geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die Beschwerdeführer sind Inhaber eines in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes geführten Unternehmens, das Arbeitskräfte gemäß dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz Dritten zur Verfügung stellt (Personalbereitstellungsunternehmen). Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 27. November 1990 (Beschwerde protokolliert unte... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und der angeschlossenen Unterlagen geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die Beschwerdeführer sind Inhaber einer in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes geführten Unternehmung, die Arbeitskräfte gemäß dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz Dritten zur Verfügung stellt (Personalbereitstellungsunternehmen). Mit dem im Instanzenzug nunmehr angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 4. Jänner 1991 wies... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §1 Abs2;PflichtzahlV Baugewerbe und Bauindustrie 1976 §1;
Rechtssatz: Da Personalbereitstellungsunternehmungen nicht von Verordnungen, die auf § 1 Abs 2 BEinstG beruhen (insbesondere nicht von der Verordnung des BMS über die Änderung der Pflichtzahl nach dem InvEG für einstellungspflichtige Dienstgeber des Baugewerbes und der Bauindustrie) erfaßt si... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §1 Abs2;B-VG Art18 Abs1;B-VG Art18 Abs2;PflichtzahlV Baugewerbe und Bauindustrie 1976 §1;VwGG §41 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/09/0116
Rechtssatz: Der Betriebssystematik ... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AÜG §10 Abs3;BEinstG §1 Abs1;BEinstG §1 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/09/0116
Rechtssatz: Aus der Gleichstellung überlassener Arbeitskräfte mit vergleichbaren Arbeitnehmern in jenen Betrieben, in denen jene eingesetzt werden, in Teilbereichen des Arb... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §1 Abs2;PflichtzahlV Baugewerbe und Bauindustrie 1976 §1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/09/0116
Rechtssatz: Die Verordnung des BMS über die Änderung der Pflichtzahl nach dem InvEG für einstellungspflichtige Dienstgeber des Baugewerbes und der Bauindustrie stellt - unter Hinweis au... mehr lesen...
Mit dem im ordentlichen Rechtszug erlassenen angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen den Bescheid des Landesinvalidenamtes für Tirol vom 8. Feber 1990, betreffend die Vorschreibung der Entrichtung einer Ausgleichstaxe für das Kalenderjahr 1988, gemäß § 19a des Behinderteneinstellungsgesetzes 1969, BGBl. Nr. 221970, in der Fassung des Gesetzes BGBl. Nr. 285/1990, (BEinstG) und § 66 Abs. 4 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1950 iVm § 19... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §5 Abs1;BEinstG §7;BEinstG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 90/09/0075 1 Stammrechtssatz Nach § 1 Abs 1 InvEG 1969 erfüllt der Dienstgeber seine Beschäftigungspflicht, wenn er die erforderliche Zahl von begünstigten Behinderten "einstellt". Hier ist (im Gegensatz zu § 4 Abs 1) von Entgelt ni... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist davon auszugehen, daß im Jahre 1988 zwischen der Beschwerdeführerin und den beiden gemäß § 2 Abs. 1 des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970 in der Fassung vor der Novelle BGBl. Nr. 721/1988 (in der Folge kurz: BEinstG), begünstigten Behinderten R und S aufrechte Dienstverhältnisse bestanden haben. Strittig ist ausschließlich die Frage, ob diese beiden Behinderten während jener Monate des Jahres 1988, in welchen sie im Bezug von Krankengeld standen,... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist davon auszugehen, daß im Jahre 1988 zwischen der Beschwerdeführerin und den vier gemäß § 2 Abs. 1 des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970 in der Fassung vor der Novelle BGBl. Nr. 721/1988 (in der Folge kurz: BEinstG), begünstigten Behinderten E, F, G und H aufrechte Dienstverhältnisse bestanden haben. Strittig ist ausschließlich die Frage, ob diese vier Behinderten während jener Monate des Jahres 1988, in welchen sie im Bezug von Krankengeld stande... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §5 Abs1;BEinstG §7;BEinstG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 90/09/0075 1 Stammrechtssatz Nach § 1 Abs 1 InvEG 1969 erfüllt der Dienstgeber seine Beschäftigungspflicht, wenn er die erforderliche Zahl von begünstigten Behinderten "einstellt". Hier ist (im Gegensatz zu § 4 Abs 1) von Entgelt ni... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §5 Abs1;BEinstG §7;BEinstG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 90/09/0075 1 Stammrechtssatz Nach § 1 Abs 1 InvEG 1969 erfüllt der Dienstgeber seine Beschäftigungspflicht, wenn er die erforderliche Zahl von begünstigten Behinderten "einstellt". Hier ist (im Gegensatz zu § 4 Abs 1) von Entgelt ni... mehr lesen...
Im vorliegenden Beschwerdefall ist unbestritten, daß im Jahre 1988 zwischen der Beschwerdeführerin und dem gemäß den §§ 2 Abs. 1 und 5 Abs. 2 lit. f des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970 in der Fassung vor der Novelle BGBl. Nr. 721/1988 (in der Folge kurz: BEinstG), begünstigten Behinderten A ein aufrechtes Dienstverhältnis bestanden hat. Strittig ist ausschließlich die Frage, ob dieser Behinderte während der Zeit des Bezuges von Krankengeld (September bis Dezember 19... mehr lesen...