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68/01 BehinderteneinstellungNorm
BEinstG §1 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/09/0116Rechtssatz
Die Verordnung des BMS über die Änderung der Pflichtzahl nach dem InvEG für einstellungspflichtige Dienstgeber des Baugewerbes und der Bauindustrie stellt - unter Hinweis auf die Betriebssystematik - auf die unmittelbare Erbringung der dort aufgezählten Tätigkeiten ab und läßt keine sinngemäße Anwendung auf die Vermittlung von Arbeitskräften zu, die Unternehmern überlassen werden, die die von der Verordnung erfaßten Tätigkeiten (unmittelbar) ausüben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991090115.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.07.2009