RS Vwgh 1991/9/26 91/09/0115

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Veröffentlicht am 26.09.1991
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Index

68/01 Behinderteneinstellung

Norm

BEinstG §1 Abs1;
BEinstG §1 Abs2;
PflichtzahlV Baugewerbe und Bauindustrie 1976 §1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/09/0116

Rechtssatz

Die Verordnung des BMS über die Änderung der Pflichtzahl nach dem InvEG für einstellungspflichtige Dienstgeber des Baugewerbes und der Bauindustrie stellt - unter Hinweis auf die Betriebssystematik - auf die unmittelbare Erbringung der dort aufgezählten Tätigkeiten ab und läßt keine sinngemäße Anwendung auf die Vermittlung von Arbeitskräften zu, die Unternehmern überlassen werden, die die von der Verordnung erfaßten Tätigkeiten (unmittelbar) ausüben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090115.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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