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68/01 BehinderteneinstellungNorm
BEinstG §1 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/09/26 91/09/0115 2Stammrechtssatz
Die Verordnung des BMS über die Änderung der Pflichtzahl nach dem InvEG für einstellungspflichtige Dienstgeber des Baugewerbes und der Bauindustrie stellt - unter Hinweis auf die Betriebssystematik - auf die unmittelbare Erbringung der dort aufgezählten Tätigkeiten ab und läßt keine sinngemäße Anwendung auf die Vermittlung von Arbeitskräften zu, die Unternehmern überlassen werden, die die von der Verordnung erfaßten Tätigkeiten (unmittelbar) ausüben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991090216.X01Im RIS seit
16.01.1992