Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Der bloße Hinweis darauf, daß es sich bei der beantragten Ausländerin um eine Fachkraft auf einem Gebiet (nämlich Implantattechnik) handle, das keinesfalls von Arbeitskräften "überlaufen" sei, reicht nicht zur Widerlegung der Feststellung der Berufungsbehörde aus, es stünden der beantragten Auslän... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993090068.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Allein auf Grund einer Zugehörigkeit der beantragten Ausländerin zum Kreis der nach § 4b Z 3 lit a AuslBG begünstigten Gruppe wäre (im Beschwerdefall) noch nicht die beantragte Beschäftigungsbewilligung zu erteilen gewesen, sondern es hätten ihr nur die unter Z 1 und 2 der genannten Bestimmung fal... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens ersuchte die beschwerdeführende Partei mit ihrem (undatierten) Antrag beim Arbeitsamt Angestellte um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die am 18. Dezember 1968 geborene polnische Staatsbürgerin K. für die berufliche Tätigkeit als "Apothekenhelferanlernling". Als spezielle Kenntnisse bzw. (besonderes) Ausbildungserfordernis gab die beschwerdeführende Partei "Sprachkenntnisse" an... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Das Arbeitsamt Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft lehnte mit Bescheid vom 2. September 1992 den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die "jugoslawische" Staatsbürgerin V. für die berufliche Tätigkeit als "Lagerarbeiterin" gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Der... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs2 lita;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Der bloße Hinweis darauf, daß die beantragte Ausländerin als "Flüchtling" nach Österreich gekommen und von ihrer Schwester aufgenommen worden sei (diese müsse nun mit ihrem Lohn die ganze Familie erhalten), reicht nicht zur Widerlegung der Feststellung der Berufungsbehörde aus,... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Aus dem Hinweis der antragstellenden Arbeitgeberin, die Tante der beantragten Ausländerin würde für alle Aufenthaltsunkosten aufkommen, kann kein Argument für die Erteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung gewonnen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte einen mit 27. Mai 1992 datierten, am 13. Juli 1992 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe eingelangten Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die polnische Staatsangehörige B.P. als Köchin mit einer Entlohnung von monatlich brutto S 10.000,-- bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden (jeweils von 17.30 bis 1.30 h). Spezielle Kenntnisse oder Ausbildung wurden im Antrag nic... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Das Arbeitsamt Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft hat mit Bescheid vom 8. Oktober 1992 den Antrag des beschwerdeführenden Verbandes (in der Folge kurz: Beschwerdeführer) auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "jugoslawischen" Staatsangehörigen V.J. für die Tätigkeit als "Hausarbeiter" gemäß §... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 10. März 1992 beim Arbeitsamt Lebensmittel den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "jugoslawischen" Staatsangehörigen S.M. als "Börekmacher" (Börek oder Burek: aus einer Art von Kichererbsen hergestellte Teigblätter). Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit seinem Bescheid vom 3. April 1992 gemäß § 4 Abs. 1 AuslBG ab. Dieser Bescheid enthielt keine Begründung: . Im Verfahren ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die in Wien einen Schmuckgroßhandel betreibt, stellte am 14. August 1992 beim Arbeitsamt Angestellte in Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für die türkische Staatsangehörige D.A. als Büroangestellte mit einem monatlichen Bruttolohn von S 10.000,--, wobei Kenntnisse der englischen und der türkischen Sprache als erforderlich bezeichnet wurden. Dieser Antrag wurde vom genannten Arbeitsamt mit Bescheid vom 2. September 1992 gemäß § 4 ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die ein Cafe-Restaurant betreibt, beantragte mit Schreiben vom 7. September 1992 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für die am 21. Dezember 1954 geborene rumänische Staatsbürgerin P. für die berufliche Tätigkeit als "Küchenhilfe" mit einer monatlichen Bruttoentlohnung von S 9.420,--. Diesen Antrag lehnte das genannte Arbeitsamt mit Bescheid vom 15. September 1992 gemäß § 4 Abs. 6 des Auslände... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 30. November 1992 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe in Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die "jugoslawische" Staatsangehörige D.V. als Kellnerin. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 14. Dezember 1992 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Diese Abweisung begründete das Arbeitsamt damit, daß der Vermittlungsausschuß die Erteilung der Beschäftigungsbe... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Das Arbeitsamt Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft hat mit Bescheid vom 9. Dezember 1992 den Antrag des beschwerdeführenden Verbandes (in der Folge kurz: Beschwerdeführer) auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsangehörigen N.D. für die Tätigkeit als "Hausarbeiter" gemäß § 4 Ab... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Die Prüfung der Arbeitsmarktlage erübrigt sich dann, wenn seitens des Arbeitgebers die Stellung jeder Ersatzkraft von vornherein abgelehnt wird (Hinweis E 25.9.1992, 92/09/0179 und E 18.2.1993, 92/09/0312). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992090... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 93/09/0100 1 Stammrechtssatz Das AuslBG eröffnet dem Arbeitgeber grundsätzlich keinen Anspruch auf Erteilung der Bewilligung für den individuell von ihm gewünschten Ausländer, solange die Möglichkeit einer Ersatzkraftstellung aus gegenüber diesem gemäß § 4b A... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Die Beteiligung des Ehegatten der beantragten Ausländerin an der antragstellenden Arbeitgeberin stellt keinen ausreichenden Grund für die Ablehnung jeder Ersatzkraftstellung durch die Antragstellerin dar. Im Ausländerbeschäftigungsgesetz fehlt nämlich jeglicher Hinweis dafür, daß in einem solchen ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §9 Abs1;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/25 91/09/0009 4 Stammrechtssatz Die Tätigkeit, die das Arbeitsamt in Durchführung der Arbeitsvermittlung zu entfalten hat, wird naturgemäß eine vielfältige und verschiedenartige sein, weil das Ziel der Arbeitsvermittlung j... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Der bloße Hinweis auf ein die Flüchtlingseigenschaft des beantragten Ausländers betreffendes, noch nicht abgeschlossenes Anerkennungsverfahren reicht nicht zur Widerlegung der Feststellung der Berufungsbehörde aus, es stünden dem beantragten Ausländer nach der Reihenfolge des § 4b AuslBG vorangehe... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Hat die Arbeitgeberin einen - nach dem Gesetz zulässigen - neuerlichen Versuch unternommen, für eine bestimmte Ausländerin eine Beschäftigungsbewilligung zu bekommen, so kann daraus kein Argument für eine Ablehnung dieses Antrags gewonnen werden. European Case Law Identifie... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 93/09/0100 1 Stammrechtssatz Das AuslBG eröffnet dem Arbeitgeber grundsätzlich keinen Anspruch auf Erteilung der Bewilligung für den individuell von ihm gewünschten Ausländer, solange die Möglichkeit einer Ersatzkraftstellung aus gegenüber diesem gemäß § 4b A... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Für die beantragte Tätigkeit der Ausländerin als "Küchenhilfe" ist nach allgemeiner Lebenserfahrung eine besondere Vertrauenswürdigkeit nicht erforderlich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992090395.X01 Im RIS seit 2... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993090039.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Der bloße Hinweis darauf, daß es sich bei der beantragten Ausländerin um eine "nahe Familienangehörige" der Firmeninhaber und bei der Antragstellerin um einen "Familienbetrieb" handle, reicht nicht zur Widerlegung der Feststellung der Berufungsbehörde aus, es stünden der beantragten Ausländerin na... mehr lesen...
Rechtssatz: Das AuslBG eröffnet dem Arbeitgeber grundsätzlich keinen Anspruch auf Erteilung der Bewilligung für den individuell von ihm gewünschten Ausländer, solange die Möglichkeit einer Ersatzkraftstellung aus gegenüber diesem gemäß § 4b AuslBG bevorzugt zu behandelnden Arbeitskräften besteht. Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 10. März 1992 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 27. November 1991 auf Erteilung eines Sichtvermerkes unter Berufung auf § 25 Abs. 1 und 3 lit. e des Paßgesetzes keine Folge gegeben. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, die Prüfung des Antrages habe ergeben, daß der zwingende Versagungsgrund des § 25 Abs. 3 lit. e Paßgesetz vorliege, weil die Beschwerdeführerin nicht im Besitz einer Beschäftigungsbewilligung sei und da... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;PaßG 1969 §25 Abs3 lite;
Rechtssatz: Es ist keineswegs ohne weiters einsichtig, daß ein Betrag in der Höhe von öS 116.500,--, über den der Fremde frei zu verfügen in der Lage ist, die Annahme nahelegt, es drohe der Republik Österreich durch den Aufenthalt des Fremden im Bundesgebiet eine finanzielle Belastung; die... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die ein Plakatierungsunternehmen betreibt, hatte nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens am 3. Juni 1992 als Arbeitgeberin beim Arbeitsamt Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft für den indischen Staatsangehörigen V für die berufliche Tätigkeit als Bote mit einer Entlohnung von 12.000 S brutto pro Monat die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgese... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;AuslBG §4b idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0179 1 Stammrechtssatz Nach der Anordnung des § 4b AuslBG läßt die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes iSd § 4 Abs 1 AuslBG die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nur zu, wenn für den zu besetzenden Arbeitsplatz keine der dort ... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte die beschwerdeführende Partei am 9. April 1992, eingelangt beim Arbeitsamt Metall-Chemie am 23. April 1992, die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den am 1. Juni 1956 geborenen ausländischen Staatsbürger J für die berufliche Tätigkeit als "Spengler". Diesen Antrag lehnte das genannte Arbeitsamt mit Bescheid vom 23. April 1992 gemäß § 4 Abs. 6 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) ab. Aus der Begründung: i... mehr lesen...