Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Hat die Arbeitgeberin einen - nach dem Gesetz zulässigen - neuerlichen Versuch unternommen, für eine bestimmte Ausländerin eine Beschäftigungsbewilligung zu bekommen, so kann daraus kein Argument für eine Ablehnung dieses Antrags gewonnen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992090359.X01Im RIS seit
20.11.2000