RS Vwgh 1993/4/22 93/09/0050

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Veröffentlicht am 22.04.1993
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4b idF 1990/450;

Rechtssatz

Der bloße Hinweis darauf, daß es sich bei der beantragten Ausländerin um eine "nahe Familienangehörige" der Firmeninhaber und bei der Antragstellerin um einen "Familienbetrieb" handle, reicht nicht zur Widerlegung der Feststellung der Berufungsbehörde aus, es stünden der beantragten Ausländerin nach der Reihenfolge des § 4b AuslBG vorangehende Ersatzarbeitskräfte für die von der Antragstellerin zu besetzende Arbeitsstelle zur Verfügung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090050.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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