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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Der bloße Hinweis darauf, daß es sich bei der beantragten Ausländerin um eine "nahe Familienangehörige" der Firmeninhaber und bei der Antragstellerin um einen "Familienbetrieb" handle, reicht nicht zur Widerlegung der Feststellung der Berufungsbehörde aus, es stünden der beantragten Ausländerin nach der Reihenfolge des § 4b AuslBG vorangehende Ersatzarbeitskräfte für die von der Antragstellerin zu besetzende Arbeitsstelle zur Verfügung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993090050.X01Im RIS seit
20.11.2000