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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AuslBG;Rechtssatz
Es ist keineswegs ohne weiters einsichtig, daß ein Betrag in der Höhe von öS 116.500,--, über den der Fremde frei zu verfügen in der Lage ist, die Annahme nahelegt, es drohe der Republik Österreich durch den Aufenthalt des Fremden im Bundesgebiet eine finanzielle Belastung; dies selbst dann, wenn der Fremde mangels einer Beschäftigungsbewilligung (nach dem AuslBG) nicht in der Lage ist, einer legalen Beschäftigung nachzugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993180149.X01Im RIS seit
06.08.2001