RS Vwgh 1993/4/14 93/18/0149

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Veröffentlicht am 14.04.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG;
PaßG 1969 §25 Abs3 lite;

Rechtssatz

Es ist keineswegs ohne weiters einsichtig, daß ein Betrag in der Höhe von öS 116.500,--, über den der Fremde frei zu verfügen in der Lage ist, die Annahme nahelegt, es drohe der Republik Österreich durch den Aufenthalt des Fremden im Bundesgebiet eine finanzielle Belastung; dies selbst dann, wenn der Fremde mangels einer Beschäftigungsbewilligung (nach dem AuslBG) nicht in der Lage ist, einer legalen Beschäftigung nachzugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180149.X01

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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