RS Vwgh 1993/6/17 93/09/0036

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Veröffentlicht am 17.06.1993
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4b idF 1990/450;

Rechtssatz

Allein auf Grund einer Zugehörigkeit der beantragten Ausländerin zum Kreis der nach § 4b Z 3 lit a AuslBG begünstigten Gruppe wäre (im Beschwerdefall) noch nicht die beantragte Beschäftigungsbewilligung zu erteilen gewesen, sondern es hätten ihr nur die unter Z 1 und 2 der genannten Bestimmung fallenden Personen vorgezogen werden dürfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090036.X03

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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