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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Die Beteiligung des Ehegatten der beantragten Ausländerin an der antragstellenden Arbeitgeberin stellt keinen ausreichenden Grund für die Ablehnung jeder Ersatzkraftstellung durch die Antragstellerin dar. Im Ausländerbeschäftigungsgesetz fehlt nämlich jeglicher Hinweis dafür, daß in einem solchen Fall (Beantragung einer Beschäftigungsbewilligung für eine ausländische Arbeitnehmerin, deren Ehegatte an der antragstellenden GmbH - hier: mit einem Geschäftsanteil von 50 Prozent - beteiligt ist) im Bewilligungsverfahren andere Beurteilungsmaßstäbe als sonst zu gelten hätten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992090395.X02Im RIS seit
20.11.2000