Die Beschwerdeführerin stellte am 16. November 1995 beim Arbeitsmarktservice Lebensmittel Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den bosnischen Staatsangehörigen K für die berufliche Tätigkeit als Ladner. Spezielle Kenntnisse oder eine Ausbildung seien - nach den Antragsangaben - für diese Tätigkeit nicht erforderlich. Am 28. November 1995 erteilte die Beschwerdeführerin der Arbeitsmarktverwaltung (Arbeitsam... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b;
Rechtssatz: Dem Arbeitgeber dürfen Arbeitskräfte mit Pflichtschulausbildung und OHNE Praxis oder spezielle Kenntnisse zur Vermittlung als Ersatzarbeitskraft angeboten werden, wenn weder in seinem Antrag noch auch nach der Arbeitsplatzbeschreibung in seinem Vermittlungsauftrag die erst in der VwGH-Beschwerde gestellten Anf... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 26. August 1994 beim Arbeitsamt Bau-Holz einen Antrag auf Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (= AuslBG) für den jugoslawischen Staatsangehörigen M. T (im folgenden kurz: T.) für die Tätigkeit als Zimmerer mit dem speziellen Bildungserfordernis als Schalungszimmerer. Gleichzeitig mit dem Antrag wurde u.a. die Übersetzung eines Zeugnisses über die erfolgreich abgelegte Ausbildung des T. für den Beruf ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 15. Juli 1993 den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die bosnische Staatsangehörige G. für die berufliche Tätigkeit als Bedienerin. Mit Bescheid vom 31. August 1993 wies das zuständige Arbeitsamt den Antrag auf Erteilung der Beschäftigungsbewilligung gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Nach der Begründung: zu diesem Bescheid habe der Vermittlungsausschuß im gegenständlichen Verfah... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b;AVG §58 Abs2;AVG §60; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/25 89/09/0161 1 Stammrechtssatz Nach § 4 Abs 1 AuslBG ist die Beschäftigungsbewilligung zu erteilen, wenn a) die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes die Beschäftigung zuläßt und b) wichtige öff oder gesamtwirtschaftliche Int... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0179 1 Stammrechtssatz Nach der Anordnung des § 4b AuslBG läßt die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes iSd § 4 Abs 1 AuslBG die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nur zu, wenn für den zu besetzenden Arbeitsplatz keine der dort taxativ aufgezä... mehr lesen...
Mit dem unter Zl. 96/09/0052 angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Antragsteller gegen ein Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz, mit dem über den Beschwerdeführer wegen Übertretungen nach dem AuslBG eine Geldstrafe in der Höhe von insgesamt S 160.000,-- (zusätzlich der Verfahrenskosten von S 16.000,--) verhängt worden waren, abgewiesen. Zusätzlich wurde der Beschwerdeführer verpflichtet als Beitrag zu den Kosten des Berufungsverfahrens S 32.000,-- zu le... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Bestrafung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz - Der Aufschub der Zahlung der Geldstrafe verletzt keine zwingenden öffentlichen Interessen. Das VwGG bietet keinen Anhaltspunkt dafür, die restriktive Handhabung der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung als Instrumen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) iVm § 10 Abs. 1 Z. 4 Fremdengesetz (FrG) abgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer zwischen 1990 und 1993 insgesamt 13 x wegen Verwaltungsübertretungen rechtskräftig bestraft worden sei (ua wegen Übertretungen wegen unbefugter Konzessionsausübung, des... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AuslBG;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Übertretungen des AuslBG zählen mit zu den schwersten Übertretungen im Bereich des Fremdenwesens, da sie einer Ordnung des Arbeitsmarktes iSd Zulassung von Ausländern zum Schutz berechtigter Arbeitnehmer dienen. European Case Law Identifie... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 28. Dezember 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen der Jugoslawischen Föderation, gemäß § 18 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Z. 8 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Nachdem die belangte Behörde einleitend zu dem Ergebnis kam, daß die in der Berufung behauptet... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/18/0966 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 ist das Betretenwerden des Fremden bei einer Beschäftigung, die er nach dem AuslBG nicht hätte ausüben dürfen, durch die dort bezeichneten Organe, ni... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 22. August 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen polnischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein bis zum 28. Februar 1999 befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Der Beschwerdeführer habe bereits in den vergangenen Jahren - zuletzt 1993 - jeweils kurzfristig (legal) in Österreich garbeit... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 22. Juli 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen tunesischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Z. 8 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Die belangte Behörde nahm - im Zusammenhang mit der Begründung: des erstinstanzlichen Bescheides, auf welche im angef... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §18 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Die Ausübung einer Beschäftigung, ohne im Besitz der nach dem AuslBG dafür erforderlichen Bewilligung zu sein, stellt im Hinblick auf das große öffentliche Interesse an der Verhinderung von "Schwarzarbeit" (Hinweis E 14.4.1994, 94/18/0153) auch dann eine schwerwi... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/18/0966 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 ist das Betretenwerden des Fremden bei einer Beschäftigung, die er nach dem AuslBG nicht hätte ausüben dürfen, durch die dort bezeichneten Organe, ni... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 2. Oktober 1993 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe einen Antrag auf Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung für die iranische Staatsangehörige F. für die Tätigkeit als Arzthelferin (spezielles Bildungserfordernis: Diplomkrankenschwester). Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 2. Dezember 1993 mit der Begründung: ab, eine Sicherungsbescheinigung dürfe gemäß § 11 Abs. 2 Z. 1 iVm § 4 Abs. 6 AuslBG nach Überschreiten der Lande... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §11 Abs2;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994090259.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 9. Mai 1994 den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für einen namentlich genannten ägyptischen Staatsangehörigen als Handelsarbeiter (keine speziellen Kenntnisse oder Ausbildung angegeben). Mit Bescheid vom 6. Juni 1994 wies das zuständige Arbeitsamt den Antrag gemäß § 4 Abs. 6 i.V.m. § 4 Abs. 1 AuslBG ab. Aufgrund der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens sei davon auszugehen,... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994090380.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 8. Februar 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen der Jugoslawischen Föderation, gemäß § 18 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 8 des Fremdengesetzes (FrG) ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei von Organen des Landesarbeitsamtes Wien bei... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/18/0966 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 ist das Betretenwerden des Fremden bei einer Beschäftigung, die er nach dem AuslBG nicht hätte ausüben dürfen, durch die dort bezeichneten Organe, ni... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte mit Schreiben vom 9. Juni 1994 beim Arbeitsamt Bau-Holz ihr für den "jugoslawischen" Staatsangehörigen C. für die Tätigkeit als Maler eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) zu erteilen. Mit Bescheid vom 30. Juni 1994 wies das genannte Arbeitsamt - nachdem ihre Aufforderung an die beschwerdeführende Partei vom 15. Juni 1994 betreffend Bekanntgabe eines Anforderungsprofils und Stellung eines Vermittlung... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994090390.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 24. Oktober 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen ägyptischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 8 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer bestreite nicht, daß er von Organen des Lan... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/18/0966 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 ist das Betretenwerden des Fremden bei einer Beschäftigung, die er nach dem AuslBG nicht hätte ausüben dürfen, durch die dort bezeichneten Organe, ni... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Mit dem Vorbringen, daß der "Tatvorwurf" nicht ausreichend umschrieben wurde, weil nur ein bestimmter Tag angegeben wurde, jedoch ein Hinweis darauf fehle, "während welchen Zeitraumes der Fremde bei der Schwarzarbeit betreten wurde", wird das Wesen § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 verkannt... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 6. Oktober 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen polnischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Z. 8 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Nachdem die belangte Behörde einleitend zu dem Ergebnis kam, daß die in der Berufung behaupteten Verfahrensmängel (Verstoß gegen ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 ist das Betretenwerden des Fremden bei einer Beschäftigung, die er nach dem AuslBG nicht hätte ausüben dürfen, durch die dort bezeichneten Organe, nicht hingegen die rechtskräftige Bestrafung des betreffenden Arbeitge... mehr lesen...
Mit dem im zweiten Rechtsgang ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 3. Oktober 1994 gab die belangte Behörde der ausschließlich gegen die Strafe gerichteten Berufung des Landesarbeitsamtes Vorarlberg gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 29. Oktober 1993 statt und setzte für die dem Beschwerdeführer zur Last gelegte rechtswidrige Beschäftigung zweier Ausländerinnen (Verstoß gegen § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. b AuslBG) die Strafen neu fest (erste Verwaltungs... mehr lesen...